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   BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45822
BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12 (https://dejure.org/2013,45822)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - I ZR 173/12 (https://dejure.org/2013,45822)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12 (https://dejure.org/2013,45822)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbung für Fremdprodukte - Fördert ein Unternehmen auf der eigenen Internetseite durch Werbung für ein anderes Unternehmen dessen Wettbewerb, begründet dies für sich allein kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des unterstützten Unternehmens.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen Webseite: Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des unterstützten Unternehmens - Werbung für Fremdprodukte

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum mittelbaren Wettbewerbsverhältnis bei einer Abmahnung durch Werbung für Fremdprodukte

  • IWW
  • aufrecht.de

    Kein Wettbewerbsverhältnis bei Förderung fremden Wettbewerbs auch zu Gunsten von Werbepartnern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoß durch Werbung für ein anderes Unternehmen; Notwendigkeit des Bestehens eines Wettbewerbsverhältnisses bei Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen durch ein anderes Unternehmen

  • kanzlei.biz

    Werbung für Fremdprodukte

  • Betriebs-Berater

    Werbung für Fremdprodukte

  • rewis.io

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen Webseite: Wettbewerbsverhältnis zu einem Mitbewerber des unterstützten Unternehmens - Werbung für Fremdprodukte

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch mangels eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zu einem Mitbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; UWG § 8 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoß durch Werbung für ein anderes Unternehmen; Notwendigkeit des Bestehens eines Wettbewerbsverhältnisses bei Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen durch ein anderes Unternehmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für Fremdprodukte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverhältnis durch Förderung fremden Wettbewerbs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung für Fremdprodukte im Internet (hier: Amazon Partnerprogramm) begründet kein Wettbewerbsverhältnis mit Mitbewerber des beworbenen Unternehmens

  • paloubis.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Affiliates und Online-Händler nicht per se Wettbewerber im Sinne des UWG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung für Fremdprodukte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Affiliatemarketing als Abmahngrundlage

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen Webseite begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis zu Mitbewerber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen Webseite begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis zu Mitbewerber

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Tätigkeit in unterschiedlichen Branchen kann Wettbewerbsverhältnis fehlen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Amazon begründet noch kein Wettbewerbsverhältnis

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Werbung für Fremdprodukte

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerber oder nicht?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wer auf seiner eigenen Website Bücher zum Kauf über Amazon anbietet, wird dadurch nicht zum Buchhändler

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung für Fremdprodukte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 672
  • GRUR 2014, 573
  • MMR 2014, 608
  • MIR 2014, Dok. 040
  • BB 2014, 769
  • DB 2014, 713
  • K&R 2014, 353
  • afp 2014, 258
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 Rn. 20 f. = WRP 2014, 552 - Werbung für Fremdprodukte; BGH, GRUR 2014, 1114 Rn. 32 - nickelfrei; GRUR 2017, 918 Rn. 16 - Wettbewerbsbezug).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    In diesen Fällen muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis, wenn sich die in Rede stehende Wettbewerbshandlung als Förderung fremden Wettbewerbs darstellt, zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH, WRP 2012, 77 Rn. 20 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2014, 552 Rnr. 19 - Werbung für Fremdprodukte; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, a.a.O., § 2 Rnr. 105 m.w.N.).

    Geht es wie hier um die Förderung fremden Wettbewerbs, muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (BGH WRP 2012, 77 Rn. 20 - Coaching-Newsletter; BGH WRP 2014, 552 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte).

    Der betroffene Mitbewerber ist dann nach § 8 III Nr. 1 berechtigt, gegen den Förderer vorzugehen, wenn er durch die Förderung des dritten Unternehmens in seinen eigenen wettbewerbsrechtlich geschützten Interessen berührt ist (BGH WRP 2014, 552 Rn. 19 - Werbung für Fremdprodukte).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    (1) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 903 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 9 = WRP 2009, 1246 - E-Mail-Werbung II; Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10, GRUR 2012, 201 Rn. 19 = WRP 2012, 966 - Poker im Internet; Urteil vom 17. Oktober 2013 - I ZR 173/12, GRUR 2014, 573 Rn. 15 = WRP 2014, 552 - Werbung für Fremdprodukte).

    Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn die Maßnahme den anderen nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (vgl. BGH, GRUR 2014, 573 - Rn. 21 - Werbung für Fremdprodukte, mwN).

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