Rechtsprechung
BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Identität eines vorangegangenen Streitgegenstands
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Identität eines vorangegangenen Streitgegenstands - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche - und ihre erneute Geltendmachung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.11.2017 - 16 O 189/17
- OLG Hamm, 02.08.2018 - 4 U 18/18
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auszug aus BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schließt ausnahmsweise die Identität eines vorangegangenen Streitgegenstands mit demjenigen eines nachfolgenden Verfahrens die erneute Geltendmachung nicht aus, wenn der Ausgang im Zwangsvollstreckungsverfahren ungewiss ist und eine Verjährung der aufgrund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche droht (BGH, Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, GRUR 2011, 742 Rn. 19 = WRP 2011, 873 - Leistungspakete im Preisvergleich). - BGH, 21.03.1974 - IX ZR 131/73
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18
Es müssen erhebliche Zweifel bestehen, ob ein schon vorhandener Titel für die Durchsetzung des Anspruchs verwendbar ist, so dass deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1974 - IX ZR 131/73, MDR 1974, 841 [juris Rn. 8] mwN). - BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02
Markenparfümverkäufe
Auszug aus BGH, 25.04.2019 - I ZR 158/18
Die Zulassung der Revision ist insbesondere nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage veranlasst, ob der Senat an den in der Entscheidung "Markenparfümverkäufe" (Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253) enthaltenen Ausführungen zum Streitgegenstand der Unterlassungsklage festhält.
- OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21
Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen erhebliche Zweifel bestehen, ob ein schon vorhandener Titel für die Durchsetzung des Anspruchs verwendbar ist, so dass deshalb mit Schwierigkeiten und Bedenken bei den Vollstreckungsorganen zu rechnen ist (Beschluss vom 25.4.2019, I ZR 158/18, Rdn. 3, juris).