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   BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99   

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https://dejure.org/2001,2144
BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99 (https://dejure.org/2001,2144)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2001 - I ZR 168/99 (https://dejure.org/2001,2144)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - I ZR 168/99 (https://dejure.org/2001,2144)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 616
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99
    (1) Unter der Geltung des Warenzeichengesetzes war allerdings anerkannt, daß das Recht an einer infolge Benutzung und Erlangung der Verkehrsgeltung geschützten Ausstattung innerhalb desselben Wirtschaftsgebiets grundsätzlich nur einem einzigen Betrieb zustehen kann, der die Ausstattung benutzt und für sich die Verkehrsgeltung erreicht hat (vgl. BGHZ 34, 299, 307 f. - Almglocke; vgl. weiter Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl., § 25 Rdn. 12; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 25 Rdn. 46; Götting in Schricker/Stauder, Handbuch des Ausstattungsrechts, 1986, S. 270 f.).

    So konnte ein Ausstattungsrecht zugunsten einer Gruppe von Gewerbetreibenden begründet werden, wenn die Vorstellung beachtlicher Verkehrskreise dahin ging, das Kennzeichen werde von einer solchen miteinander in Verbindung stehenden Mehrzahl von Unternehmen als Herkunftszeichen für die von ihnen vertriebenen Waren benutzt (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, ob die Benutzer bei ihrer Zeichennutzung dem Publikum in objektiv zutreffender Weise so gegenübertreten, daß sie als eine wirtschaftliche Einheit, nicht hingegen als miteinander konkurrierende Unternehmen aufgefaßt werden (vgl. BGHZ 34, 299, 308 f. - Almglocke).

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99
    Hatte sich eine derartige Gruppe von Unternehmen zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen, dessen Zweck insbesondere auch darin bestand, den Vertrieb von Waren (oder Dienstleistungen) unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern, ist darüber hinaus angenommen worden, daß das Ausstattungsrecht dem Verband als solchem zuwächst (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel).

    Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die "WKS Möbel"-Entscheidung berufen (BGH GRUR 1964, 381, 384).

    (4) Auch das weitere Erfordernis für die Entstehung einer Verbandsausstattung, daß sich die Verwender des Zeichens zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen haben, der - zumindest auch - den Zweck hat, den Umsatz der einzelnen Mitglieder durch das Angebot ihrer Dienstleistungen unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel), ist im Streitfall erfüllt.

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99
    Für die zuletzt genannte Fallgestaltung kommt es jeweils maßgeblich darauf an, ob ein die gemeinschaftliche Benutzung der gleichen Ausstattung rechtfertigender rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang unter den verschiedenen Unternehmen besteht, und weiter, ob dieser innere Zusammenhang unter den verschiedenen Unternehmen auch für das Publikum mit genügender Deutlichkeit sichtbar wird (vgl. zur Verkehrsgeltung eines Verbandszeichens: BGHZ 21, 182, 191 f. - Ihr Funkberater).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Benutzen mehrere Unternehmen eine Kennzeichnung und sehen die beteiligten Verkehrskreise diese Unternehmen als eine wirtschaftliche Einheit oder als Mitglieder eines Konzerns an, kann kraft Verkehrsgeltung die Benutzungsmarke für jedes der Unternehmen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 f. [juris Rn. 37] = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattung; zum Ausstattungsschutz nach § 25 WZG vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1961 - I ZR 115/59, BGHZ 34, 299, 308 f. [juris Rn. 50] - Almglocke; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 4 Rn. 63; Ekey in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 4 MarkenG Rn. 100 und 103; BeckOK.Markenrecht/Weiler aaO § 4 MarkenG Rn. 128 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 6 U 62/09

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem Markenlizenzvertrag mit

    Fasst der Verkehr aber die Unternehmen - wie hier - als rechtlich und wirtschaftlich verbundene Unternehmen auf, so erwerben die Benutzungsmarke alle an der Benutzung beteiligten Angehörigen des Konzerns (vgl. BGH GRUR 2002, 616, 617 - Verbandsausstattungsrecht; BGH GRUR 1961, 347, 352 f. - Almglocke; Ströbele/Hacker, § 4 Rdn. 56; Fezer, § 4 MarkenG, Rdn. 149; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rdn. 1369).
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

    Der bloße Hinweis auf die Entscheidung "Verbandsausstattung" des BGH (GRUR 2002, 616) ist hierfür unbehelflich.
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