Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,43
BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99 (https://dejure.org/2002,43)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - I ZR 156/99 (https://dejure.org/2002,43)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - I ZR 156/99 (https://dejure.org/2002,43)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,43) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    BANK 24

  • aufrecht.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen - Finanzwesen - Betrieb einer Datenbank - Internet - Immobilien - Direktbank - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch - Verwechslungsgefahr

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Umfassende Würdigung der Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Dienstleistungen im Bankgeschäft ("Bank 24")

  • online-und-recht.de
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier: "Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Ähnlichkeit von Dienstleistungen im Finanzwesen und dem Betrieb einer Internet-Immobiliendatenbank

  • rechtsanwaltmoebius.de

    BANK 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    BANK 24

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Umfassende Würdigung der Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Dienstleistungen im Bankgeschäft ("Bank 24")

  • 123recht.net (Kurzinformation, 4.2.2004)

    Breite Auslegung der Verwechslungsgefahr bei Dienstleistungsmarken

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Nr. 2 und 3, §§ 51, 55
    Umfassende Würdigung der Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Dienstleistungen im Bankgeschäft ("Bank 24'')

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungsähnlichkeit zwischen Finanzwesen und Immobilien-Datenbank

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Ähnlichkeit von Dienstleistungen im Finanzwesen und dem Betrieb einer Internet-Immobiliendatenbank

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 829
  • ZIP 2002, 955
  • GRUR 2001, 544
  • GRUR 2002, 544
  • WM 2002, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (380)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Scheidet ein auf die Klagemarke 1 gestützter Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 MarkenG somit mangels Ähnlichkeit mit den kollidierenden Produktgestaltungen aus, kommt selbst bei gesteigerter Kennzeichnungskraft dieser Marke und - unterstellter - überdurchschnittlicher Warenähnlichkeit oder Warenidentität ein Verwechslungsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht in Betracht (vgl. zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. b GMV EuGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - C-558/12, MarkenR 2014, 68 Rn. 41 und 42 - WeserGold/Lidl; BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 546 = WRP 2002, 537 - BANK 24; BGH, GRUR 2004, 235, 238 - Davidoff II; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 301).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Angesichts der fehlenden Körperlichkeit von Dienstleistungen ist für die Beurteilung ihrer Ähnlichkeit in erster Linie Art und Zweck, also der Nutzen für den Empfänger der Dienstleistungen sowie die Vorstellung des Verkehrs maßgeblich, dass die Dienstleistungen unter der gleichen Verantwortlichkeit erbracht werden (BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 143/98, GRUR 2001, 164, 165 = WRP 2001, 165 - Wintergarten; Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 546 = WRP 2002, 537 - BANK 24; Fezer aaO § 14 MarkenG Rn. 730; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rn. 111; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 223).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Da die Beklagte zu 3 nur aus einer prioritätsälteren Benutzungsmarke mit Erfolg gegen die Nutzung der "EROS"-Bezeichnungen durch die Kläger zu 1 und 2 vorgehen könnte, kommt es im Streitfall darauf an, ob die Beklagte zu 3 bereits vor der Anmeldung der angegriffenen Marken der Kläger zu 1 und 2 - deren erste wurde am 15. November 2001 angemeldet - über eine Benutzungsmarke verfügt hat (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.2002 - I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 546 f. = WRP 2002, 537 - BANK 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht