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   BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10   

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https://dejure.org/2011,7860
BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10 (https://dejure.org/2011,7860)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - I ZR 181/10 (https://dejure.org/2011,7860)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - I ZR 181/10 (https://dejure.org/2011,7860)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Frühlings-Special

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Frühlings-Special - Irreführende Werbung bei nachträglicher Verlängerung eines zeitlich befristeten Preisnachlasses.

  • damm-legal.de

    Rabattaktion darf verlängert werden, wenn Nachfrage schleppend verläuft

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verlängerung eines zeitlich befristeten Frühbucherrabatts durch ein Reisebüro wegen schleppender Nachfrage nicht wettbewerbswidrig

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Verlängerung befristeter Rabattaktionen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frühlings-Special beim Reiseveranstalter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlängerung einer befristeten Reiserabattaktion

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Die Verlängerung eines zeitlich befristeten Frühbucherrabatts ist nicht in jedem Fall irreführend

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Verlängerung eines zeitlich befristeten Frühbucherrabatts ist nicht in jedem Fall irreführend

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter muss sich an zeitlich begrenzten Frühbucherrabatt halten

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Frühlings-Special

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung eines zeitlich befristeten Frühbucherrabatts nicht zwangsläufig irreführend - Frühlings-Special

  • vsw.info PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Frühlings-Special

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Rechtsprechungsübersicht)

    Befristete Rabatte, Auktionsplattformen und Rabattplattformen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rabattaktionen nicht beliebig verlängerbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 240
  • GRUR 2012, 213
  • MMR 2012, 165
  • MIR 2012, Dok. 002
  • K&R 2012, 116
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
    Die Ankündigung einer Sonderveranstaltung mit festen zeitlichen Grenzen kann sich als irreführend erweisen, wenn der Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 18 - 10% Geburtstags-Rabatt; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

    Sie ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
    (1) Werden in der Ankündigung einer Vergünstigung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 20; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6c).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2000 - I ZR 229/97, GRUR 2002, 187, 188 f. = WRP 2000, 1131 - Lieferstörung, zur parallelen Problematik der Irreführung über die Angemessenheit eines Warenvorrats; vgl. auch Berneke, GRUR-Prax 2011, 235, 237).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
    Dies führt allerdings nicht zur vollständigen Klageabweisung, sondern zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht, damit dem Kläger gemäß § 139 Abs. 1 ZPO Gelegenheit gegeben werden kann, den Antrag unter Beachtung der Senatsgrundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 26 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 1.54; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 51 Rn. 19) sachgerecht auf die konkrete Verletzungsform oder deren charakteristischen Umstände einzuschränken.
  • LG Münster, 10.06.2009 - 21 O 74/09

    Entscheidung des Landgerichts Münster zur Täuschung über die

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10
    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabattes mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Ein von der Richtigkeit der Angabe unabhängiges Durchführungsverbot, wie es das alte Recht in § 7 Abs. 1 UWG aF für Sonderveranstaltungen vorsah und auf das der Hilfsantrag mit dem Verbot der Erbringung der rechtlichen Vertretung abzielt, unterfällt nicht dem Irreführungstatbestand des § 5 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10, GRUR 2012, 213 Rn. 17 = WRP 2012, 316 - Frühlings-Special).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Danach ist die irreführende Ankündigung einer Verkaufsförderungsmaßnahme unlauter; insbesondere kann sich die Ankündigung einer Rabattaktion als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Rabattverkauf vorzeitig beendet wird (vgl. zur Verlängerung eines zeitlich befristeten Sonderverkaufs BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10, GRUR 2012, 213 Rn. 15 ff. = WRP 2012, 316 - Frühlings-Special; Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 173/09, GRUR 2012, 208 Rn. 18 ff. = WRP 2012, 311 - 10% Geburtstags-Rabatt; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 6.6d; Fezer/Peifer, UWG, 2. Aufl., § 5 Rn. 336).

    Eine Ankündigung kann sich daher auch dann als irreführend erweisen, wenn sich der Unternehmer erst nachträglich dazu entschließt, den beworbenen Rabatt schon vor Ablauf der angekündigten zeitlichen Grenze nicht mehr zu gewähren (vgl. zur verlängerten Gewährung eines Frühbucherrabatts BGH, GRUR 2012, 213 Rn. 20 ff. - Frühlings-Special).

    aa) Kündigt ein Kaufmann die Gewährung einer Vergünstigung von vornherein mit einer festen zeitlichen Grenze an, muss er sich daran grundsätzlich festhalten lassen (BGH, GRUR 2012, 213 Rn. 19 - Frühlings-Special; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 6.6d).

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltlosen Angebot eines Rabatts mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten wird (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 20 - Frühlings-Special; KG, WRP 2009, 1426; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 2010 - 20 U 186/08, juris Rn. 21; vgl. auch Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.11).

    Dabei ist es Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verkürzungs- oder Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (BGH, GRUR 2012, 213 Rn. 21 - Frühlings-Special; vgl. zur parallelen Problematik der Irreführung über die Angemessenheit eines Warenvorrats BGH, Urteil vom 16. März 2000 - I ZR 229/97, GRUR 2002, 187, 188 f. = WRP 2000, 1131 - Lieferstörung; vgl. auch Berneke, GRURPrax 2011, 235, 237).

  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Denn ein angemessen gut unterrichteter und angemessen aufmerksamer und kritischer Durchschnittsverbraucher wird bei einem vorbehaltslosen Angebot eines Rabatts mit der Angabe eines Endtermins davon ausgehen, dass der Unternehmer den genannten Endtermin auch tatsächlich einhalten will (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 21 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 20 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 22 - Treuepunkte-Aktion).

    Denn der Verkehr wird nach der Lebenserfahrung zwar in Rechnung stellen, dass eine mit einem Endtermin beworbenen besondere Verkaufsaktion oder ein befristeter Sonderpreis aus bei der Schaltung der Werbung nicht vorhersehbaren Gründen ausnahmsweise - etwa in Fällen von höherer Gewalt oder von sonstigen unverschuldeten Geschehensverläufen - verlängert wird (vgl. BGH GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 21 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 21, 23 - Treuepunkte-Aktion).

    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (vgl. BGH GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 21 - Frühlings-Special; BGH GRUR 2014, 91 Rn. 23 - Treuepunkte-Aktion).

    Dies gilt grundsätzlich auch für eine unrichtige Angabe des Zeitraums, in dem ein Rabatt, also ein besonders günstiger Preis, gewährt wird, denn durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung des herabgesetzten Preises wird der Verbraucher in Bezug auf seine etwaige Kaufentscheidung unter zeitlichen Druck gesetzt (BGH GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; BGH GRUR 2012, 213 Rn. 25 - Frühlings-Special).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18

    Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung

    Denn der Verkehr rechnet lediglich damit, dass eine mit einem Endtermin beworbene besondere Verkaufsaktion oder ein befristeter Sonderpreis aus bei der Schaltung der Werbung nicht vorhersehbaren Gründen ausnahmsweise, etwa in Fällen von höherer Gewalt oder von sonstigen unverschuldeten Geschehensabläufen, verlängert wird (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; GRUR 2015, 91, 92 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).

    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; GRUR 2014, 91, 92 - Treuepunkte-Aktion; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).

    Dies gilt grundsätzlich auch für eine unrichtige Angabe des Zeitraums, in dem ein Rabatt, also ein besonders günstiger Preis, gewährt wird, denn durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung des herabgesetzten Preises wird der Verbraucher in Bezug auf seine etwaige Kaufentscheidung unter zeitlichen Druck gesetzt (BGH, GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213, 214 - Frühlings-Special; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 129 - Jahrhundertfeier).

  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 91/17
    Dies ergibt sich daraus, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung eines herabgesetzten Preises der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen, der die Gefahr begründet, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)] und I ZR 173/09 - 10% Geburtstags-Rabatt [unter B I 2 c bb]).

    Es liegt auf der Hand, dass sich mit Rabatten die Nachfrage stimulieren lässt und sich Verbraucher - um in den Genuss vermeintlich nur kurz gewährter Vergünstigungen zu gelangen - kurz vor Ablauf der Frist zu einem Kauf entschließen, zu dem sie sich nicht entschlossen hätten, wenn sie davon gewusst hätten, dass ihnen der beworbene (günstige) Preis auch zu einem späteren Zeitpunkt gewährt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 - Frühlings-Special [unter II 1 a bb (2)]).

  • LG Dortmund, 14.06.2017 - 10 O 13/17

    Verlängerung einer befristeten Rabattaktion kann wettbewerbswidrig sein

    Jedoch rechnet er nicht mit einer Verlängerung aus Gründen, die bei Schaltung der Anzeige bereits absehbar waren (BGH GRUR 2012, 213, Rn. 20, 21 - Frühlings-Special - Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., § 5 a, Rn. 5.48 ff., § 5 Rn. 3.8).
  • LG Essen, 27.09.2018 - 43 O 93/17

    Wettbewerbsrecht: Preisschaukelei

    Dabei ist es grundsätzlich die Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Verlängerungsgründe und für die Einhaltung der fachlichen Sorgfalt sprechen (BGH GRUR 2012, 208ff., Rn. 20ff. - I ZR 173/09 "Jubiläumsrabatt"; BGH GRUR 2012, 213ff., Rn. 19ff. - I ZR 181/10 "Frühjahrs-Special"; vgl. auch Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl. 2016, § 5 D., Rn. 8; BGH GRUR 2014, 91ff., Rn. 23).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte

    Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 181/10 Rn. 15 - Frühlings-Special; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 6.6c).
  • OLG Hamburg, 21.10.2021 - 3 U 105/20

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer "Black Week"-Rabattaktion; Angaben zum

    Das begründet die Gefahr, dass ein ruhiger und genauer Leistungsvergleich verhindert wird und sich der Verkehr nicht mehr mit Angeboten von Mitbewerbern befassen wird (BGH, GRUR 2012, 213, 214, Rn. 25 - Frühlings-Special).
  • LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit der Befristung eines

    Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 17 ff. - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 15 f. - Frühlings-Special).
  • LG Köln, 25.03.2021 - 81 O 58/20
  • LG Essen, 11.04.2019 - 43 O 119/18

    Unlauterer Wettbewerb irreführende Werbung Mehrwertsteuer geschenkt

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