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   BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78   

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https://dejure.org/1980,1679
BGH, 14.11.1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 181/78 (https://dejure.org/1980,1679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderpreis bei Ausgabe von "Goldenen Karten" betreffend Erwerb und Entwicklung von Markenfilmen - Verstoß gegen das Rabattgesetz - Filmverkauf, Entwicklung und Fertigung von Abzügen als nach der Verkehrsanschauung selbstständige und neue Leistungseinheit - Bedeutsamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 558
  • GRUR 1981, 290
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Dies bedeutet aber, daß der Gegenstand des § 9 RabattG ein Spezialfall des § 1 Abs. 2 RabattG sein muß (vgl. auch BGH GRUR 1959, 326, 328; BGH GRUR 1981, 290, 291).

    Da das Gesetz eine Diskriminierung von Letztverbrauchern verhindern und eine Gleichbehandlung aller erreichen will (amtliche Begründung in RAnz Nr. 284 vom 5. Dezember 1933; BGH GRUR 1973, 272; BGH GRUR 1981, 290, 291; BGH GRUR 1982, 688, 689), können solche Preise nicht als Normalpreise vom Verkehr aufgefaßt werden.

    Sonderpreise im Sinne des § 1 Abs. 2, 2. Alt. RabattG sind allein nach Maßgabe des § 9 RabattG zulässig (BGH GRUR 1959, 326, 328; BGH GRUR 1981, 290, 291).

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Begriff weit auszulegen; es genügt - wie hier - eine durch Inhaberschaft von Gutscheinen oder durch die gleiche Kundenstellung hergestellte Gemeinschaft (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1959 - I ZR 158/57, GRUR 1959, 326, 327 = WRP 1959, 185 - Kaffeeversandhandel; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II; vgl. auch Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 80/84, GRUR 1987, 185, 187 = WRP 1987, 239 - Rabattkarte).
  • BGH, 26.09.2001 - I ZR 3/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch die Aufhebung

    Die Frage, ob eine Begünstigung bestimmter Verkehrskreise vorlag, hängt entgegen der Auffassung der Revision nicht von der - nach deren Vortrag gewandelten - Verkehrsauffassung ab, sondern stellte eine davon unabhängige Rechtsfrage dar (BGH, Urt. v. 23.1.1959 - I ZR 158/57, GRUR 1959, 326, 328 - Kaffeeversandhandel; Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 123/70, GRUR 1973, 272 - Fahrschul-Rabatt; Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 292 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II).
  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84

    "Rabattkarte"; Zulässigkeit der Ausgabe von Rabattkarten

    Daß sie dabei Bedingungen stellt, die den Erwerb oder die Vorlage der Karte als belastend (wie etwa im Fall Goldene Karte II, BGH WRP 1981, 267, durch käuflichen Erwerb der Karte) oder als nicht ohne weiteres zumutbar erscheinen lassen könnten, ist nicht festgestellt, vom Kläger auch nicht behauptet worden.
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86

    "Werbeteam-Rabatt"; Unzulässigkeit eines Rabatts wegen Gegenleistungen des

    Es bedarf daher keines näheren Eingehens auf die Frage, ob die zur Beurteilung stehende Vertragsgestaltung der Beklagten nicht auch nach § 1 Abs. 2 RabattG unzulässig ist, und zwar deshalb, weil durch die formularmäßig in größerer Zahl übereinstimmend geschlossenen Verträge ein besonderer Verbraucherkreis i.S. dieser Vorschrift geschaffen worden sein könnte, dessen Angehörigen ein Nachlaß wegen ihrer Zugehörigkeit zu diesem Kreis gewährt wird, ohne daß es darauf anzukommen braucht, daß der Zugang zu dem Kreis von einer - begrenzten - Gegenleistung abhängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 181/78, GRUR 1981, 290, 291 = WRP 1981, 267 - Goldene Karte II).
  • OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 19/95

    Verstoß eines Einzelhändlers gegen das Wettbewerbsrecht wegen Gewährung

    Die Inhaber der TOP-CARD werden auf diese Weise zu einer Gemeinschaft, der für die Geltungsdauer der Vereinbarung mit der Antragsgegnerin gleichartige Vorteile bei der Inanspruchnahme der Leistungen der dem TOP-CARD-System angeschlossenen Händler gewährt wird, was ausreicht, um den Tatbestand des § 1 Abs. 2 2. Alt. RabattG auszufüllen (vgl. dazu BGH GRUR 1981/290, 291 f. "Goldene Karte II"; BGH WRP 1995/104 f. "Laienwerbung für Augenoptiker"; Baumbach-Hefermehl, a.a.O. § 1 RabattG Rdnr. 24 m.w.N.).
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