Rechtsprechung
BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Eigenbetrieb Friedhöfe - Es liegt keine geschäftliche Handlung einer Gemeinde vor, wenn sie ihren Eigenbetrieb Friedhöfe mit Bestattungen betraut, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung behördlich zu veranlassen sind
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Eigenbetrieb Friedhöfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 31 Abs 2 Alt 2 BestattG BW
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe - IWW
§ 31 Abs. 2 BestattG-BW, § ... 139 ZPO, § 561 ZPO, § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 30 Abs. 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 2 Fall 1 BestattG-BW, § 31 Abs. 2 Fall 2 BestattG-BW, §§ 30 ff. BestattG-BW, §§ 25, 30 Abs. 5, § 36 Abs. 2, § 37 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Satz 3 BestattG-BW, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 18 Abs. 1, § 20 Abs. 1 GWB, § 30 Abs. 1 GWB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb; Übertragung der zur Bestattung notwendigen Dienstleistungen an den Eigenbetrieb; Ausnahmslose Betrauung des Eigenbetriebs mit Bestattungsleistungen
- rewis.io
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb; Übertragung der zur Bestattung notwendigen Dienstleistungen an den Eigenbetrieb; Ausnahmslose Betrauung des Eigenbetriebs mit Bestattungsleistungen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Eigenbetrieb Friedhöfe
- datenbank.nwb.de
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde bei ausschließlicher Beauftragung ihres Eigenbetriebs Friedhöfe mit behördlich zu veranlassenden Bestattungen - Eigenbetrieb Friedhöfe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen Eigenbetrieb
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor wenn nur Eigenbetrieb mit behördlich zu veranlassenden Bestattung betraut wird
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß: Geschäftliche Handlung einer baden-württembergischen Gemeinde
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zulässige Bestattung durch städtische Eigenbetriebe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vornahme von behördlich veranlassten Bestattungen durch Eigenbetrieb zulässig
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zum unlauteren Wettbewerb bei behördlich veranlassten Bestattungen
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 26.09.2014 - 12 O 150/13
- OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 4 U 164/14
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15
Papierfundstellen
- MDR 2018, 877
- MDR 2018, 879
- GRUR 2018, 196
- FamRZ 2018, 474
- MIR 2018, Dok. 003
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17
Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …
Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 3a Rn. 2.21;… MünchKomm.UWG/Bähr, 2. Aufl., § 2 Rn. 56).
Eine geschäftliche Handlung ist allerdings auch in diesen Fällen nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 20 f. - Solarinitiative; BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe).
- BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16
Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter
Der Begriff der geschäftlichen Handlung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist nicht enger als der der Wettbewerbshandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG 2004 (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 22 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative; Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 22 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN). - BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18
WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …
b) Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).
Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).
- OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18
Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon
Denn die Auslegung des entsprechenden Klageantrags, zu der das klägerische Vorbringen heranzuziehen ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe Rn. 18;… GRUR 2017, 1281 - Großhandelszuschläge Rn. 19;… GRUR 2017, 922 - Komplettküchen Rn. 11;… GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug Rn. 28; jeweils m. w. N.) ergibt, dass die Klägerin mit der Verwendung des Begriffs Schaltfläche in ihrem Antrag diesen nicht in dem rechtlichen Sinn verstanden wissen will, in dem er in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB verwendet wird, sondern lediglich zur Beschreibung des physischen Druckschalters des Dash Buttons. - OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20
Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur …
Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 12.03.2020 - I ZR 126/18 =GRUR 2020, 755 - WarnWetterApp m.w.N; Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 = GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II; Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15 = GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird. - BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16
Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das …
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständlichen Äußerungen keine hoheitliche Handlung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, sondern eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstellen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 ff. = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe) und die Parteien Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG sind. - OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17
Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App
Für die Frage, ob eine geschäftliche Handlung bei Tätigkeit der öffentlichen Hand anzunehmen ist, geht der Bundesgerichtshof von folgenden Grundsätzen aus (BGH, Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe):. - LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17
Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche …
Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH, Urt. v. 27.07.2017 - I ZR 162/15 - GRUR 2018, 196, Rn. 23 m.w.N. - "Eigenbetrieb Friedhöfe"). - OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 4 U 87/17
Abgabe von Arzneimitteln im Fernabsatz: Wettbewerbsverstoß durch Hinweis auf eine …
Die ausdrückliche zeitliche Beschränkung des Klageantrages A 3 auf eine Speichermöglichkeit in wiedergabefähiger Form vor Abgabe der Bestellung entspricht daher der Antragsbegründung, so dass keine nicht beabsichtigte Einschränkung des Antrages (BGH Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 162/15 -, juris Rn. 17f) vorliegt. - BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17
Durchleitungssystem
Maßgeblich sind insoweit vor allem die konkreten Auswirkungen des Handelns der öffentlichen Hand im Wettbewerb und die Frage, ob das Tätigwerden zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe nach Art und Umfang sachlich notwendig ist und die Auswirkungen auf den Wettbewerb nur notwendige Begleiterscheinungen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben sind (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).Vielmehr kann der Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Wahl der Mittel für den Gesetzesvollzug ein Auswahlermessen eingeräumt werden (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 31 - Eigenbetrieb Friedhöfe).
Es steht der öffentlichen Hand grundsätzlich frei, sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben privatrechtlicher Handlungsformen zu bedienen oder dafür Privatunternehmen zu beauftragen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 83/03, GRUR 2006, 428 Rn. 14 f. = WRP 2006, 741 - Abschleppkosten-Inkasso; BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 35 - Eigenbetrieb Friedhöfe).
Die Marge der Kreditinstitute hat dabei keine andere Funktion als die Vergütung, die die öffentliche Hand dem von ihr beauftragten Abschleppunternehmer oder privaten Bestattungsinstitut in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen "Abschleppkosten-Inkasso" (BGH, GRUR 2006, 428) und "Eigenbetrieb Friedhöfe" (BGH, GRUR 2018, 196) gewährt.
Auf eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls und damit auf die von der Beklagten für ihre Praxis der ein- oder zweistufigen Durchleitung angeführten Motive kommt es danach nicht an (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 36 - Eigenbetrieb Friedhöfe).
- LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse
- OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
Keine geschäftliche Handlung bei Äußerungen eines Wasserversorgungsverbands zur …
- OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 15 U 73/17
Wettbewerbswidrigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei …
- OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 131/18
Wettbewerbswidrigkeit einer Absprache einer Versandapotheke mit einer privaten …
- OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18
Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen …
- OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand; Abgrenzung zwischen …
- LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16
Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"
- VGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 S 1890/22
Durch die Ordnungsbehörde durchgeführte Beisetzung; Ansprüche von Angehörigen …
- LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
- LG München I, 19.05.2020 - 33 O 11963/19
Zulässiger Verweis auf Social-Media-Plattformen durch öffentlich-rechtlichen …
- OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1385/18
Darlegungs- und Beweislast, Sachverständiger, Rechtsmissbräuchliches Verhalten, …