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   BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17   

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BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17 (https://dejure.org/2019,12159)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - I ZR 184/17 (https://dejure.org/2019,12159)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - I ZR 184/17 (https://dejure.org/2019,12159)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Energieeffizienzklasse III

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, Art 4 Abs 2 S 1 Buchst a EUV 874/2012, Art 6 Buchst a EUV 2017/1369
    Wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten einer wesentlichen Information: Spürbarkeit des Verstoßes; Entbehrlichwerden der wesentlichen Information durch besondere Umstände - Energieeffizienzklasse III

  • IWW

    Verordnung (EU) Nr. 874/2012, Richtlinie 2010/30/EU, § 5a Abs. 2 S... atz 1 UWG, § 3a UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 3, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, Verordnung (EU) 2017/1369, Art. 6 Buchst. a VO (EU) 2017/1369, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 VO (EU) 2017/1369, § 5a Abs. 2 UWG, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 5a Abs. 4 UWG, Anhangs II der Richtlinie 2005/29/EG, § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    "Spürbarer" Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung infolge Verhaltens wesentlicher Informationen - Energieeffizienzklasse III

  • rewis.io

    Wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten einer wesentlichen Information: Spürbarkeit des Verstoßes; Entbehrlichwerden der wesentlichen Information durch besondere Umstände - Energieeffizienzklasse III

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Energieeffizienzklasse III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Spürbarer" ´Verstoß gegen eine Marktverhaltensreglung infolge Verhaltens wesentlicher Informationen - Energieeffizienzklasse III

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Vorenthalten einer wesentlichen Information

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Umfangreiche Energiekennzeichnung von Leuchten schon in der Werbung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen des Vorenthaltens einer wesentlichen Information gegenüber einem Verbraucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1268
  • GRUR 2019, 746
  • MMR 2019, 619
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Selbst wenn der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 - Jogginghosen).

    (1) Selbst wenn der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; zu § 5a Abs. 2 UWG vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 bis 34 - Komplettküchen; GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

    Bei der Frage, ob es besondere Umstände gibt, die eine Information entbehrlich machen, ist auf den Informationserfolg abzustellen; ist dieser auf anderem Wege als durch die vorgeschriebene Information bereits erreicht worden, ist das Vorenthalten der Information nicht geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (zu einer in diesem Sinne ausreichenden Information durch die Angabe von "Cotton" statt "Baumwolle" bei der Kennzeichnung von Textilien vgl. BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 33 - Jogginghosen).

    Der mit "insbesondere" eingeleitete Teil des Klageantrags und die eingeblendeten Anlagen K 1 und K 2 (erste Seite) dienen der Erläuterung des in erster Linie beantragten abstrakten Verbots (vgl. dazu BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 21 - Jogginghosen, mwN).

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Wettbewerbsverstöße, die Organe oder Mitarbeiter einer auf einen anderen Rechtsträger verschmolzenen Gesellschaft begangen haben, begründen keine Wiederholungsgefahr für die Rechtsnachfolgerin (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2007 - I ZR 34/05, BGHZ 172, 165 Rn. 11 - Schuldnachfolge).

    Aus der Verschmelzung des Unternehmens, in dem ein Wettbewerbsverstoß begangen worden ist, folgt auch keine Erstbegehungsgefahr bei dem übernehmenden Rechtsträger (vgl. BGHZ 172, 165 Rn. 14 - Schuldnachfolge; BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 158/07, BGHZ 185, 11 Rn. 40 - Modulgerüst II, mwN).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 18 - Biomineralwasser).

    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang bestimmt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (vgl. BGHZ 194, 314 Rn. 19 - Biomineralwasser, mwN; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 184/16, 2018, 203 Rn. 17 = WRP 2018, 190 - Betriebspsychologe; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 12 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    (1) Selbst wenn der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; zu § 5a Abs. 2 UWG vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 32 bis 34 - Komplettküchen; GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 232/16

    Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Dies dient allein der einfacheren Rechtsanwendung (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 10 = WRP 2018, 420 - Energieausweis, mwN).

    Der Begriff "geschäftliche Entscheidung" erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten eines Geschäfts (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-281/12, GRUR 2014, 196 Rn. 36 = WRP 2014, 161 - Trento Sviluppo; BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 29 = WRP 2016, 1221 - LGA tested; Urteil vom 14. September 2017 - I ZR 231/14, GRUR 2017, 1269 Rn. 19 = WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II; BGH, GRUR 2018, 438 Rn. 34 - Energieausweis) oder - wie hier - den Zugang zu einem im Internet angebotenen Produkt über eine Übersichtsseite, um sich mit dem Produkt im Detail zu beschäftigen.

  • BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14

    Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    a) Da die Klägerin den Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt hat, war ihre Klage ursprünglich nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Erledigung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - I ZR 268/14, GRUR 2019, 185 Rn. 24 = WRP 2019, 193 - Champagner Sorbet II, mwN).

    Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2019, 185 Rn. 24 - Champagner Sorbet II, mwN).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 181/14

    Energieeffizienzklasse - Wettbewerbsverstoß: Gemeinschaftsrechtliche Bestimmung

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Sie soll gewährleisten, dass die Verbraucher über die Energieeffizienzklassen der für die beworbene Leuchte geeigneten Leuchtmittel informiert werden und ihre Entscheidung, ob sie die Leuchte anschaffen, in voller Sachkenntnis treffen können (zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 1062/2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 13 = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I; zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 626/2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 17 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II).

    Weitere Informationen zur Energieeffizienz werden auf der Übersichtsseite nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht in der Form eines Links, der inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung zu erkennen ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 22 - Energieeffizienzklasse I; GRUR 2017, 928 Rn. 23 - Energieeffizienzklasse II), oder in der Form eines Maus-Rollovers, bei dem die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung angezeigt werden, wenn der Mauszeiger über den Pfeil geführt wird.

  • BGH, 06.04.2017 - I ZR 159/16

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Sie soll gewährleisten, dass die Verbraucher über die Energieeffizienzklassen der für die beworbene Leuchte geeigneten Leuchtmittel informiert werden und ihre Entscheidung, ob sie die Leuchte anschaffen, in voller Sachkenntnis treffen können (zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 1062/2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 181/14, GRUR 2016, 954 Rn. 13 = WRP 2016, 1100 - Energieeffizienzklasse I; zu Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 626/2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - I ZR 159/16, GRUR 2017, 928 Rn. 17 = WRP 2017, 1098 - Energieeffizienzklasse II).

    Weitere Informationen zur Energieeffizienz werden auf der Übersichtsseite nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht in der Form eines Links, der inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung zu erkennen ist (vgl. dazu BGH, GRUR 2016, 954 Rn. 22 - Energieeffizienzklasse I; GRUR 2017, 928 Rn. 23 - Energieeffizienzklasse II), oder in der Form eines Maus-Rollovers, bei dem die Angaben des Etiketts für Leuchten gemäß Anlage I.2 der Delegierten Verordnung angezeigt werden, wenn der Mauszeiger über den Pfeil geführt wird.

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Nach dem Ausscheiden der beiden persönlich haftenden Gesellschafterinnen hat die Beklagte als einzige Kommanditistin das Vermögen der ursprünglichen Beklagten mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation im Wege der Anwachsung übernommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97, NJW 2000, 1119 [juris Rn. 11]; Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 247/01, ZIP 2004, 1047 [juris Rn. 4]).
  • BGH, 16.12.1999 - VII ZR 53/97

    Parteiwechsel bei Klage gegen eine Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
    Nach dem Ausscheiden der beiden persönlich haftenden Gesellschafterinnen hat die Beklagte als einzige Kommanditistin das Vermögen der ursprünglichen Beklagten mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation im Wege der Anwachsung übernommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 - VII ZR 53/97, NJW 2000, 1119 [juris Rn. 11]; Urteil vom 15. März 2004 - II ZR 247/01, ZIP 2004, 1047 [juris Rn. 4]).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/12

    Trento Sviluppo und Centrale Adriatica - 'Vorabentscheidungsersuchen -

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 231/14

    Mein Paket.de II - Wettbewerbsverstoß: Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 221/15

    Wettbewerbsverstoß: Unionsrechtliche Verpflichtung des Internethändlers zur

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Der Begriff "geschäftliche Entscheidung" erfasst außer der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen wie insbesondere das Betreten eines Geschäfts (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-281/12, GRUR 2014, 196 Rn. 36 = WRP 2014, 161 - Trento Sviluppo und Centrale Adriatica; BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20, GRUR 2021, 979 Rn. 24 = WRP 2021, 895 - Testsiegel auf Produktabbildung, mwN) oder den Aufruf der Internetseite eines Unternehmens, um sich näher mit dessen Angebot und Produkten zu befassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15, GRUR 2016, 1073 Rn. 34 = WRP 2016, 1228 - Geo-Targeting; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, GRUR 2019, 746 Rn. 29 = WRP 2019, 874 - Energieeffizienzklasse III).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 07. März 2019 - I ZR 184/17, juris Rn. 27 - Energieeffizienzklasse III).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 18 - Biomineralwasser; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, GRUR 2019, 746 Rn. 32 = WRP 2019, 874 - Energieeffizienzklasse III).
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