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   BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85   

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https://dejure.org/1987,405
BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85 (https://dejure.org/1987,405)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - I ZR 164/85 (https://dejure.org/1987,405)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 (https://dejure.org/1987,405)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen Verletzung eines Musikverbreitugsrechts - Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts - Inverkehrbringen von Schallplatten in den USA - Mechanische Rechte an in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik - Wiederholung einer im ersten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schallplattenimport III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 17 Abs. 2; UrhWahrnG § 13 Abs. 3
    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz für das Gebiet eines anderen Staates; Höhe der GEMA-Vergütung bei einem Ramschverkauf billig aus dem Ausland importierter Schallplatten

  • rechtsportal.de

    UrhG § 17 Abs. 2 ; UrhWahrnG § 13 Abs. 3
    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz für das Gebiet eines anderen Staates; Höhe der GEMA-Vergütung bei einem Ramschverkauf billig aus dem Ausland importierter Schallplatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 829
  • MDR 1988, 558
  • GRUR 1988, 373
  • ZUM 1988, 410
  • afp 1988, 185
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß die Schadensberechnung nach der angemessenen Lizenzgebühr, um die es im Streitfall geht, regelmäßig dazu führt, die Tarifvergütung zugrundezulegen, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (st. Rspr., vgl. BGHZ 97, 37, 41 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Daß sich dabei aufgrund unterschiedlicher Verkaufspreise auch unterschiedliche Vergütungen ergeben können, ist vom Urheber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Andererseits darf eine solche Regelung aber nicht so weit gehen, daß der - nunmehr auch in der Neufassung des § 13 Abs. 3 Satz 1 UrhWahrnG zum Ausdruck kommende - Grundsatz, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. u.a. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik), zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten wird.

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß die Schadensberechnung nach der angemessenen Lizenzgebühr, um die es im Streitfall geht, regelmäßig dazu führt, die Tarifvergütung zugrundezulegen, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (st. Rspr., vgl. BGHZ 97, 37, 41 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Daß sich dabei aufgrund unterschiedlicher Verkaufspreise auch unterschiedliche Vergütungen ergeben können, ist vom Urheber grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik).

    Andererseits darf eine solche Regelung aber nicht so weit gehen, daß der - nunmehr auch in der Neufassung des § 13 Abs. 3 Satz 1 UrhWahrnG zum Ausdruck kommende - Grundsatz, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. u.a. BGHZ 97, 37, 43 [BGH 20.01.1986 - II ZR 73/85] - Filmmusik), zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten wird.

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen der Tonträger im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; 81, 282, 285 - Schallplattenexport; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925 - Schallplattenimport II).

    Nach den Normen des EWG-Vertrages (Art. 30 und 36 Satz 2 EWG-Vertrag) kann sich der Inlandsberechtigte grundsätzlich nicht auf sein ihm nach deutschem Urheberrecht verliehenes ausschließliches Verwertungsrecht berufen, um die Einfuhr von Tonträgern zu verbieten, die auf dem Markt eines anderen EWG-Mitgliedsstaates von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 108 f [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen der Tonträger im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; 81, 282, 285 - Schallplattenexport; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925 - Schallplattenimport II).

    Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten; er hat auch die Möglichkeit, sein Recht in der Weise aufzuspalten, daß er nur für einzelne Staaten Lizenzen vergibt (BGHZ 81, 282, 285 - Schallplattenexport).

  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 166/82

    Schallplattenimport II; Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts durch

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen der Tonträger im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; 81, 282, 285 - Schallplattenexport; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925 - Schallplattenimport II).

    Diese obliegt grundsätzlich dem Beklagten, der sich gegenüber der von der Klägerin schlüssig vorgetragenen Verletzungshandlung mit dem Einwand verteidigt, die Klägerin könne sich im Hinblick auf die Normen über den freien Warenverkehr im gemeinsamen Markt nicht auf ihr ausschließliches Verbreitungsrecht berufen (vgl. BGH GRUR 1985, 924, 926 - Schallplattenimport II).

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 145/71

    Unangemessenheit eines für den Betrieb eines in einer Gaststätte aufgestellten

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Denn der Zweck des von der Klägerin aufzustellenden Tarifwerks besteht darin, bestimmte Sachverhalte in ihren typischen Gegebenheiten schematisch zu erfassen (BGH, Urt. v. 11.5.1973 - I ZR 145/71, GRUR 1974, 35, 37 - Musikautomat).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Denn auch in derartigen Fällen ist nicht grundsätzlich eine Wiederholung der Beweisaufnahme geboten, sondern nur dann, wenn es für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen auf dessen persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Protokoll ergibt und auch nicht in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257 f).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Sie kann sich insoweit angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires sowohl für die Aufführungs- als auch für die im Streit befindlichen sogenannten mechanischen Rechte an in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik auf eine tatsächliche Vermutung - nämlich die Vermutung der Wahrnehmungsbefugnis, der Urheberrechtsschutzfähigkeit und der Rechtsverletzung - berufen (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83] - GEMA-Vermutung II).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 183/69

    Erneute Vernehmung eines Zeugen im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Nach der Rechtsprechung ist dem Berufungsgericht jedoch eine erstmalige Würdigung der vom Erstrichter durchgeführten, aber als unerheblich angesehenen Beweisaufnahme nicht versagt; auch in derartigen Fällen hat das Berufungsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob es eine erneute Vernehmung für entbehrlich hält (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.1972 - V ZR 183/69, NJW 1972, 584, 585).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85
    Der Irrtum des Beklagten über die Freigabe der Platten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. über das Vorliegen der Zustimmung zum Vertrieb im EWG-Mitgliedsstaat Dänemark muß daher vorliegend zu seinen Lasten gehen (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1981 - I ZR 106/79, GRUR 1982, 102, 104 - Masterbänder).
  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

    Er verweist auf die Entscheidung "Schallplattenimport" (GRUR 1988, 373, 376).

    Dem Ansatz eines Nutzungszeitraums von drei Jahren steht auch die Entscheidung "Schallplattenimport III" (GRUR 1988, 373) nicht entgegen.

  • OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14

    Voraussetzung eines schlüssigen Sachvortrages

    Dass die Beklagte die von ihr behauptete Rechtekette nicht zurückverfolgte, sondern sich auf die Zusicherung verließ, ohne sich überprüfbare Unterlagen vorlegen zu lassen, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, welche den Vorwurf der Fahrlässigkeit und damit die Verpflichtung zum Schadensersatz begründet (vgl. BGH GRUR 1988, 373 [375] - Schallplattenimport III; v. Wolff'm: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 97 Rz. 52 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Eine solche Mindestvergütung darf nur nicht so weit gehen, dass der Beteiligungsgrundsatz zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III; GRUR 2011, 720 Rn. 31 - Multimediashow).
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