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   BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91   

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https://dejure.org/1993,703
BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91 (https://dejure.org/1993,703)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1993 - I ZR 174/91 (https://dejure.org/1993,703)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - I ZR 174/91 (https://dejure.org/1993,703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org

    § 1 UWG
    Abrechnungs-Software für Zahnärzte

  • omsels.info PDF

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Unzulässige Überlassung von Abrechnungs-Software durch kassenzahnärztlichen Vereinigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • JurPC-Archiv (Entscheidungsanmerkung)

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 157
  • NJW 1993, 2680
  • ZIP 1993, 1336
  • MDR 1994, 48
  • GRUR 1993, 917
  • DB 1993, 1919
  • afp 1994, 89
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Maßgeblich ist, daß dieses Verhalten im Verhältnis zur Klägerin und zu anderen Software-Herstellern wegen der beanstandeten wettbewerblichen Auswirkungen als bürgerlichrechtlich zu qualifizieren ist (vgl. BGHZ 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen).

    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; BGHZ 82, 375, 395 f. - Brillen-Selbstabgabestellen).

    aa) Maßnahmen der öffentlichen Hand mit wettbewerblichen Auswirkungen können unlauter im Sinne des § 1 UWG sein, wenn dadurch der Bestand oder die Grundlagen des Leistungswettbewerbs der privaten Anbieter gefährdet werden (vgl. BGHZ 82, 375, 390 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 19.6. 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 12.7. 1990 - I ZR 62/89, GRUR 1991, 53, 55 f. - Kreishandwerkerschaft I).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; BGHZ 82, 375, 395 f. - Brillen-Selbstabgabestellen).

    Sie darf dabei allerdings die sachlich berechtigten Interessen privater Wettbewerber nicht außer acht lassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Fehlt eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zu entscheiden, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313, 314 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]; GmS-OGB, BGHZ 102, 280, 283; GmS-OGB, BGHZ 108, 284, 286).
  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    c) Nach dem Vorgesagten erübrigt sich eine weitere Stellungnahme dazu, ob das Wettbewerbsverhalten der Beklagten auch unter dem Gesichtspunkt sachwidriger Verwendung der Beiträge ihrer kassenzahnärztlichen Mitglieder beanstandet werden könnte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.2. 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433, 436 - Kinderbeiträge; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 205/90I ZR 205/90, GRUR 1993, 125, 126 - EWG-Baumusterprüfung).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    aa) Maßnahmen der öffentlichen Hand mit wettbewerblichen Auswirkungen können unlauter im Sinne des § 1 UWG sein, wenn dadurch der Bestand oder die Grundlagen des Leistungswettbewerbs der privaten Anbieter gefährdet werden (vgl. BGHZ 82, 375, 390 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 19.6. 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 12.7. 1990 - I ZR 62/89, GRUR 1991, 53, 55 f. - Kreishandwerkerschaft I).
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Die zur Begründung der Erstbegehungsgefahr erforderliche und ausreichende ernste und greifbare Besorgnis einer künftigen Rechtsverletzung (vgl. BGH, Urt. v. 23.1. 1992 - I ZR 62/90, GRUR 1992, 320, 321 - "R.S.A."/"Cape") ergibt sich schon aus dem Inhalt des Rundschreibens der Beklagten vom 22. Juni 1988.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, da die geänderte Rechtswegvorschrift des § 17 a GVG auf den Streitfall, der in erster Instanz seinen Abschluß vor Inkrafttreten der genannten Vorschrift gefunden hat, nicht anzuwenden ist (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1991 - III ZR 53/90, NJW 1991, 1686, 1687).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Fehlt eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zu entscheiden, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313, 314 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]; GmS-OGB, BGHZ 102, 280, 283; GmS-OGB, BGHZ 108, 284, 286).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    Fehlt eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers, so ist nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zu entscheiden, ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313, 314 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]; GmS-OGB, BGHZ 102, 280, 283; GmS-OGB, BGHZ 108, 284, 286).
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 62/89

    Kreishandwerkerschaft I

    Auszug aus BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91
    aa) Maßnahmen der öffentlichen Hand mit wettbewerblichen Auswirkungen können unlauter im Sinne des § 1 UWG sein, wenn dadurch der Bestand oder die Grundlagen des Leistungswettbewerbs der privaten Anbieter gefährdet werden (vgl. BGHZ 82, 375, 390 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 19.6. 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 12.7. 1990 - I ZR 62/89, GRUR 1991, 53, 55 f. - Kreishandwerkerschaft I).
  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Soweit die öffentliche Hand Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet, ist grundsätzlich auch eine geschäftliche Handlung anzunehmen, auch wenn damit gleichzeitig eine öffentliche Aufgabe erfüllt wird (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungssoftware für Zahnärzte; BGH GRUR 1990, 609, 613 - Werbung im Programm; OLG Stuttgart GRUR 2016, 453 Rn. 33 - Redaktionelles Stadtblatt).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14

    Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - I ZR 174/91, GRUR 1993, 917, 919 = WRP 1993, 741 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte, mwN).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Die Unlauterkeit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde kann sich zwar gerade auch aus ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaft und der damit verbundenen besonderen Stellung gegenüber den anderen Marktteilnehmern, insbesondere den Verbrauchern, ergeben - etwa wenn öffentlich-rechtliche Aufgaben mit der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit verquickt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 173/96, GRUR 1999, 594, 597 = WRP 1999, 650 - Holsteiner Pferd), die amtliche Autorität oder das Vertrauen in die Objektivität und Neutralität der Amtsführung mißbraucht wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 193/99, Umdruck S. 8 - Elternbriefe) oder der Bestand des Wettbewerbs auf dem einschlägigen Markt gefährdet wird (vgl. BGHZ 82, 375, 395 ff. - Brillen-Selbstabgabestellen; 123, 157, 160 ff. - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 f. = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 62/89, GRUR 1991, 53, 55 f. = WRP 1991, 102 - Kreishandwerkerschaft I).

    Auch in den Fällen, in denen aus ihr Ansprüche zum Schutz des Bestandes des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt hergeleitet werden können (vgl. BGHZ 82, 375, 395 ff. - Brillen-Selbstabgabestellen; 123, 157, 160 f. - Abrechnungs-Software für Zahnärzte), geht es nicht darum, bestimmte Marktstrukturen zu erhalten, sondern darum, wettbewerbliche Verhaltensweisen zu unterbinden, die nach den Gesamtumständen unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Marktstruktur gerade auch als Wettbewerbsmaßnahmen unlauter sind.

  • OLG Köln, 13.07.2018 - 6 U 180/17

    Teilerfolg für Deutschen Wetterdienst im Streit um WarnWetter-App

    Eine solche ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne dass es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.1993 - I ZR 174/91 - GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungssoftware für Zahnärzte).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; BGH GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ) und wofür die erzielten Einnahmen verwendet werden (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte ; BGH GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ) und wofür die erzielten Einnahmen verwendet werden (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 2.18).

    Soweit die Beklagte geltend macht, die konkrete Zielsetzung des Handelns der Beklagten sei gerade nicht die Beteiligung am Wettbewerb (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungssoftware für Zahnärzte ), führt dieses nicht zu einer anderen Bewertung.

    Gerade die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs führt zutreffend aus, eine Wettbewerbsabsicht sei bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne dass es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungssoftware für Zahnärzte ).

  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09

    Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch

    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

    Entscheidend ist die Eignung, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu beeinflussen (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software -).

    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software) und bei der diese Zielsetzung nicht gegenüber anderen so weit zurücktritt, dass sie als nebensächlich erscheint (BGH NJW 1993, 2680; GRUR 1974, 733).

    Soweit die öffentliche Hand bei ihrem Wettbewerbshandeln zugleich ihr von Gesetzes wegen obliegende Aufgaben wahrnimmt, kann das Unwerturteil wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht allein damit begründet werden, dass sich das Verwaltungshandeln auf den Wettbewerb auswirkt (BGH NJW 1993, 2680).

    Eine Wettbewerbshandlung der öffentlichen Hand kann sonach gemäß § 3 UWG zu beanstanden sein, wenn sie zu einer Gefährdung des Wettbewerbsbestandes führt und über das Maß sachlich gebotenen Verwaltungshandelns hinausgeht (BGH NJW 1993, 2680).

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Eine Gefährdung des Wettbewerbsbestandes, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das lauterkeitsrechtliche Verbot einer Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand rechtfertigen könnte (vgl. BGHZ 82, 375, 390 - Brillen-Selbstabgabestellen; 123, 157, 161 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte), steht im Streitfall - wie dargelegt - nicht in Rede.
  • OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11

    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf

    An dem erforderlichen Wettbewerbsbezug fehlt es, wenn der Hoheitsträger sich bei der öffentlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen des sachlich Notwendigen hält, deshalb die wettbewerbliche Zielsetzung der Handlung völlig hinter die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurücktritt und sich die Einwirkung auf den Wettbewerb als notwendige Begleiterscheinung der öffentlichen Aufgabenerfüllung erweist (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; Köhler/Bornkamm, § 4 Rn. 13.22).

    Im Falle der Bereitstellung von Arbeits- und Behandlungsmitteln im Bereich des Gesundheitswesens hat der Bundesgerichtshof etwa darauf abgestellt, ob der Hoheitsträger mit seiner Handlung - hier: die Abgabe von Brillen durch Krankenkassen unter Umgehung der Optiker - in ein von jeher den privaten Unternehmen vorbehaltenes Tätigkeitsfeld eindringt (BGH GRUR 1982, 425, 430 - Brillen-Selbstabgabestellen; siehe auch OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1993, 3: Abgabe von Heilmitteln unter Umgehung der Apotheken) bzw. ob die mit der Abgabe bezweckte Aufgabenerfüllung - reibungslose Abrechnungstätigkeit der kassenärztlichen Vereinigung durch ein von dieser abgegebenes Computerprogramm - nicht in gleicher Weise durch private Unternehmer hätte sichergestellt werden können (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte).

    Bei dieser Betrachtung ist es nicht angängig, für jede Art der wettbewerblich relevanten Betätigung zwingende Gründe der Daseinsvorsorge zu verlangen, weil dies die Handlungsoptionen der Verwaltung, die ihr Handeln auch ohne solche zwingende Gründe nach wirtschaftlich vernünftigen Erwägungen gestalten darf, zu sehr einschränken würde (BGH GRUR 1993, 917, 919 - Abrechnungs-Software für Zahnärzte).

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 15/98

    Intranet, Deutsches Gesundheitsnetz

    Fehlt wie im Streitfall eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung, ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Anspruch hergeleitet wird, entscheidend (vgl. BGH GRUR 1993, 917/918 -"Abrechnungs-Software für Zahnärzte"-).

    Die grundsätzliche Befugnis öffentlich-rechtlicher Körperschaften bzw. der öffentlichen Hand, sich am privaten Wirtschaftsleben zu beteiligen, wird allgemein nicht in Frage gestellt (vgl. BVerfGE 21, 362/369; BVerwGE 39, 329/336 - Kommunaler Bestattungsbetrieb"-; BGH NJW-RR 1999, 1490/1492 -"Holsteiner Pferd"-; BGH NJW 1995, 2352/2354 -"Sterbegeldversicherung"-; BGH GRUR 1994, 516/517 -"Auskunft über Notdienste"-; BGH GRUR 1993, 917/919 = NJW 1993, 2680/2682 -"Abrechnungs-Software für Zahnärzte"-; BGH GRUR 1989, 603/605 -"Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III; ders. GRUR 1987, 116/118 -"Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 931 ff zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Daß sich der Marktauftritt der Beklagten dabei überhaupt auf den Wettbewerb auswirkt, kann - da die Beklagten aus den oben dargestellten Gründen damit zugleich die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen - das Unwerturteil wettbewerbswidrigen Verhaltens nicht begründen (vgl. BGH NJW NJW 1993, 2680/2682 -"Abrechnungs-Software für Zahnärzte"-).

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

  • LG Köln, 29.09.2004 - 28 O (Kart) 216/04
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 91/11

    Unentgeltliche Abgabe von Routern als wettbewerbswidrige

  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

  • LG Aachen, 22.09.2000 - 43 O 94/00

    Rechtswidrigkeit einer Aufforderung zum Wechsel der Krankenkasse;

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - U (Kart) 4/10

    Abwehransprüche gegen die Verteilung einer kostenlosen Software zur Abrechnung

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 105/96

    Verwaltungsstellenleiter

  • VG Berlin, 13.12.2013 - 4 L 570.13

    Opferbeauftragter des Landes darf Fachanwalt für Strafrecht sein

  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Hamburg, 13.09.2011 - 3 W 50/11

    Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen

  • OLG München, 11.11.1999 - U (K) 4428/99

    Bundesausschuß; Richtlinie; Kompetenz; Ausschluß einer Arzneimittelgruppe;

  • OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 2 U 53/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines in Trägerschaft von Gebietskörperschaften

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 15/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

  • OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99

    Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den

  • KG, 08.08.2000 - 5 U 4488/99

    Unlauterer Wettbewerb; Kassenärztliche Vereinigung; Krankenhauseinweisung;

  • VG Berlin, 16.11.2023 - 26 K 60.22

    Klage des Herausgebers einer Kultur- und Literaturzeitschrift gegen Förderung

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 4 U 234/98

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Form von Gutscheinen

  • OLG Dresden, 12.01.1999 - 14 U 2210/98

    Heilbarkeit der Unwirksamkeit einer einstweiligen Verfügung bei Versäumung der

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