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BGH, 06.07.1977 - I ZR 174/75 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ankündigungen von Sonderangeboten anlässlich von Geburtstagen eines Unternehmens - Beurteilung einer Werbung als Sonderangebot - Voraussetzung einer unzulässigen Sonderveranstaltung - Zulässigkeit von Jubiläumsverkäufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 27
- GRUR 1977, 794
- DB 1977, 1841
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Allerdings - hierauf stellt das Berufungsgericht mit Recht ab - ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden Angebot (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; GRUR 1980, 1000, 1001 - 10-Jahres-Jubiläum II).Unter diesen Umständen könnte für eine unzulässige Sonderveranstaltung allein noch der vom Berufungsgericht ebenfalls angeführte Gesichtspunkt sprechen, daß zumindest ein Teil der Leser aufgrund der Anzeige den Eindruck gewinnen könnte, die angegebenen - niedrigen - Preise seien als "Dankeschön für 20 Jahre Treue" anzusehen (vgl. BGH GRUR 1977, 794 - Geburtstagswerbung I).
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97
Wir dürfen nicht feiern
Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, es handele sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I;… Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II;… Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II). - BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95
Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr
Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I;… Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II;… Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).
- BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97
RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)
Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II; Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, Umdr. - BGH, 04.07.1980 - I ZR 120/78
Unlauterer Wettbewerb - Jubiläums-Werbung
Es entspricht der Lebenserfahrung, daß Angebote, die im Hinblick auf ein Geschäftsjubiläum als besonders günstig herausgestellt werden, vom Publikum dahin verstanden werden, daß solche Angebote nur für kurze Zeit unterbreitet werden, eben für den Zeitraum, der mit dem Jubiläum unmittelbar zusammenhängt (BGH GRUR 1977, 794, 795 - Geburtstagswerbung).Wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat (BGH GRUR 1977, 794 - Geburtstagswerbung; GRUR 1979, 474 - 10-Jahres-Jubiläum) kann das Erscheinungsbild einer Werbeanzeige insgesamt so gestaltet sein, daß auch in solchen Fällen der Eindruck einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 AO nicht aufkommt.
Wenn deshalb das Berufungsgericht mit Rücksicht auf diese Umstände und unter Betonung der Tatsache, daß im Streitfall - anders als in den BGH-Urteilen "Geburtstagswerbung" (GRUR 1977, 794) und "10-Jahres-Jubiläum" (GRUR 1974, 474) - die angebotenen Waren selbst nicht als besonders preisgünstig oder sonst als besonders vorteilhaft herausgestellt worden sind, aus dem Gesamtbild der Werbung den Eindruck eines besonders günstigen Angebots aus Anlaß des 10-jährigen Bestehens der Beklagten verneint hat, so ist diese im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Beurteilung rechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Allerdings ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I;… Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 62l - 10-Jahres-Jubiläum II;… Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II). - BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77
Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges …
Auch wenn solche Angaben im Zusammenhang mit besonderen Angeboten erfolgen, kann dies, wie der Senat in seinem nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 6. Juli 1977 (GRUR 1977, 794 - Geburtstagswerbung) ausgesprochen hat, in einer Form geschehen, die den Eindruck einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 1 der AO nicht aufkommen läßt.
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