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   BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90   

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BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90 (https://dejure.org/1992,1159)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1992 - I ZR 163/90 (https://dejure.org/1992,1159)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - I ZR 163/90 (https://dejure.org/1992,1159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidriges Einschieben in dasselbe Bauelementesystem - Klemmbausteine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1067
  • MDR 1993, 39
  • GRUR 1992, 619
  • DB 1992, 2187
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 07.05.1992 - I ZR 163/90
    Ein wettbewerbswidriges "Einschieben" in dasselbe Baustein- bzw. Bauelementesystem liegt auch dann vor, wenn die mit den Bauelementen des Systems kompatiblen Elemente des Kokurrenzerzeugnisses nicht in der Form von Bausätzen, sondern ausschließlich in Form fertig zusammengesetzter, aber zerlegbarer Spielzeugeisenbahnen vertrieben werden (im Anschluß an BGHZ 41, 55 = NJW 64, 920).

    Das Landgericht habe zutreffend die Grundsätze der "Klemmbausteine"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 41, 55) auf den vorliegenden Fall angewendet.

    Das Berufungsgericht hat den vorliegenden Streitfall, in dem - wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1963 (Ib ZR 37/62, BGHZ 41, 55 - Klemmbausteine) - ergänzender Leistungsschutz für L.-Erzeugnisse beansprucht wird, als mit dem Sachverhalt jener früheren Entscheidung vergleichbar angesehen und deshalb die Grundsätze jener Entscheidung auch vorliegend für ohne weiteres anwendbar gehalten.

    Allerdings gelten für die Beurteilung der Frage, ob das Klemmbausteinesystem der Klägerinnen gemäß § 1 UWG Schutz gegen das Einschieben gleichartiger und beliebig austauschbarer Ergänzungserzeugnisse fremder Herkunft genießt, auch weiterhin die Gründe, die der Bundesgerichtshof in der früheren Entscheidung (BGHZ 41, 55, 58 ff. - Klemmbausteine) angeführt hat.

    Hierfür spricht auch, daß die Klägerinnen mit diesem Spielzeug seit 1955 auf dem deutschen Markt erfolgreich vertreten sind - nach den Feststellungen des Urteils vom 6. November 1963 (GRUR 1964, 621 - Klemmbausteine, insoweit in BGHZ 41, 55 nicht abgedruckt) bereits damals "in erheblich ansteigendem Maße" - und daß insbesondere die Beklagte selbst, was einzelne der von ihr vorgelegten Spielzeugpackungen beweisen, es für sinnvoll hält, auf ihren Verpackungen des Spielzeug-Zuges auf die Kompatibilität mit dem System der Klägerinnen hinzuweisen.

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Die Klägerinnen haben den von der Beklagten beabsichtigten Vertrieb des "B. "-Spielzeugs in Deutschland unter Berufung auf die Senatsentscheidungen "Klemmbausteine I" (BGHZ 41, 55) und "Klemmbausteine II" (Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619 = WRP 1992, 642) als nach § 1 UWG a.F. wettbewerbswidriges Einschieben in eine fremde Serie beanstandet.

    a) Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Beurteilung auf die Rechtsprechung des Senats gestützt, nach der das Überleiten des Markterfolgs einer fremden Leistung durch Einschieben gleichartiger, beliebig austauschbarer fremder Ergänzungserzeugnisse in das von Anfang an auf die Deckung eines Ergänzungsbedarfs ausgerichtete Verkaufssystem des Erstherstellers trotz vorhandener Ausweichmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Ausbeutung fremder Leistung gegen § 1 UWG a.F. verstößt (vgl. BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine I; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619, 620 = WRP 1992, 642 - Klemmbausteine II; Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 101/97, GRUR 2000, 521, 525 = WRP 2000, 493 - Modulgerüst).

    Diese Rechtsprechung hat bereits in früheren Jahren (vgl. v. Harder, GRUR 1969, 659, 660 f.; Waibel, Warenzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen des Ersatzteile-, Zubehör- und Reparaturgewerbes, 1977, S. 231 ff.; Walch, Ergänzender Leistungsschutz nach § 1 UWG, 1991, S. 55 f. und S. 127 Fn. 73), zumal aber nach dem Ergehen der Senatsentscheidung "Klemmbausteine II" (GRUR 1992, 619) Kritik erfahren (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, seit 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 492; Nordemann, Wettbewerbs- und Markenrecht, 9. Aufl., Rdn. 1194; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 6. Aufl., § 11.6; Lehmler, Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, 2002, S. 113 f.; Kur, GRUR Int. 1995, 469, 470 ff.; Beater, Nachahmen im Wettbewerb, 1995, S. 178 f., 360, 374, 389 und 396; Knies, Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz - eine unzulässige Rechtsfortbildung?, 1996, S. 63; Sambuc, Der UWG-Nachahmungsschutz, 1996, Rdn. 524 f.; Altmeppen, ZIP 1997, 2069, 2073 ff.; Rauda, GRUR 2002, 38, 41 f.; Sack, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 697, 701 ff.; zum neuen Recht vgl. Harte/Henning/Sambuc, UWG, § 4 Nr. 9 Rdn. 40; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 9.56 bis 9.58; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb, 7. Aufl, § 11 IV 3 b; Nordemann, Wettbewerbs- und Markenrecht, 10. Aufl., Rdn. 1642).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß die Deckung eines Ergänzungs- und Nachfolgebedarfs auch dann gegen § 1 UWG verstoßen kann, wenn insoweit Sonderrechtsschutz nicht besteht (vgl. BGHZ 41, 55, 58 Klemmbausteine I; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619 - Klemmbausteine II; st.Rspr.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    cc) Der Nachbau kompatibler Gerüstteile ist auch nach den Grundsätzen, die der Senat zum Einschieben in eine fremde Serie als einem - vom Vorliegen einer vermeidbaren Herkunftstäuschung unabhängigen - selbständigen Unlauterkeitsmoment entwickelt hat (vgl. BGHZ 41, 55 - Klemmbausteine I; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619 = WRP 1992, 642 - Klemmbausteine II), nicht wettbewerbswidrig.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Es geht hier nicht um das Einschieben in eine fremde, auf Fortsetzungsbedarf angelegte Serie (vgl. dazu BGHZ 41, 55, 57 - Klemmbausteine I; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619, 620 - Klemmbausteine II), vielmehr kommt entweder - wie vom Berufungsgericht angenommen - ein Nachbau zu Ersatzzwecken in Betracht, soweit die Pumpen der Beklagten die der Klägerin an den Anlagen, zu denen sie gehören und denen sie dienen, ersetzen, oder zu Zwecken der Ergänzung und der Fortführung (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666 ff. - Einbauleuchten).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 134/15

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bzw.

    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung den Vertrieb von kompatiblen Spielzeugelementen als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. BGH GRUR 1964, 621 - Klemmbausteine I; GRUR 1992, 619 (620) - Klemmbausteine II).
  • OLG Hamburg, 12.03.1998 - 3 U 226/97

    Wettbewerbswidrigkeit unautorisierter Ergänzungen eines Computerspiels

    Es muss sich um das Ausnutzen eines geschaffenen Systems handeln, das eine von vornherein auf Ergänzung und Zukauf angelegte Produktionsserie darstellt (BGH, GRUR 1964, 621 und GRUR 1992, 619 -Klemmbausteine I und II).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 33/02

    Pflasterspender und Pflasternachfüllpackungen als markenrechtlich einheitliche

    (e) Die Rechtsprechung zum "geschaffenen Ergänzungsbedarf" bzw. "Einschieben in fremde Serie" (BGH GRUR 1992, 619- Klemmbausteine II m.w. Nw.) betrifft, wie schon das Landgericht ausgeführt hat, andere Sachverhalte als den vorliegenden.
  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 66/97

    Gestaltungsfreiheit bei Produktnachbildung durch Mitbewerber - Abhängehaken einer

    Wettbewerbswidrig kann eine Nachahmung nur dann sein, wenn die Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart sind und über die Tatsache der bloßen Nachahmung oder des bloßen Nachbaus hinaus besondere Umstände hinzutreten, die das nachschaffende Werken als unlauter erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH GRUR 2000, 521, 583 "Modulgerüst"; BGH MD 1999, 786, 788 "Güllepumpen"; BGH GRUR 1996, 210, 211 "Vakuumpumpen"; BGH GRUR 1992, 619, 620 "Klemmbausteine II"; BGH GRUR 1964, 621, 624 "Klemmbausteine I"; BGH GRUR 1995, 528, 529 "Rollenclips" und BGH GRUR 1968, 591, 592 "Pulverbehälter"; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage 1999, § 1 UWG Rdnr. 440 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG München, 22.05.2003 - 29 U 1505/03

    Zum Nachweis eines von anderen Produkten abgesetzten mit wettbewerblicher

    Im Zeitpunkt der Kollision, auf den es maßgeblich ankommt (vgl. BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben), also am 10. April 1999, war die Form der klägerischen Modelle damit bereits allgemein üblich und hatte keine Hinweisfunktion zu Gunsten der Klägerin (vgl. BGH GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung; GRUR 1968, 698 - Rekordspritzen; GRUR 1992, 329 - AjS-Schriftenreihe; GRUR 1992, 619 - Klemmbausteine II; BGHZ 41, 55 - Klemmbausteine; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 603).
  • OLG Köln, 04.01.1999 - 6 U 90/98

    Rahmenschalungen; Einschieben in eine fremde Serie

    Um den wettbewerblichen Unlauterkeitsvorwurf i. S. von § 1 UWG auslösen zu können, bedarf es über die Tatsache des bloßen Nachbaus hinaus vielmehr des Hinzutretens weiterer, besonderer Momente, die den Nachbau als sittenwidrig erscheinen lassen ( vgl. BGH GRUR 1992, 619/620 -"Klemmbausteine II.; BGH GRUR 1964, 6221/624 -"Klemmbausteine I"-; BGH GRUR 1990, 528/529 -"Rollenclips"-; BGH GRUR 1968, 591/592 -"Pulverbehälter"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Auflage, Rdn. 439 f und 490 zu § 1 UWG - m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

  • OLG Köln, 03.02.1999 - 6 U 13/98

    Minidressen

  • OLG Nürnberg, 25.05.1993 - 3 U 3074/92
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 16/00

    Wettbewerbsverletzungen wegen vermeidbarer betrieblicher Herkunftstäuschung;

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