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   BGH, 12.12.1980 - I ZR 158/78   

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https://dejure.org/1980,1431
BGH, 12.12.1980 - I ZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1431)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1980 - I ZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1431)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78 (https://dejure.org/1980,1431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit einer Preiswerbung mit einem "ca-Preis lt Test" oder einem "Preis lt Test"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte eines eingetragenen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Voraussetzungen der irreführenden Werbung - Wettbewerbswidrigkeit der Gegenüberstellung eines "ca.-Preises lt. Test" mit eigenen Preisen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2413
  • MDR 1982, 28
  • GRUR 1981, 654
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Bei einer solchen Preisgegenüberstellung muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 656 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 7.57 f. und 7.87).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Die Bezugnahme auf einen "statt"-Preis ist irreführend, wenn in der Werbeanzeige nicht klargestellt wird, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; Urt. v. 12.12.1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 655 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 5 UWG Rdn. 7.90).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97

    Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot

    Die Werbung unter Bezugnahme auf andere Preise kann allerdings irreführend sein, wenn die Preisankündigung selbst unklar oder mehrdeutig ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 655 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung, m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende Bestimmtheit eines

    Insbesondere muss deutlich werden, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (BGH, GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III; GRUR 1981, 654, 655 - Testpreiswerbung; GRUR 2011, 1151 Rn. 22 - Original Kanchipur).
  • KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit

    Denn auch ein etwa hinreichend deutlich angebrachter Hinweis darauf, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den "geschätzten Neupreis" handele, wird den Anforderungen, die an die Transparenz der dem Verbraucher zu gebenden Erläuterung, worum es sich bei dem durchgestrichenen Peis handelt, zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, Rn. 22, juris - Original Kanchipur; Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, Rn. 23, juris mwN - Testpreiswerbung), nicht gerecht.

    Dies setzt nicht nur voraus, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung eindeutig erkennen lässt, ob sich der reduzierte Preis auf einen früheren Eigenpreis des Werbenden, auf den vom Hersteller empfohlenen Preis oder auf einen allgemein am Markt verlangten Preis bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, Rn. 12, juris - Preisgegenüberstellung 111, 0LG Stuttgart, Urteil vom 28. April 1997 - 2 U 215/96, Rn. 51, juris), sondern auch, dass der Preis auf den sich die Herabsetzung beziehen soll, klar definiert und eindeutig ist (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, Rn. 23, juris - Testpreiswerbung).

  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Auch wenn, so ist weiter ausgeführt, Preisgegenüberstellungen in Bezug auf Höhe und tatsächliches früheres Verlangen der Bezugspreise wahr sind, sind gleichwohl solche Gegenüberstellungen als mehrdeutig und damit als irreführend zu beanstanden, wenn die Gefahr besteht, dass sie von relevanten Teilen des Verkehrs in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechenden Sinne aufgefasst werden (aaO, Ziff. II 2; im Grundsatz ebenso für "Listenpreise", "Katalogpreise", BGH GRUR 1965, 96 - 20 % unter empfohlenem Richtpreis; für "reguläre Preise" BGH GRUR 1970, 609, 610; für "ca.-Preise lt. Test" BGH GRUR 1981, 654 - Testpreiswerbung).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 2 U 182/12

    Heilmittelwerbung eines Apothekers: Werbebild mit Edelstahlthermobecher als

    Bei einer solchen Preisgegenüberstellung oder -bezugnahme muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem Vergleichspreis handelt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, MDR 2011, 1191, bei juris Rz. 22 - Original Kanchipur; vom 25. Januar 1980 - I ZR 10/78, GRUR 1980, 306, 307 = WRP 1980, 330 - Preisgegenüberstellung III; und vom 12. Dezember 1980 - I ZR 158/78, GRUR 1981, 654, 656 = WRP 1981, 454 - Testpreiswerbung; OLG Hamm, Urteil vom 24. Januar 2013 - I-4 U 186/12, GRUR-RR 2013, 261, bei juris Rz. 55 ff. - Q-Börse).
  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

    b) Bezugnehmende, nicht eindeutige Preisangaben sind nur dann irreführend und unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 3 UWG zu beanstanden, wenn sie zumindest in einer - erheblichen - Deutungsvariante unwahr sind (BGH, GRUR 1970, 609, 610 - regulärer Preis; GRUR 1980, 306, 307 - Preisgegenüberstellung III; GRUR 1981, 654 - Testpreiswerbung; GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000 DM; GK-UWG/Lindacher, § 3 Rdn. 827; missverständlich Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 3 Rdn. 390, der aber auch auf die BGH-Entscheidungen "Preisgegenüberstellung III" und "Testpreiswerbung" verweist).
  • OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04
    Nur im Ansatz kann sich die Verfügungsklägerin auf die auch unter der Geltung von § 5 Abs. 1 UWG zu beachtende Auffassung stützen, dass Preisgegenüberstellungen dann irreführend sind, wenn die Bezugnahme auf andere Preise mehrdeutig und damit geeignet ist, den Verbraucher über das Ausmaß des Preisvorteils zu täuschen (vgl. Bornkamm, in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 5 UWG Rdnr. 7.90; Völker, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2004, § 5 Rdnr. 532 sowie zum alten Recht statt aller BGH, GRUR 1981, 654 [654] - Testpreiswerbung I; ferner zuletzt KG, GRUR-RR 2004, 306 [306]).
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