Rechtsprechung
BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Modulgerüst II
InsO § 45 Satz 1, §§ 47, 85, 86 Abs. 1, § 174 Abs. 2, § 180 Abs. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 9 lit. c, § 8 Abs. 1, § 9 Satz 1; ZPO § 139 Abs. 1, § 240
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Modulgerüst II
- rechtsprechung-im-internet.de
Modulgerüst II
§ 45 S 1 InsO, § 47 InsO, § 85 InsO, § 86 Abs 1 Nr 3 InsO, § 174 Abs 2 InsO
Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ... - IWW
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Passivprozesses i.S.v. § 86 Insolvenzordnung (InsO) bei einem gegen einen Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aufnahme eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsrechtsstreits als Passivprozess gegen den Insolvenzschuldner ("Modulgerüst II")
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Ein gegen den Insolvenzschuldner gerichteter gesetzlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts des Klägers als Passivprozess i.S. des § 86 InsO (Aufgabe einer früheren Entscheidung)
- Betriebs-Berater
Wettbewerbswidrige Handlung des Insolvenzverwalters - Modulgerüst II
- rewis.io
Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Passivprozesses i.S.v. § 86 Insolvenzordnung ( InsO ) bei einem gegen einen Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes; Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Modulgerüst II
- datenbank.nwb.de
Wettbewerbsrecht: Aufnahme eines gegen den Insolvenzschuldner gerichteten Unterlassungsrechtsstreits wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts durch den Insolvenzverwalter; Wiederholungsgefahr in der Person des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesetzlicher Unterlassungsanspruch gegen den Insolvenzschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 4 Nr. 9 lit. c, 8 Abs. 1 UWG
Geht der Abgemahnte in die Insolvenz, ist der Unterlassungsanspruch nicht mehr durchsetzbar - auch wenn Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt - internet-law.de (Kurzinformation)
Wiederholungsgefahr geht nicht auf Insolvenzverwalter über
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Handlungen des Insolvenzschuldners begründen in der Person des Insolvenzverwalters keine Wiederholungsgefahr
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in der Insolvenz
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 86 Abs. 1, §§ 45, 47, 85, 174, 180; UWG §§ 3, 4, 8, 9; ZPO §§ 139, 240
Aufnahme eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsrechtsstreits gegen den Insolvenzschuldner ("Modulgerüst II") - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fortführung eines Unterlassungsverfahrens bei Insolvenz des Beklagten
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter haftet nicht für Wettbewerbsverstöße des Insolvenzschuldners
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wettbewerbswidrige Handlung des Insolvenzverwalters - Modulgerüst II
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Modulgerüst II
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Wiederholungsgefahr für Insolvenzverwalter bei Wettbewerbsverstoß des Insolvenzgläubigers
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
"Modulgerüst II" - zur Wiederholungsgefahr einer Wettbewerbswidrigkeit des Insolvenzschuldners
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter begründet keine Wiederholungsgefahr für wettbewerbswidriges Verhalten des Insolvenzschuldners
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO § 86 Abs. 1; ZPO § 240; UWG § 8 Abs. 1
Aufnahme eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsrechtsstreits als Passivprozess gegen den Insolvenzschuldner ("Modulgerüst II") - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unterlassungsanspruch; Insolvenzeröffnung; Aufnahme; Wiederholungsgefahr
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 185, 11
- NJW-RR 2010, 1053
- ZIP 2010, 948
- MDR 2010, 761
- GRUR 2010, 14
- GRUR 2010, 536
- NZI 2010, 19
- NZI 2010, 811
- WM 2010, 903
- BB 2010, 1097
- DB 2010, 953
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13
Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine …
Unzureichend ist es, wenn das Berufungsgericht lediglich eine Begründung für die Zulassung der Revision nennt, ohne weiter erkennbar zu machen, dass es die Zulassung auf den durch die Rechtsfrage betroffenen Teil des Streitgegenstands hat beschränken wollen (…s. etwa Senatsurteile vom 8. März 2012 - III ZR 191/11, NZS 2012, 546 Rn. 6 …und vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185, 187 Rn. 7;… BGH, Urteile vom 11. Mai 2012 aaO; vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11, 16 Rn. 17 …und vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515, 516 Rn. 17). - BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11
Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II
Eine durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochene Rechtsstreitigkeit gegen den Schuldner kann vom Insolvenzverwalter in entsprechender Anwendung der unmittelbar für Masseverbindlichkeiten geltenden Regelung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufgenommen werden, wenn sie einen gegen den Insolvenzschuldner gerichteten gesetzlichen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder wegen eines Wettbewerbsverstoßes betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 20 bis 29 - Modulgerüst II).Der zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin anhängige Rechtsstreit betrifft insoweit die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 27 - Modulgerüst II).
Als Hilfsanspruch teilt der Auskunftsanspruch den rechtlichen Charakter des Hauptanspruchs als Insolvenzforderung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 176/65, BGHZ 49, 11, 13 ff.; Urteil vom 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03, NJW-RR 2005, 1714, 1715; BGHZ 185, 11 Rn. 31 - Modulgerüst II;… MünchKomm.InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 38 Rn. 46).
a) Die Erledigung der Hauptsache kann vom Kläger auch im Revisionsverfahren einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll - wie hier der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II) - als solches außer Streit steht.
Der Insolvenzverwalter übt als Partei kraft Amtes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse im eigenen Namen aus (vgl. BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II, mwN).
Solche Ansprüche müssen vielmehr nach § 174 Abs. 2, § 45 Satz 1 InsO mit einem bezifferten Geldbetrag geltend gemacht werden, der im vorliegenden Fall zu schätzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, NJW-RR 2004, 1050, 1051; BGHZ 185, 11 Rn. 43 - Modulgerüst).
- OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19
Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform
Mittäterschaft setzt eine gemeinschaftliche Begehung (§ 830 I 1 BGB), also ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraus (…BGH GRUR 2009, 597 Rnr. 14 - Halzband; BGH GRUR 2010, 536 Rnr. 85 - Modulgerüst II;… BGH GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet;… BGH GRUR 2011, 1018 Rnr. 17 - Automobil-Onlinebörse;… BGH GRUR 2016, 946 Rnr. 40 - Freunde finden).
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13
Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik
Sie lassen sich nicht mit den Fällen vergleichen, in denen Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger verschmolzenen Gesellschaft Wettbewerbsverstöße begangen haben, ohne dass dadurch nach der Senatsrechtsprechung beim übernehmenden Rechtsträger eine Wiederholungsgefahr oder eine Erstbegehungsgefahr begründet wird (BGH…, Urteil vom 26. April 2007 - I ZR 34/05, BGHZ 172, 165 Rn. 11 bis 15 - Schuldnachfolge;… Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 39 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark [zum Markenrecht]; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II). - BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Da bereits das Berufungsgericht nach § 139 Abs. 1 ZPO gehalten war, die Parteien darauf hinzuweisen, dass sich der von der Klägerin erhobene Vergütungsanspruch aus § 54 Abs. 1 UrhG aF ergeben könnte, gebieten es der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch auf ein faires Verfahren, den Parteien durch Wiedereröffnung des Berufungsverfahrens Gelegenheit zu geben, zu diesem Gesichtspunkt vorzutragen (vgl. Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 43 - Modulgerüst II;… Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 18 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker). - BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05
Pralinenform II
Die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht grundsätzlich nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung der Revision auszugehen (…BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Tz. 17 = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger; Urt. v. 18.3.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010, 536 Tz. 17 = WRP 2010, 750 - Modulgerüst II). - BGH, 21.09.2016 - I ZR 234/15
UWG § 3a; ElektroG aF § 5 Abs. 1 und 2; ElektroStoffV § 3 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 3 …
Das muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 17 - Modulgerüst II;… Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 Rn. 11;… Urteil vom 16. Dezember 2014 - EnZR 81/13, RdE 2015, 189 Rn. 9 = NVwZ-RR 2015, 331 - KWKG-Belastungsausgleich, jeweils mwN). - BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11
Regalsystem
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 170/05, GRUR 2008, 1115 Rn. 18 = WRP 2008, 1510 - ICON; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 48 - Modulgerüst II;… Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 53/10, GRUR 2012, 58 Rn. 42 - Seilzirkus). - BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12
Einkaufswagen
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 170/05, GRUR 2008, 1115 Rn. 18 = WRP 2008, 1510 - ICON; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 48 - Modulgerüst II;… Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 53/10, GRUR 2012, 58 Rn. 42 - Seilzirkus). - OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12
Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei größerer wettbewerblicher Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringe Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2009, 79 - Gebäckpresse; BGH, GRUR 2009, 1073 - Ausbeinmesser; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2010, 536 - Modulgerüst II; BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus). - OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10
Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß: Übergang einer vertraglichen …
- BGH, 11.02.2021 - I ZR 126/19
Dr. Z - Wettbewerbswidrige Unternehmensbezeichnung eines medizinischen …
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12
Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11
Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten …
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
Energieeffizienzklasse III
- BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17
Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der …
- OLG München, 22.09.2016 - 6 U 5037/09
Geschäftsführerhaftung bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen - Vertrieb von …
- OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung; …
- OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
- BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12
Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens
- BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13
KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung …
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 60/11
Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zwecks Einräumung der …
- OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14
Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche
- BGH, 18.11.2014 - EnVR 59/13
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen …
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11
Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
- OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 95/16
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Gewährung von …
- VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens
- KG, 11.10.2017 - 5 U 98/15
Gemeinschaftsmarkenverletzung: Rechtserhaltende Benutzung einer Eis am Stiel …
- LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19
Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von beauftragten Kundenrezensionen …
- OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10
Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem …
- OLG Frankfurt, 25.02.2021 - 16 U 131/20
Unterbrechung und Aufnahme des Prozesses bei auf § 1 UKlaG gestützten …
- LG Hamburg, 24.04.2015 - 308 O 198/13
Verletzung des Urheberbenennungsrechts seitens des Nachrichtensenders, …
- OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08
Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer Markenrechtsverletzung: Vorliegen …
- OLG Brandenburg, 30.03.2021 - 6 U 108/19
- BGH, 01.10.2020 - V ZR 151/19
Wirkung der Insolvenzeröffnung: Bleibende Unterbrechung des Verfahrens der …
Rechtsprechung
BGH, 23.10.2008 - I ZR 158/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterlassen des Aufstellens von unlauter nachgeahmten Gerüstteilen in der Bundesrepublik Deutschland; Zurückweisung einer Erinnerung
- Judicialis
UWG § 4 Nr. 9 lit. c; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 288; ; ZPO § 325; ; ZPO § 727; ; ZPO § 727 Abs. 1; ; ZPO § 731; ; RPflG § 11 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 727
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselumschreibung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung verweigert: Rechtsmittel des …
(1) Eine Tatsache ist gerichtskundig, wenn sie bei dem für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel zuständigen Gericht aufgrund seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit, jedoch nicht erst aus Anlass des aktuellen Antrags, bekannt geworden ist, wenn also der jeweilige Entscheidungsträger aus amtlicher Veranlassung ein zuverlässiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen, Ereignissen oder Zuständen gewonnen hat, die es ihm erlauben, dieses Wissen in späteren Verfahren ohne Beweisführung zu verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 157/58, VersR 1960, 511, unter II. 2.; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 158/07 Rn. 9, JurBüro 2009, 163). - LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09
Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von …
Offenkundig sind auch gerichtskundige Tatsachen, die dem zur Entscheidung über die Erteilung Vollstreckungsklausel berufenen Gerichts aus seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit bekannt sind (BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - I ZR 158/07 - m. w. N.).Offenkundig sind auch gerichtskundige Tatsachen, die dem zur Entscheidung über die Erteilung Vollstreckungsklausel berufenen Gerichts aus seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit bekannt sind (BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - I ZR 158/07 - m. w. N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 26 Ta 364/09
Gerichtskundigkeit - Offenkundigkeit nach § 727 Abs 1 ZPO - vollstreckungsfähiger …
1) Offenkundigkeit iSd. § 727 Abs. 1 ZPO liegt vor, wenn sie der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen Quellen - wahrnehmbar oder dem zur Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel berufenen Gericht aus seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit bekannt ist (vgl. BGH 23. Oktober 2008 - I ZR 158/07 - JurBüro 2009, 163, zu II 3 a der Gründe;… vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 291 Rdn. 1).Offenkundigkeit iSd. Norm liegt vor, wenn sie der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen Quellen - wahrnehmbar oder dem zur Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel berufenen Gericht aus seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit bekannt ist (BGH 23. Oktober 2008 - I ZR 158/07 - JurBüro 2009, 163, zu II 3 a der Gründe;… vgl. Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 291 Rdn. 1).
- LG Frankenthal, 13.06.2012 - 1 T 61/12
Sofortige Beschwerde eines Schuldners gegen einen Zuschlagsbeschluss i.R.e. …
Da unstreitige bzw. zugestandene Tatsachen nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen (die auch im Klauselverfahren - hierzu BGH B. v. 23.10.2008, Az. I ZR 158/07 - [...] -und im Zwangsvollstreckungsverfahren gelten) keines Nachweises bedürfen, musste dies auch nicht etwa von Amts wegen durch Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister überprüft werden.