Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.1985

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   BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84   

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https://dejure.org/1986,612
BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1986,612)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1986 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1986,612)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1986 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1986,612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassen von Berichten und Bildberichten mit werbendem Charakter für die ärtzliche Tätigkeit - Mitwirkung des Arztes bei der Erstellung der Berichte durch Gewährung eines Interviews - Pflicht eines Arztes zur Überprüfung des werbenden Charakters eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Arztinterview / Hackethal-Interview / Hackethal Interview

    § 1 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztinterview; Pflichten des Arztes zur Verhinderung einer werbenden Berichterstattung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2297
  • NJW-RR 1987, 1120 (Ls.)
  • MDR 1987, 468
  • GRUR 1987, 241
  • ZUM 1987, 240
  • afp 1987, 592
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84
    Im vorliegenden Fall mußte der Beklagte sowohl nach der Natur der von ihm gegebenen - stark auf seine Person bezogenen - Informationen, die sich u.a. mit seinen - in der Öffentlichkeit wiederholt kontrovers diskutierten - Behandlungsmethoden befaßten, als auch im Hinblick auf den bekannten Charakter des in Frage stehenden Publikationsmediums als Bildillustrierte für ein Millionenpublikum mit einer solchen Möglichkeit rechnen, so daß er gehalten sein konnte, sich vor Gewährung des Interviews ein Überprüfungsrecht vorzubehalten (vgl. BGH, OLG Hamburg, KG und OLG Düsseldorf a.a.O. sowie BGH Urt. v. 11.5.1973 - I ZR 123/71, GRUR 1974, 105, 106 - Kollo-Schlager).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84
    Besteht aber eine solche Verpflichtung, so kann ihr der Beklagte grundsätzlich nur genügen, wenn er sich vor der Gewährung eines Interviews eine solche Überprüfung vorbehält (BGH Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365 = WRP 1967, 216, insoweit nicht in BGHZ 46, 305 - Spezialsalz I; OLG Hamburg WRP 1979, 312, 314 f.; KG WRP 1979, 651, 652 und OLG Düsseldorf DB 1986, 850).
  • BGH, 29.10.1985 - KVR 1/84

    Zulässigkeit der einseitigen Erledigungserklärung im Kartellverwaltungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84
    Besteht aber eine solche Verpflichtung, so kann ihr der Beklagte grundsätzlich nur genügen, wenn er sich vor der Gewährung eines Interviews eine solche Überprüfung vorbehält (BGH Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365 = WRP 1967, 216, insoweit nicht in BGHZ 46, 305 - Spezialsalz I; OLG Hamburg WRP 1979, 312, 314 f.; KG WRP 1979, 651, 652 und OLG Düsseldorf DB 1986, 850).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84
    Besteht aber eine solche Verpflichtung, so kann ihr der Beklagte grundsätzlich nur genügen, wenn er sich vor der Gewährung eines Interviews eine solche Überprüfung vorbehält (BGH Urt. v. 21.2.1964 - Ib ZR 108/62, GRUR 1964, 392, 393 - Weizenkeimöl; Urt. v. 14.12.1966 - Ib ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 365 = WRP 1967, 216, insoweit nicht in BGHZ 46, 305 - Spezialsalz I; OLG Hamburg WRP 1979, 312, 314 f.; KG WRP 1979, 651, 652 und OLG Düsseldorf DB 1986, 850).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84
    Es hätte vielmehr die von ihm offen gelassenen Fragen prüfen müssen, nämlich insbesondere ob - und bejahendenfalls in welchem Ausmaß - der auf dem Interview beruhende Bericht in seiner Gesamtheit einen für den Beklagten ungebührlich werbenden Charakter aufweist und ob der dann gegebene Verstoß des Beklagten gegen ärztliches Standesrecht auch bei der gebotenen Abwägung der aus diesem Recht erwachsenden Pflichten einerseits und der Freiheit der Meinungsäußerung des Beklagten sowie des Informationsinteresses der Öffentlichkeit andererseits als wettbewerbswidrig und verbotswürdig anzusehen ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 19.11.1985 - 1 BvR 934/82, GRUR 1986, 382, 386 - Arztwerbung).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Aus diesem Grund sei der Informant grundsätzlich gehalten, solche Presseberichte vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen, wenn nach Art und Inhalt der Information oder bei Berücksichtigung der Gegebenheiten auf seiten der Adressaten die Möglichkeit eines Berichts mit werbendem Charakter nicht ganz fernliege (vgl. BGH, GRUR 1964, S. 392 ff.; GRUR 1967, S. 362 ff.; GRUR 1987, S. 241 ff.).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    In Fällen der vorliegenden Art kann eine Kontrollpflicht in Betracht kommen, wenn nach Art und Inhalt des Interviews und/oder bei Berücksichtigung der Gegebenheiten auf seiten des Adressaten die Möglichkeit eines Berichts mit werbendem Charakter nicht ganz fernliegt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 156/84, GRUR 1987, 241, 243 = WRP 1987, 318 - Arztinterview).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 29/88

    "Schönheits-Chirurgie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung für einen

    Aus dem Sachvortrag des Klägers ergeben sich auch keine Anhaltspunkte dafür, daß der Arzt - wie etwa bei der Gewährung eines seine Person oder seine beruflichen Umstände unmittelbar betreffenden Interviews (vgl. BGH, Urt. v. 20. November 1986 - I ZR 156/84, GRUR 1987, 241, 243 = WRP 1987, 318 - Arztinterview) - Veranlassung gehabt haben könnte, mit einem Bericht über ihn persönlich zu rechnen und sich demgemäß ein Überprüfungsrecht vorzubehalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung

    Auch Angehörige freier Berufe wie Ärzte und Zahnärzte nehmen am geschäftlichen Verkehr teil und stehen untereinander in Wettbewerb (BGH, GRUR 1987, 241 - Arztinterview).
  • BGH, 22.06.1989 - I ZR 120/87

    Gruppenprofil

    Standeswidrigem Werbeverhalten kann deshalb nicht nur durch standesrechtliche Maßnahmen, sondern gegebenenfalls auch mit der Klage auf Unterlassung gemäß § 1 UWG begegnet werden (BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 156/84, GRUR 1987, 241, 242 - Arztinterview).
  • OLG Köln, 09.02.1996 - 6 U 160/95

    Berufsordnung der Tierärtzekammer; Nordrhein-Westfalen § 6; Standeswidrige

    Der Antragsgegner war danach verpflichtet, sich nach der Informationserteilung einen Genehmigungsvorbehalt einräumen zu lassen und seine Mitwirkung von der Vorlage des fertigen Artikels vor dessen Erscheinen zur Genehmigung abhängig zu machen (vgl. für den Parallelfall eines Artikels über einen Humanmediziner BGH GRUR 87, 241, 243 - "Arztinterview").
  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1987, 241 - Arztinterview) und im Anschluss daran auch des erkennenden Senats (OLG Hamburg, WRP 1993, 498) sind Umgehungen des ärztlichen Werbeverbots durch Einschaltung der Presse zu verhindern; demgemäß muss regelmäßig jeder Teilnehmer am Wettbewerb, der Informationen an die Presse gibt, dafür einstehen, dass von den daraufhin verfassten Veröffentlichungen keine verbotene Werbewirkung ausgeht.
  • OLG Köln, 09.01.1996 - 6 U 160/95

    Standeswidrige Tierarztwerbung durch Mitwirkung des Tierarztes an einem Artikel

    Der Antragsgegner war danach verpflichtet, sich nach der Informationserteilung einen Genehmigungsvorbehalt einräumen zu lassen und seine Mitwirkung von der Vorlage des fertigen Artikels vor dessen Erscheinen zur Genehmigung abhängig zu machen (vgl. für den Parallelfall eines Artikels über einen Humanmediziner BGH GRUR 87, 241, 243 - "Arztinterview").
  • OLG Köln, 26.02.1993 - 6 U 27/92

    Warenzeichen; Schleichwerbung; Presseäußerungen

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn sich die Beklagte eine Überprüfung des Artikels vor der Veröffentlichung vorbehalten hätte (vgl. BGH GRUR 1967/675, 676 "Spezialsalz"; BGH WRP 1987/318, 319 "Arztinterview").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.1989 - Af 1/88

    Verhängung eines Verweises gegen einen Arzt wegen Verletzung seiner

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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1985 - I ZR 156/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15696
BGH, 17.01.1985 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1985,15696)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1985 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1985,15696)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - I ZR 156/84 (https://dejure.org/1985,15696)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Revision - Zulässigkeit eines Antrages auf Vorabentscheidung über Zulässigkeit einer Revision - Rechtmäßigkeit der Annahme einer vermögensrechtlichen Natur bei Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 17.01.1985 - I ZR 156/84
    Der Antrag ist statthaft, da § 554 a Abs. 2 ZPO eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung vorsieht und diese Entscheidungsmöglichkeit nicht auf den Fall der Verwerfung der Revision als unzulässig beschränkt ist (BGHZ 9, 22, 24 m.w.N.).
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