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   BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05   

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https://dejure.org/2007,814
BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05 (https://dejure.org/2007,814)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - I ZR 18/05 (https://dejure.org/2007,814)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - I ZR 18/05 (https://dejure.org/2007,814)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    TUC-Salzcracker

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Mitbestimmung einer aus der Form der Ware bestehenden Gestaltung als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke für deren Gesamteindruck; Erforderlichkeit eines hinreichenden Kennzeichnungsgrades für eine Eintragung ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "TUC-Salzcracker"; Kennzeichnungskraft einer nicht unterscheidungskräftig gestalteten Form einer Ware

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    "TUC-Salzcracker"; Kennzeichnungskraft einer nicht unterscheidungskräftig gestalteten Form einer Ware

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TUC-Salzcracker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Form als Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 505
  • GRUR-RR 2009, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Er wird diese Kennzeichnungsmittel deshalb regelmäßig auch dann, wenn sie ihm als Bestandteile eines einheitlichen Zeichens entgegentreten, als solche erkennen und ihnen jeweils eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion beimessen (vgl. BGH, GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlboro-Dach; für Formzeichen BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - I ZR 18/05, GRUR 2008, 505 Rn. 23 = WRP 2008, 797 - TUC-Salzcracker; Kochendörfer, GRUR 2010, 195, 199 f.).

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass der Verkehr die verschiedenen Kennzeichen im Einzelfall aufgrund ihrer konkreten Ausgestaltung und Anordnung zueinander als unselbstständige Bestandteile eines einheitlichen Zeichens wahrnimmt (vgl. BGH, GRUR 2002, 171, 174 f. - Marlboro-Dach; GRUR 2008, 505 Rn. 23 - TUC-Salzcracker; Kochendörfer, GRUR 2010, 195, 199).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    cc) Auf ein entsprechendes Verständnis mit Blick auf die markenmäßige Benutzung des angegriffenen Kennzeichens kann allerdings nur geschlossen werden, wenn in den herkunftshinweisenden Merkmalen Übereinstimmungen oder hinreichende Ähnlichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - I ZR 18/05, GRUR 2008, 505 Rn. 16 = WRP 2008, 797 - TUC-Salzcracker; zu verkehrsdurchgesetzten dreidimensionalen Marken vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2007 - I ZR 22/04, BGHZ 171, 89 Rn. 31 - Pralinenform; Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 23/14, GRUR 2016, 197 Rn. 33 = WRP 2016, 199 - Bounty).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Dies schließt jedoch nicht aus, dass zunächst die einzelnen Gestaltungselemente einer Marke nacheinander geprüft werden, um anschließend den durch sie hervorgerufenen Gesamteindruck zu untersuchen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2005 - C-286/04 P, Slg. 2005, I-5797 = GRUR Int. 2005, 823 Rn. 22 f. - Eurocermex/HABM; Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109 = GRUR Int. 2008, 43 Rn. 39 - Henkel [Rot-weiße rechteckige Tablette mit blauem ovalen Kern]; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - I ZR 18/05, GRUR 2008, 505 Rn. 21 = WRP 2008, 797 - TUC-Salzcracker, jeweils mwN).
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