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   BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05   

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https://dejure.org/2010,970
BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05 (https://dejure.org/2010,970)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - I ZR 17/05 (https://dejure.org/2010,970)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - I ZR 17/05 (https://dejure.org/2010,970)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Pralinenform II

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pralinenform II - Zur Benutzung einer Produktform im geschäftlichen Verkehr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) und zum Anbieten bzw. Inverkehrbringen (§ 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG) durch Ausstellung eines Erzeugnisses auf einer Messe im Inland.

  • markenmagazin:recht

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Pralinenform

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Pralinenform II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pralinenform II

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenrecht: Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr bei Ausstellen eines Erzeugnisses auf einer Inlandsmesse sowie Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen - Pralinenform II

  • IWW
  • aufrecht.de

    Streit um die goldene Kugel - Pralinenform II

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken durch Ausstellung eines Erzeugnisses auf einer Messe; Begründung einer Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen des Produktes im Inland durch eine Ausstellung im Inland

  • kanzlei.biz

    Kugelform der "Rocher"-Praline kann herkunftsbestimmend sein

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr bei Ausstellen eines Erzeugnisses auf einer Inlandsmesse sowie Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen - Pralinenform II

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr bei Ausstellen eines Erzeugnisses auf einer Inlandsmesse sowie Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen - Pralinenform II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken durch Ausstellung eines Erzeugnisses auf einer Messe; Begründung einer Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen des Produktes im Inland durch eine Ausstellung im Inland

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pralinenform II

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr bei Ausstellen eines Erzeugnisses auf einer Inlandsmesse sowie Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen - Pralinenform II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Werbenutzung eines Produkts auf Messe unabhängig von Verpackung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Markenrecht: Zum markenrechtlichen Schutz einer dreidimensionalen Marke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch das Ausstellen eines verpackten Produktes auf einer Messe ist markenrechtlich relevant

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Pralinenform II

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 1103
  • MIR 2010, Dok. 155
 
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Wird zitiert von ... (187)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Es trifft zwar zu, dass der Verkehr nach der Lebenserfahrung die Formgestaltung einer Ware regelmäßig nicht in gleicher Weise wie Wort- und Bildmarken als Herkunftshinweis auffasst, weil es bei der Warenform zunächst um eine funktionelle und ästhetische Ausgestaltung der Ware selbst geht (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05, GRUR 2010, 138 Rn. 30 = WRP 2010, 260 - Pralinenform II, mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Die bloße Angabe des Grunds für die Zulassung der Revision reicht dafür regelmäßig nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 15 = WRP 2010, 1508 - Pralinenform II; Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11, GRUR 2012, 949 Rn. 16 = WRP 2012, 1086 - Missbräuchliche Vertragsstrafe; Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 9/12, GRUR 2013, 1213 Rn. 14 = WRP 2013, 1620 - SUMO; Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 162/13, GRUR 2015, 498 Rn. 12 = WRP 2015, 569 - Combiotik).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Das muss jedoch zweifelsfrei geschehen; die bloße Angabe des Grundes für die Zulassung der Revision reicht nicht, um von einer nur beschränkten Zulassung des Rechtsmittels auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1991 - VI ZR 171/91, NJW 1992, 1039 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 Rn. 17 = WRP 2009, 445 - Motorradreiniger; Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 15 = WRP 2010, 1508 - Pralinenform II).
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