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   BGH, 14.10.1977 - I ZR 160/75   

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https://dejure.org/1977,1706
BGH, 14.10.1977 - I ZR 160/75 (https://dejure.org/1977,1706)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1977 - I ZR 160/75 (https://dejure.org/1977,1706)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1977 - I ZR 160/75 (https://dejure.org/1977,1706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) - Zugabe erfordert Abhängigkeit der Abgabe der Nebenleistung vom Erwerb der Hauptleistung - Anforderungen an Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 206
  • GRUR 1978, 182
  • DB 1978, 248
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Bei dieser Sachlage muß die Frage nicht mehr erörtert werden, ob die Mißbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung auch damit begründet werden könnte, daß der Kläger bei einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen im Immobilienbereich in der doppelten Eigenschaft als Rechtsanwalt und Gewerbetreibender (Bauträger und Altbausanierer) tätig wird und damit - wie die Beklagte meint - gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verstößt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.10.1977 - I ZR 160/75, GRUR 1978, 182 f. = WRP 1978, 119 - Kinder-Freifahrt; vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 5.10.2000 - I ZR 224/98 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 443).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

    In der von der Revision angeführtenEntscheidung vom 14. Oktober 1977 (I ZR 160/75, GRUR 1978, 182) steht nicht der Mißbrauch eines materiellen Rechts, sondern die in § 13 UWG normierte Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes zur Wahrung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG) in Rede (zur Frage der Klagebefugnis vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. § 13 Rdn. 2).

    Bei einer solchen zeitlichen Überlagerung können die außerhalb des Verfahrens liegenden Umstände ohne weiteres so schwerwiegend und offensichtlich sein, daß die Rechtsausübung ohne Rücksicht auf die Verhältnisse in dem zur Entscheidung anstehenden Fall als mißbräuchlich angesehen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 14. Oktober 1977 - I ZR 160/75, GRUR 1978, 182).

  • AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14

    Rechtsanwalt, Betrug, E-Card, Abmahnung, Vertragsstrafe, Ausübung der

    Die - nach einer Verletzung stets vermutete - Wiederholungsgefahr (vgl. nur: BGH GRUR 1978, 182; GRUR 1994, 516, WRP 1996, 198) kann nur durch eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden (st. Rspr. des BGH seit GRUR 1955, 342; vgl. auch: BGH NJW 1990, 3147 ; Teplitzky GRUR 1989, 461 ).
  • LG Detmold, 11.11.1997 - 6 O 136/97

    Wettbewerbsverstoß - Fahrpreisgestaltung - Werbeaussage

    Ob neben einer Hauptleistung eine Nebenleistung angekündigt wird, bestimmt sich nach der Auffassung der im konkreten Fall mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise (BGH in Der Betrieb 1978, 248).

    Insoweit liegt der Fall auch anders als derjenige, den der Bundesgerichtshof in Der Betrieb 1978, 248 bis 249 zu entscheiden hatte.

  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 129/82

    Zulässigkeit der Preiswerbung für Mehrfachpackungen

    Maßgebend für die Feststellung, ob ein Normalpreis angekündigt und durch dessen Ermäßigung ein Ausnahmepreis gebildet worden ist, ist die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise (vgl. Senatsurteile vom 14.10.1977 - I ZR 160/75 = GRUR 1978, 182, 184 - Kinder-Freifahrt, vom 4.11.1977 - I ZR 11/76 = GRUR 1978, 185, 186 - Taschenrechnerpackung, und vom 13.5.1981 - I ZR 122/79).
  • OLG Köln, 07.05.1999 - 6 U 113/98

    Bausparverträge; Abschlußgebühr; Rabattverstoß

    Selbst wenn nämlich festgestellt wird, daß ein angekündigter oder allgemein geforderter Normalpreis vorhanden ist, ist ein Preisnachlaß oder Sonderpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG dann nicht gegeben, wenn Leistungen im Einzelfall für einen bestimmten Personenkreis völlig unentgeltlich erbracht werden (BGH WRP 1978, 119, 121).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Das trifft nicht nur für die vom Berufungsgericht selbst zitierte, eine vertragliche Garantiezusage betreffende Entscheidung "Federkernmatratzen" (GRUR 1958, 455, 456) zu, sondern gilt beispielsweise auch für die Entscheidungen "Büro-Service-Vertrag" (GRUR 1976, 314) und "Kinderfreifahrt" (GRUR 1978, 182).
  • LG Berlin, 10.09.1987 - 16 O 496/87
    Rechtspr. fallen Umsonst-Lieferungen nicht unter das RabattG (vgl. BGH in GRUR 1978, 182, 184).
  • OLG Bremen, 23.04.1998 - 2 U 143/97

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Rabattgesetzes (RabbatG); Verkauf von

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  • OLG München, 27.04.1989 - U (K) 5493 88

    Begriff des übertriebenen Anlockens im Sinne des Wettbewerbsrechts;

    Die BGH-Entscheidung "Kinderfreifahrt" (GRUR 1978, 182 ff.) steht der Bewertung des Essens für die Begleitperson als Zugabe nicht entgegen.
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