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   BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05   

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https://dejure.org/2007,4698
BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05 (https://dejure.org/2007,4698)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2007 - I ZR 175/05 (https://dejure.org/2007,4698)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - I ZR 175/05 (https://dejure.org/2007,4698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen Verlusts von Transportgut gegen einen Paketbeförderungsdienst; Haftungsumfang für den Verlust der Pakete; Mitverschulden der Versenderin wegen Unterlassens einer Wertdeklaration; Mitverschulden wegen ...

  • tis-gdv.de

    Wertdeklaration, Kennenmüssen, Wert

  • Judicialis

    ADSp § 54; ; HGB § 425; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 435; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 398

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2
    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Zu Recht weist die Revision aber darauf hin, dass es offenkundig ist, dass eine gesonderte Behandlung im Falle einer gesonderten Übergabe an den Frachtführer möglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.7.2006 - I ZR 9/05, NJW-RR 2007, 28 Tz 32 = TranspR 2006, 394).

    Wenn - was mangels Feststellungen des Berufungsgerichts zu Gunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die konkrete Ausgestaltung des Versandverfahrens dem Absender keinerlei Anhaltspunkte bietet, auf welche Weise wertdeklarierte Pakete einem besonders kontrollierten Transportsystem zugeführt werden, hat er selbst Maßnahmen zu ergreifen, um auf eine sorgfältigere Behandlung des wertdeklarierten Pakets aufmerksam zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 28 Tz 32).

    Dass eine solche gesonderte Übergabe an den Abholfahrer erforderlich ist, liegt angesichts der Ausgestaltung des vorliegend angewandten Verfahrens, das im beiderseitigen Interesse der Beschleunigung des Versands darauf angelegt ist, dass Paketkontrollen zunächst unterbleiben (vgl. BGH, Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403, 404), für einen ordentlichen und vernünftigen Versender auf der Hand (BGH NJW-RR 2007, 28 Tz 32).

    Ein ungewöhnlich hoher Schaden i.S. dieser Vorschrift ist jedenfalls im Schadensfall 14 gegeben, da der Wert des Paketinhalts 5.000 EUR übersteigt (vgl. BGH TranspR 2006, 208, 209; NJW-RR 2007, 28 Tz 34).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 265/03, TranspR 2006, 208, 209).

    Ein ungewöhnlich hoher Schaden i.S. dieser Vorschrift ist jedenfalls im Schadensfall 14 gegeben, da der Wert des Paketinhalts 5.000 EUR übersteigt (vgl. BGH TranspR 2006, 208, 209; NJW-RR 2007, 28 Tz 34).

    Nach dem Zweck der Obliegenheit zur Warnung vor der Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens, der darin besteht, den Schädiger auf eine für ihn nicht erkennbare Gefahr hinzuweisen (vgl. MünchKomm.BGB/Oetker, 5. Aufl., § 254 Rdn. 70 ff.), kommt es maßgeblich auf den Wert eines Pakets an (vgl. BGH TranspR 2006, 208, 209).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass es für ein zu berücksichtigendes Mitverschulden ausreichen kann, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 284/02, TranspR 2006, 202, 204; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).

    Diese Kenntnis wurde der Versicherungsnehmerin durch Nr. 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten vermittelt (vgl. BGH TranspR 2006, 205, 206 f.).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Dass eine solche gesonderte Übergabe an den Abholfahrer erforderlich ist, liegt angesichts der Ausgestaltung des vorliegend angewandten Verfahrens, das im beiderseitigen Interesse der Beschleunigung des Versands darauf angelegt ist, dass Paketkontrollen zunächst unterbleiben (vgl. BGH, Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403, 404), für einen ordentlichen und vernünftigen Versender auf der Hand (BGH NJW-RR 2007, 28 Tz 32).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    a) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 425 Abs. 2 HGB (§ 254 Abs. 1 BGB) beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Pakete bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Mitverschuldenseinwand auch im Fall des qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 471; Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 55/01, TranspR 2004, 177, 179).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass es für ein zu berücksichtigendes Mitverschulden ausreichen kann, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 284/02, TranspR 2006, 202, 204; Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 46/04, TranspR 2006, 205, 206).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut;

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Mitverschuldenseinwand auch im Fall des qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 471; Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 55/01, TranspR 2004, 177, 179).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - I ZR 175/05
    a) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 425 Abs. 2 HGB (§ 254 Abs. 1 BGB) beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Pakete bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes; Kriterien für die Haftungsabwägung

    Wie der Senat zeitlich nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, reicht es für ein Mitverschulden aus, wenn der Versender die sorgfältigere Behandlung von Wertpaketen durch den Transporteur hätte erkennen müssen (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 19; BGH TranspR 2008, 122 Tz. 28, jeweils m.w.N.).

    Diese Kenntnis wurde der Versenderin durch die in der Nummer 10 der Beförderungsbedingungen der Beklagten enthaltene Regelung vermittelt (vgl. BGH TranspR 2007, 414 Tz. 19; BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 106/05, TranspR 2007, 421 Tz. 22, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

    Inzwischen hat der Senat jedoch klargestellt, dass es insoweit nicht auf den Wert der Sendung, sondern auf den Wert des einzelnen Pakets ankommt (BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 98/05, TranspR 2007, 412 Tz. 21; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 25).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 16/07

    Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 Abs. 1 CMR; Obliegenheit des Versenders

    Die Gefahr eines besonders hohen Schadens ist nach der Rechtsprechung des Senats bei massenhafter Versendung von Paketen im Allgemeinen anzunehmen, wenn der Wert des einzelnen Pakets (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 98/05, TranspR 2007, 412, 414) 5.000 EUR, das heißt etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß Nr. 9.2 der Beförderungsbedingungen übersteigt, die die Beklagte ihren Beförderungsleistungen zugrunde legt (BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 95/03, TranspR 2006, 210, 211; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 25).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Da dies offenkundig ist, war dieser Umstand auch ohne einen ausdrücklichen Vortrag der Beklagten hierzu zu berücksichtigen (vgl. auch BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 85/05, TranspR 2007, 419 Tz. 22; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 22).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 7/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

    Da dies offenkundig ist, war dieser Umstand auch ohne einen ausdrücklichen Vortrag der Beklagten hierzu zu berücksichtigen (vgl. auch BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 85/05, TranspR 2007, 419 Tz. 22; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 22; BGH TranspR 2008, 122 Tz. 31).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

    Da dies offenkundig ist, war dieser Umstand auch ohne einen ausdrücklichen Vortrag der Beklagten hierzu zu berücksichtigen (vgl. auch BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 85/05, TranspR 2007, 419 Tz. 22; Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 175/05, TranspR 2007, 414 Tz. 22; BGH TranspR 2008, 122 Tz. 31).
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