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BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84 |
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- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz - Auskunfts- und Schadensersatzverpflichtungen - Angehörige der britischen Streitkräfte - Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern - Beförderungsleistung im Linienverkehr
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- BGH, 29.09.1972 - I ZR 101/71
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Denn bei den beanstandeten Reisen handelt es sich jedenfalls um einen nicht genehmigten Verkehr; auch der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen ist der Beklagten nur in den abschließend im Gesetz geregelten Formen (§ 46 Abs. 2 PBefG: Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen und Verkehr mit Mietomnibussen) gestattet (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1972 - I ZR 101/71, GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzeswidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen (…BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst).
- BayObLG, 24.06.1982 - 3 ObOWi 70/82
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Eine Ausflugsfahrt liegt danach nur vor, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient, gemeinsam antreten und durchführen (…vgl. BGH, Urt. v. 7.1.1958 - VI ZR 290/56, VRS 14, 280, 282; BayObLG VRS 63, 305, 306; K. Meyer, Personenbeförderungsrecht, § 48 PBefG Anm. 2 b;… Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl., Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 6; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr Teil III, Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 2). - BGH, 07.01.1958 - VI ZR 290/56
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Eine Ausflugsfahrt liegt danach nur vor, wenn die Teilnehmer nach einem vom Unternehmer bestimmten Plan eine Reise, die der Freizeitgestaltung, dem Vergnügen, der Erholung oder ähnlichem dient, gemeinsam antreten und durchführen (vgl. BGH, Urt. v. 7.1.1958 - VI ZR 290/56, VRS 14, 280, 282; BayObLG VRS 63, 305, 306; K. Meyer, Personenbeförderungsrecht, § 48 PBefG Anm. 2 b;… Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl., Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 6; Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehr Teil III, Stand: Mai 1986, § 48 PBefG Anm. 2).
- BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß es sich bei den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes um wertneutrale Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung nur dann einen Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG darstellt, wenn besondere wettbewerbliche Umstände hinzutreten, die das gesetzeswidrige Verhalten auch in wettbewerblicher Sicht als anstößig erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 21.5.1957 - I ZR 19/56, GRUR 1957, 558, 559 - Bayern-Expreß; GRUR 1973, 146, 147 - Flughafen-Zubringerdienst). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Über die Revision ist, obwohl die Klägerin als Revisionsbeklagte vor dem Revisionsgericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, nicht durch Versäumnis-, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden; denn das Versäumnisurteil setzt begrifflich voraus, daß es inhaltlich - wenn auch nicht zwingend aufgrund der Säumnis - gegen die säumige Partei ergeht (BGHZ 37, 79, 82;… BGH, Urt. v. 14.7.1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162). - BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Über die Revision ist, obwohl die Klägerin als Revisionsbeklagte vor dem Revisionsgericht nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, nicht durch Versäumnis-, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden; denn das Versäumnisurteil setzt begrifflich voraus, daß es inhaltlich - wenn auch nicht zwingend aufgrund der Säumnis - gegen die säumige Partei ergeht (BGHZ 37, 79, 82; BGH, Urt. v. 14.7.1967 - V ZR 112/64, NJW 1967, 2162). - BGH, 06.10.1972 - I ZR 138/71
Betreiben eines Mietwagenunternehmens ("Minicar") - Verwendung von, den …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (…BGH a.a.O.; Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung;… Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich). - BGH, 09.11.1973 - I ZR 126/72
Bewußter und planmäßiger Verstoß gegen wertneutrale Ordnungsvorschriften im …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Für ein bewußtes und planmäßiges Vorgehen ist nicht erforderlich, daß sich der Geschäftsführer der Beklagten der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt war; es reicht vielmehr aus, daß er die Tatsachen kannte, aus denen sich der Gesetzesverstoß ergab, und daß die Gesetzesverletzung auch im Rahmen eines auf Dauer angelegten, zielbewußten Vorgehens lag (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1973 - I ZR 126/72, GRUR 1974, 281, 282 - Clipper;… Urt. v. 16.3.1979 - I ZR 39/77, GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser). - BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77
Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Für ein bewußtes und planmäßiges Vorgehen ist nicht erforderlich, daß sich der Geschäftsführer der Beklagten der Rechtswidrigkeit seines Tuns bewußt war; es reicht vielmehr aus, daß er die Tatsachen kannte, aus denen sich der Gesetzesverstoß ergab, und daß die Gesetzesverletzung auch im Rahmen eines auf Dauer angelegten, zielbewußten Vorgehens lag (…vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1973 - I ZR 126/72, GRUR 1974, 281, 282 - Clipper; Urt. v. 16.3.1979 - I ZR 39/77, GRUR 1979, 553, 554 - Luxus-Ferienhäuser). - BGH, 06.03.1986 - I ZR 218/83
"Taxen-Farbanstrich"; Verwendung eines Mietwagens mit dem für Taxen …
Auszug aus BGH, 23.10.1986 - I ZR 168/84
Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn sich der Wettbewerber bewußt und planmäßig über die Vorschriften des Personenbeförderungsrechts hinwegsetzt, obwohl für ihn erkennbar ist, daß er auf diese Weise einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern erlangen kann (…BGH a.a.O.;… Urt. v. 6.10.1972 - I ZR 138/71, GRUR 1973, 212, 213 - Minicar-Numerierung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 218/83, GRUR 1986, 621 - Taxen-Farbanstrich).
- BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86
Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es …
Über die Revision ist, obwohl der Kläger als Revisionsbeklagter nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten ist, nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden; denn das Versäumnisurteil setzt begrifflich voraus, daß es inhaltlich - wenn auch nicht zwingend aufgrund der Säumniszum Nachteil der säumigen Partei ergeht (BGHZ 37, 79, 82; BGH, Urt. v. 23.10.1986 - I ZR 168/84).