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   BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12   

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BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,14612)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,14612)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,14612)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertermittlung bei einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegen einen konkurrierenden Rechtsanwalt wegen Führens der Bezeichnung "Vorsitzender Richter a.D." zusätzlich zu der Angabe "Steuerberater"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 43 Abs. 1; ZPO § 4 Abs. 1 Hs. 2
    Streitwertermittlung bei einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegen einen konkurrierenden Rechtsanwalt wegen Führens der Bezeichnung "Vorsitzender Richter a.D." zusätzlich zu der Angabe "Steuerberater"

  • rechtsportal.de

    GKG § 43 Abs. 1 ; ZPO § 4 Abs. 1 Hs. 2
    Streitwertermittlung bei einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz gegen einen konkurrierenden Rechtsanwalt wegen Führens der Bezeichnung "Vorsitzender Richter a.D." zusätzlich zu der Angabe "Steuerberater"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 142/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12
    Abmahnkosten erhöhen, wenn sie - wie hier - neben dem Hauptanspruch als Nebenforderung geltend gemacht werden, nach § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG weder den Streitwert noch den Wert der Beschwer (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11 Rn. 5, juris).

    Das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11 Rn. 7).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09

    Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12
    Da dem Beklagten auch nicht schlechterdings die Führung der Bezeichnung "Vorsitzender Richter a. D." im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verboten ist, sondern nur als Zusatz zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2010, 3705 Rn. 17; BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VII R 24/09, BFHE 228, 568 Rn. 12), ist auch die Beschwer des Beklagten mit 20.000 EUR zutreffend bemessen.
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 220/10

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer eines zur Unterlassung einer

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12
    Das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11 Rn. 7).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10

    Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12
    Da dem Beklagten auch nicht schlechterdings die Führung der Bezeichnung "Vorsitzender Richter a. D." im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verboten ist, sondern nur als Zusatz zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2010, 3705 Rn. 17; BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VII R 24/09, BFHE 228, 568 Rn. 12), ist auch die Beschwer des Beklagten mit 20.000 EUR zutreffend bemessen.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2012 - 4 U 90/12

    Ein Steuerberater darf neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 172/12
    Das Berufungsgericht hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1433).
  • BGH, 25.04.2023 - VI ZR 111/22

    Bemessung des Werts der Beschwer des zur Unterlassung ansehensbeeinträchtigender

    Maßgeblich ist, in welchem Maße sich das ausgesprochene Verbot zu ihrem Nachteil auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 6; vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

    Das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12, juris Rn. 8; Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

    Denn das Interesse des Klägers an einer solchen Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 5, mwN; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 7; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 195/14

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

    Im Regelfall entspricht nicht nur der Streitwert des Verfahrens, sondern auch die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten dem Interesse des Klägers an dem Unterlassungstitel (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 139/17

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens des Werts

    Im Regelfall entspricht nicht nur der Streitwert des Verfahrens, sondern auch die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten dem Interesse des Klägers an dem Unterlassungstitel (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 172/12, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. Mai 2015 - I ZR 195/14, juris Rn. 9).
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   BGH, 15.08.2013 - I ZR 172/12   

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BGH, 15.08.2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,22365)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,22365)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2013 - I ZR 172/12 (https://dejure.org/2013,22365)
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