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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,233
BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2013,233)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2013,233)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2013,233)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 AEUV, Art 267 Abs 1 Buchst a AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV, Art 4 Abs 3 EUVtr, Art 5 Abs 1 S 2 EUVtr
    (Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreits zwischen der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und einem in Gibraltar ansässigen Anbieter von ...

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Vorlagebeschluss an den EuGH wegen vier Fragen zur Neuregelung des Glückspielrechts in Schleswig-Holstein

  • R&W Online

    Digibet: Zur inkohärenten Beschränkung des Glücksspielsektors

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof bzgl. der Wettbewerbswidrigkeit einer in Gibraltar zugelassenen Internetseite mit Glücksspiel- und Sportwettenangeboten u.a. für den deutschen Markt

  • rewis.io

    (Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreits zwischen der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und einem in Gibraltar ansässigen Anbieter von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof bzgl. der Wettbewerbswidrigkeit einer in Gibraltar zugelassenen Internetseite mit Glücksspiel- und Sportwettenangeboten u.a. für den deutschen Markt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung des Glücksspielrechts in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

  • bundesgerichtshof.de PDF (Leitsatz)

    Digibet (Nachträglicher Leitsatz)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt diverse Fragen zum deutschen Glückspielrecht dem EuGH vor - Verstoß gegen Kohärenzgebot durch Neuregelung in Schleswig-Holstein - digibet

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Vier Fragen zu Glücksspielverbot im Internet dem EuGH vorgelegt

  • heise.de (Pressebericht, 22.11.2012)

    Glücksspiel-Verbot im Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Neuregelung des Glückspielrechts und europäisches Unionsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Neuregelung des Glücksspielrechts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vorgelegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Neuregelung des Glücksspielrechts

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    BGH legt dem EuGH Fragen zum Glücksspielrecht vor

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Glücksspielrecht kommt erneut auf den Prüfstand

  • juve.de (Kurzinformation)

    Verbot von Online-Glücksspiel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bringt Schleswig-Holstein das Verbot von Internetwetten zu Fall?

  • damm-legal.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Bundesgerichtshof verkündet im Januar 2013, ob das Glückspielverbot im Internet noch Bestand hat

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zweifel an Glücksspielverbot im Internet

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zum Glücksspiel im Internet - Karlsruher Richter zweifeln an Verbot

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.11.2012)

    BGH zweifelt an Glücksspiel-Verbot im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Glücksspielverbot im Internet

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Sportwettten, Online-Poker & Co.: BGH legt deutsche Glücksspielregulierung dem EuGH vor

Sonstiges (3)

  • raeblume.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Wahrheit liegt schon in Zenatti und Gambelli

  • raeblume.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    BGH legt EuGH vor - warum nicht schon 2011?

  • raeblume.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 13
  • GRUR 2013, 527
  • GRUR Int. 2013, 374
  • EuZW 2013, 280
  • MMR 2013, 329
  • K&R 2013, 344
  • DÖV 2013, 532
  • ZUM 2013, 395
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind Ausnahmen und Einschränkungen zu einer die Glücksspieltätigkeit beschränkenden Regelung dahingehend einer Kohärenzprüfung zu unterziehen, ob sie deren Eignung zur Verfolgung legitimer Allgemeininteressen beseitigen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C46/08, Slg. 2010, I-8149 = NvWZ 2010, 1422 Rn. 106 ff. - Carmen Media Group).

    a) Der Gerichtshof hat in der Sache Carmen Media Group (NvWZ 2010, 1422) ausgeführt:.

    Es erschiene aus der Sicht des Senats wenig angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kaum vereinbar, wenn die Mehrzahl der Bundesländer - im Streitfall 15 Länder - ihr vom Unionsrecht anerkanntes Recht, selbst zu beurteilen, ob es erforderlich ist, bestimmte Glücksspieltätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollen vorzusehen (vgl. EuGH, NVwZ 2010, 1422 Rn. 58 - Carmen Media Group), schon deshalb nicht ausüben könnte, weil ein einzelnes Bundesland eine abweichende Regelung einführen will (zum Kriterium der Angemessenheit im Zusammenhang mit der Berücksichtigung föderaler Strukturen im Unionsrecht vgl. Epiney, EuR 1994, 301, 319 ff.).

    Dieses Ergebnis erscheint gerade in einem Bereich wie dem Glücksspielsektor geboten, in dem es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Sache jedes Mitgliedstaats ist zu beurteilen, ob es erforderlich ist, bestimmte Glücksspieltätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollen vorzusehen (EuGH, NVwZ 2010, 1422 Rn. 58 - Carmen Media Group).

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Danach dürfen die den Mitgliedstaaten durch das Unionsrecht auferlegten Pflichten nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 1970 - 25/70, Slg. 1970, 1162 Rn. 31 f. - Köster und Berodt & Co.; Langguth in Lenz/Borchardt, EU-Verträge, 5. Aufl., Art. 5 EUV Rn. 36).
  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10

    Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Demgegenüber haben die mit der Frage befassten Verwaltungsgerichte eine Inkohärenz des deutschen Glücksspielrechts ungeachtet der in Schleswig-Holstein geltenden abweichenden Regelungen bisher verneint (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2012 - 3 K 330/10, juris; Urteil vom 27. August 2012 - 3 K 882/12, juris).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10

    Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Demgegenüber haben die mit der Frage befassten Verwaltungsgerichte eine Inkohärenz des deutschen Glücksspielrechts ungeachtet der in Schleswig-Holstein geltenden abweichenden Regelungen bisher verneint (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2012 - 3 K 330/10, juris; Urteil vom 27. August 2012 - 3 K 882/12, juris).
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Teilweise wird angenommen, dass der schleswig-holsteinische Sonderweg zu einer fehlenden Kohärenz des Internetverbots für Glücksspiele im übrigen Bundesgebiet führt (Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 1, 9 ff.; Brock, CR 2011, 517, 524).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und des § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 Marktverhaltensregelungen, deren Anwendbarkeit keine unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 Rn. 21, 30 ff. = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II, zu § 4 Abs. 4 GlüStV; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 43/10, juris Rn. 78 f., zu § 5 Abs. 3 GlüStV).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Bestimmungen des § 4 Abs. 4 und des § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 Marktverhaltensregelungen, deren Anwendbarkeit keine unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 Rn. 21, 30 ff. = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II, zu § 4 Abs. 4 GlüStV; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 43/10, juris Rn. 78 f., zu § 5 Abs. 3 GlüStV).
  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Dieser Grundsatz verpflichtet nicht nur die Mitgliedstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Geltung und Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten, sondern legt auch der Union entsprechende Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf (EuGH, Beschluss vom 13. Juni 1990 - C2/88, Slg. 1990, I3367 = NJW 1991, 2409 Rn. 17 - Zwartveld; vgl. Calliess, Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip in der Europäischen Union, 1996, S. 157 f.; Zuleeg in von der Groeben/Schwarze, Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 6. Aufl., Art. 10 EG Rn. 11; Wölker in von der Groeben/Schwarze aaO Protokoll Nr. 24 Rn. 41).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    b) Andererseits hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache "Markus Stoß" klargestellt, dass Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Lotterie- und Wettmonopols gegenüber im Ausland ansässigen Veranstaltern die Vereinbarkeit eines solchen Monopols mit dem Unionsrecht nicht beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C316/07, Slg. 2010, I8069 = NVwZ 2010, 1409 Rn. 84 ff.).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10
    Der Rhythmus der Änderung kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (EuGH, Urteile vom 21. Juli 2011 - C159/10 und C160/10, NVwZ 2011, 1249 Rn. 96 f. - Fuchs und Köhler).
  • VG Karlsruhe, 27.08.2012 - 3 K 882/12

    Vereinbarkeit von Glücksspielverboten mit Verfassungs- und Europarecht

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    a) Die Bestimmungen in den Glücksspielstaatsverträgen zum Verbot und zur Beschränkung von Werbung für Glückspiele stellen Marktverhaltensregelungen zum Schutz der Spielteilnehmer im Sinne von § 3a UWG dar (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 43/10, juris Rn. 78; Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10, GRUR 2013, 527 Rn. 11 = WRP 2013, 515 - Digibet).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

    Mit Beschluss vom 24. Januar 2013 hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zum unionsrechtlichen Kohärenzgebot vorgelegt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10, GRUR 2013, 527 = WRP 2013, 515 - Digibet I).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 152/19

    In Deutschland erlaubte Glücksspielwerbung ist wettbewerbswidrig, wenn sie

    Bei dem Werbeverbot handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung iSd. § 3a UWG (vgl. BGH, GRUR 2013, 527/528 - "Digibet"; OLG Köln, Urt. v. 10.05.2019, Az. 6 U 196/19 - unveröffentlicht; Köhler , in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 3a Rn. 1.245 mwN.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Mit Beschluss vom 23.04.2013 setzte der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs vom 24.01.2013 - I ZR 171/10 - aus.

    Diese Rechtsprechung steht dem Erlass neuer Verfügungen auf der Grundlage des neuen Glücksspielstaatsvertrags jedenfalls seit der Entscheidung des EuGH vom 12.06.2014 (- C-156/13 -) über die Vorlage des Bundesgerichtshofs vom 24.01.2013 (- I ZR 171/10 -), die durch die abweichende Rechtslage in Schleswig-Holstein veranlasst war, nicht mehr entgegen.

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Im Verhältnis der Bundesländer untereinander kann insoweit nichts anderes gelten (BGH, B.v. 24.1.2013 - Digibet, I ZR 171/10 - GewArch 2013, 205 Rn. 21).

    Sollte diese Darstellung zutreffen, so ließe diese moderate Verschiebung des Beginns und des Endes der Übergangsfristen sowohl die Ernstlichkeit des legislatorischen Wollens, das in Spielhallen betriebene Glücksspiel nach Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages 2012 einzudämmen, als auch die Realisierbarkeit dieses Vorhabens unberührt (vgl. zur fehlenden Verletzung des Kohärenzgebots, wenn in einem föderativ aufgebauten Mitgliedstaat der Europäischen Union Regelungen, die die gleiche Rechtsmaterie betreffen, innerhalb dieses Mitgliedstaates zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, BGH, B.v. 24.1.2013 - Digibet, GewArch 2013, 205 Rn. 31 m.w.N.).

    Anders als das z.B. bei über das Internet zugänglichen Möglichkeiten des Glücksspiels der Fall ist (vgl. zu den Bedenken, die sich unter dem Blickwinkel des Kohärenzgebots u. U. aus der in Schleswig-Holstein vorgenommenen Liberalisierung des Vertriebs von Sportwetten im Internet ergeben, BGH, B.v. 24.1.2013 - Digibet, I ZR 171/10 - GewArch 2013, 205), ist es nämlich nicht vorstellbar, dass die in Bayern (und in den an Bayern angrenzenden Bundesländern) geltenden, auf die Begrenzung des Glücksspiels in Spielhallen abzielenden Regelungen dann den ihnen zugedachten Zweck nicht mehr zu erfüllen vermöchten, wenn das schleswig-holsteinische Spielhallengesetz einen mit den Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrags 2012 und den ihrer Umsetzung dienenden Bestimmungen des bayerischen Landesrechts partiell inkohärenten Ansatz verfolgen sollte.

    Selbst wenn es von Rechts wegen geboten sein sollte, "jede in einem Bundesland bestehende Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit für sich genommen darauf zu überprüfen, ob ihre Eignung zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels dadurch entfällt, dass ein anderes Bundesland eine abweichende Regelung trifft" (vgl. dazu BGH, B.v. 24.1.2013 - Digibet, I ZR 171/10 - GewArch 2013, 205 Rn. 22), wäre diese Frage im Bereich des Spielhallenrechts mithin eindeutig zu verneinen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10 -, juris; Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2013 in der Rechtssache C-156/13, S. 9; s. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 6 S 3335/11 -, juris.

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10 -, juris, und vom 30. Oktober 2013 - I ZR 203/12 -, juris; Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2013 in der Rechtssache C-156/13, Rn. 15 ff.

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Jedoch kommt dieser Verbrauchertäuschung aus normativen Gründen keine lauterkeitsrechtliche Bedeutung zu, ohne dass auf Rechtsänderungen (vgl. zu deren Bedeutung für einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 29/12, bei juris Rz. 14 - Buchungssystem II; BGH, Vorlagebeschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10, GRUR 2013, bei juris Rz. 8 - Digibet I; BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346, bei juris Rz. 9 - Rufumleitung; s. ferner BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, bei juris - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung) abgestellt werden müsste.
  • OLG Köln, 03.06.2022 - 6 U 47/20

    Bewerbung von Online-Casino- und Automatenspielen über Sender der RTL-Gruppe;

    Dies habe der BGH auch in dem Vorlagebeschluss "digibet" so gesehen, indem er dort ausführte, Werbung für Glücksspiele in Fernsehen, Rundfunk und Internet könne aufgrund der Natur dieser Medien nicht wirksam auf ein Bundesland begrenzt werden (BGH GRUR 2013, 527 Rn. 17 - digibet).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
    Die Bestimmungen in den Glücksspielstaatsverträgen zum Verbot und zur Beschränkung von Werbung für Glückspiele stellen Marktverhaltensregelungen zum Schutz der Spielteilnehmer im Sinne von § 3a UWG dar (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011, Az.: I ZR 43/10, zitiert nach juris; Beschluss vom 24. Januar 2013, Az.: I ZR 171/10, GRUR 2013, 527 - 530 - Digibet ; Urteil vom 22. Juli 2021, Az.: I ZR 194/20, GRUR 2021, 1556 - 1566 - Rundfunkhaftung ).
  • BGH, 30.10.2013 - I ZR 203/12

    Glücksspiel

    Der Senat hat im Verfahren I ZR 171/10 (GRUR 2013, 527 = WRP 2013, 515 - Digibet) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 24. Januar 2013 folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.929

    Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen; Sportwetten;

  • VGH Bayern, 08.07.2013 - 7 CS 13.667

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht kein hinreichender Grund zur

  • BGH, 13.03.2013 - I ZR 4/12

    Aussetzung eines Verfahrens bis zur Entscheidung bzgl. der Vereinbarkeit des

  • LG Bielefeld, 30.03.2017 - 12 O 120/16

    Verpflichtung zu Spielersperren in Spielhallen in NRW besteht nicht

  • VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853

    Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele

  • BGH - I ZR 241/12 (anhängig)

    Glücksspiel

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 12.1196

    Lotterievermittlung im Internet, Kohärenz des § 4 Abs. 4 GlüStV und § 5 Ab. 3

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

  • VG Regensburg, 28.02.2013 - RO 5 K 11.855

    Internetvermittlungsverbot, Glücksspiele, Lotterien, Klageänderung,

  • VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14

    Untersagung des Vertriebs von Sportwetten bei gleichzeitigem Duldungsangebot

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01406

    Verbot von Werbung für Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.00777

    Verbot von Werbung für Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811

    Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung;

  • VG Karlsruhe, 13.02.2014 - 2 K 16/14

    Verbot einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten

  • VG Sigmaringen, 18.12.2013 - 1 K 1976/13

    Untersagung von Sportwetten - Trennungsgebot

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01016

    Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung;

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01017

    Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung;

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01018

    Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung;

  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01074

    Verbot von Werbung für Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer

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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10   

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https://dejure.org/2015,9660
BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,9660)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,9660)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,9660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 565 S 2 ZPO vom 10.10.2013
    Revisionsrücknahme: Berücksichtigung der Gesetzesänderung hinsichtlich des Einwilligungserfordernisses des Revisionsbeklagten - Digibet II

  • IWW

    § 565 Satz 2 ZPO, § 565 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 269 Abs. 1 ZPO, §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Anbietens von Sportwetten im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über das Internet

  • rewis.io

    Revisionsrücknahme: Berücksichtigung der Gesetzesänderung hinsichtlich des Einwilligungserfordernisses des Revisionsbeklagten - Digibet II

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; ZPO § 565 S. 2
    Untersagung des Anbietens von Sportwetten im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über das Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Digibet II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Rücknahme der Revision ohne Zustimmung des Gegners / Keine Entscheidung über Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten im Internet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Noch keine Entscheidung zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Revision zurückgenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Casinospiele im Internet - und der Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelrücknahme ohne Einwilligung des Gegners - in Altfällen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Erlaubnisvorbehalt für Sportwetten und Casinospiele im Internet

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 954
  • MDR 2015, 850
  • GRUR 2015, 820
  • WM 2015, 1542
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    (1) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich beeinträchtigt (BVerfGE 57, 361, 391; 68, 287, 306).

    Der Einzelne kann sich allerdings nicht auf einen Vertrauensschutz berufen, wenn er mit einem Fortbestand einer ihm günstigen Regelung aufgrund der Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber billigerweise nicht rechnen durfte (vgl. BVerfGE 68, 287, 307).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Eine Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Revisionskläger in die fortbestehende einseitige Rücknahmemöglichkeit fehlt auch nicht deshalb, weil es sich um eine vorhersehbare Rechtsänderung gehandelt hat (vgl. BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 387).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Die Feststellung, dass die Revisionskläger die Revision wirksam zurückgenommen haben, entspricht nach Zweck, sachlichem Gehalt und Wirkung der Verlustigkeitserklärung gemäß §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO, die durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1966 - II ZR 230/64, BGHZ 46, 112, 113; Beschluss vom 11. Mai 1995 - V ZB 8/95, NJW 1995, 2229).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Eine Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Revisionskläger in die fortbestehende einseitige Rücknahmemöglichkeit fehlt auch nicht deshalb, weil es sich um eine vorhersehbare Rechtsänderung gehandelt hat (vgl. BVerfGE 13, 261, 272; 30, 367, 387).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Auf Seiten der Revisionskläger läge im Falle einer Anwendung des § 565 Satz 2 ZPO ein Eingriff in das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren vor, das sich aus dem Rechtsstaatsgebot in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ableitet (BVerfGE 78, 123, 126; Sachs/Degenhart, GG, 7. Aufl., 2014, Art. 103 Rn. 42).
  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 8/95

    Unanfechtbarkeit eines Kosten- und Verlustigkeitsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Die Feststellung, dass die Revisionskläger die Revision wirksam zurückgenommen haben, entspricht nach Zweck, sachlichem Gehalt und Wirkung der Verlustigkeitserklärung gemäß §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO, die durch Beschluss auszusprechen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1966 - II ZR 230/64, BGHZ 46, 112, 113; Beschluss vom 11. Mai 1995 - V ZB 8/95, NJW 1995, 2229).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    (1) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich beeinträchtigt (BVerfGE 57, 361, 391; 68, 287, 306).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Für die Zulässigkeit unechter Rückwirkung ist danach maßgeblich eine Güterabwägung zwischen der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl einerseits und dem Ausmaß des durch eine Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens andererseits (vgl. BVerfGE 25, 142, 154; Grzeszick in Maunz/Dürig aaO Art. 20 Abschnitt VII Rn. 88).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Eine echte Rückwirkung liegt nur vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (str. Rspr.; vgl. BVerfGE 63, 152, 175; 72, 175, 196).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 171/10

    BGH legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor

    Auszug aus BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10
    Mit Beschluss vom 24. Januar 2013 hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union verschiedene Fragen zum unionsrechtlichen Kohärenzgebot vorgelegt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10, GRUR 2013, 527 = WRP 2013, 515 - Digibet I).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • LG Köln, 22.10.2009 - 31 O 552/08

    Hinweis eines Glücksspielanbieters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Eine Begründung durch den Gesetzgeber wäre aber auch deswegen zu erwarten, weil § 9a Abs. 2 WEG für Verfahren, in denen ein Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten der Vorschrift Klage erhoben hat und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei einem Wegfall der Prozessführungsbefugnis eine so genannte unechte Rückwirkung (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2016, 300 Rn. 40 f.; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 18 mwN) entfalten würde.

    Für die Zulässigkeit unechter Rückwirkung von Regelungen ist maßgeblich eine Güterabwägung zwischen der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl einerseits und dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensverlusts andererseits (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, NJW-RR 2015, 954 Rn. 20; BVerfGE 25, 142, 154).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Von "unechter" Rückwirkung wird gesprochen, wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; 131, 20, 39; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, GRUR 2015, 820 Rn. 15 ff. = WRP 2015, 976 - Digibet II).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Eine "unechte" Rückwirkung liegt vor, wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach deren Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (sog. tatbestandliche Rückanknüpfung; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; 131, 20, 39; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, GRUR 2015, 820 Rn. 15 ff. = WRP 2015, 976 - Digibet II).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Zwischen den Parteien war ein Verfahren umgekehrten Rubrums anhängig, in dem die Antragsgegnerin die Antragstellerin bereits im Jahr 2008 aufgrund eines ihrer Ansicht nach illegalen Internetangebots auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte (Senat, Urt. v. 3.9. 2010 - 6 U 196/09 = BGH, I ZR 171/10).

    Ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof über die von den Beklagten eingelegte Revision war am 12.2.2015 anberaumt; mittlerweile ist das Verfahren durch Rücknahme der Revision beendet worden (BGH, GRUR 2015, 820 - Digibet II).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 89/09

    Zurücknahme einer Revision

    Eine Einwilligung der Klägerin in die Rücknahme (§ 565 Satz 2 ZPO) war nicht erforderlich, weil die mündliche Verhandlung am 17. März 2011 und damit vor Veröffentlichung der Änderung des § 565 ZPO am 16. Oktober 2013 stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 171/10, GRUR 2015, 820 Rn. 10 bis 27 = WRP 2015, 976 - Digibet II).
  • BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - mittels E-Mail eingereichter

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das neue Recht durch Übergangsbestimmungen etwas anderes vorschreibt oder sich aus Sinn und Zweck der einzelnen Vorschrift oder aus dem Zusammenhang etwas Abweichendes ergibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 1123; BGH NJW-RR 2015, 954; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., Einl. Rn. 104).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2015 - I ZR 171/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21990
BGH, 30.07.2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,21990)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,21990)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - I ZR 171/10 (https://dejure.org/2015,21990)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.08.2014 - IX ZR 189/10

    Streitwert bei Zinsen als Teil eines einheitlichen Gesamtanspruchs

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - I ZR 171/10
    Das Schreiben der Klägerin vom 18. Juni 2015 ist als Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 12. Januar 2015 auszulegen, weil nach § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2014 - IX ZR 189/10, juris).
  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Diese Beschwerde ist als Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2015 auszulegen, weil nach § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZR 171/10, WRP 2015, 1237 Rn. 1).
  • BGH, 09.06.2016 - II ZR 137/15

    Festsetzung des Streitwerts im Rahmen einer Schätzung; Zurückweisung der

    Angesichts dieses Prozessverhaltens der Parteien und ihrer Prozessbevollmächtigten sieht der Senat keinen Anlass, seine Streitwertfestsetzung zu ändern (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZR 171/10, juris Rn. 3).
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