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   BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86   

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https://dejure.org/1988,1204
BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86 (https://dejure.org/1988,1204)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - I ZR 184/86 (https://dejure.org/1988,1204)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - I ZR 184/86 (https://dejure.org/1988,1204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • unalex.eu

    Art. 6 Rom II-VO
    Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten - Den Wettbewerb beschränkendes Verhalten (Art. 6 Abs. 3 Rom II-VO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    PKW-Schleichbezug; Schleichbezug von Kraftfahrzeugen zum Zwecke ihres Wiederverkaufs im Export

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1441
  • GRUR 1988, 916
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79

    Vertragswidriger Testkauf

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    a) Allerdings erscheint die Formulierung des Ausgangspunkts dieser rechtlichen Erwägung des Berufungsgerichts bedenklich weit, da - wie die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Testkäufen erkennen läßt (vgl. BGHZ 43, 359, 366 - Warnschild; BGH, Urt. v. 26.6.1981 - I ZR 71/79, GRUR 1981, 827, 828 = WRP 1981, 636 - Vertragswidriger Testkauf; st. Rspr.) - nicht schlechthin jeder mit einer Täuschung durch Mittelsmänner verbundene Angriff auf die Entschließungsfreiheit eines Verkäufers als unlauter angesehen werden kann.
  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Ihr Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 30. Juni 1961 - I ZR 39/60 (BGHZ 35, 329, 333 f Kindersaugflaschen) vernachlässigt wesentliche Unterschiede der jeweils zur Beurteilung stehenden Sachverhalte.
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    a) Allerdings erscheint die Formulierung des Ausgangspunkts dieser rechtlichen Erwägung des Berufungsgerichts bedenklich weit, da - wie die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Testkäufen erkennen läßt (vgl. BGHZ 43, 359, 366 - Warnschild; BGH, Urt. v. 26.6.1981 - I ZR 71/79, GRUR 1981, 827, 828 = WRP 1981, 636 - Vertragswidriger Testkauf; st. Rspr.) - nicht schlechthin jeder mit einer Täuschung durch Mittelsmänner verbundene Angriff auf die Entschließungsfreiheit eines Verkäufers als unlauter angesehen werden kann.
  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56

    Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß es guten kaufmännischen Sitten widerspricht, ein von einem Hersteller in Ausübung seines insoweit grundsätzlich freien und schützenswerten Rechts zur Wahl seiner Vertriebsweise (vgl. BGHZ 28, 54, 59 - Direktverkäufe; BGH, Urt. v. 1.7.1976 - KZR 34/75, GRUR 1977, 49, 50 - BMW-Direkthändler) geschaffenes und durch Verträge grundsätzlich auf Lückenlosigkeit angelegtes Vertriebssystem mit einem Mittel - nämlich dem der Täuschung - um die beabsichtigte Wirkung bringen zu wollen, das von der Rechtsordnung grundsätzlich - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen besonderer Rechtfertigung - mißbilligt und von anständigen Kaufleuten demgemäß nicht angewendet wird.
  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Zwar kann ein an sich anstößiges Verhalten aus notwendigen Abwehrzwecken eine andere - aus der Sittenwidrigkeit herausführende - Beurteilung erfahren (BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1976 - KZR 34/75

    Kündigung eines Direkthändler-Vertrages - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß es guten kaufmännischen Sitten widerspricht, ein von einem Hersteller in Ausübung seines insoweit grundsätzlich freien und schützenswerten Rechts zur Wahl seiner Vertriebsweise (vgl. BGHZ 28, 54, 59 - Direktverkäufe; BGH, Urt. v. 1.7.1976 - KZR 34/75, GRUR 1977, 49, 50 - BMW-Direkthändler) geschaffenes und durch Verträge grundsätzlich auf Lückenlosigkeit angelegtes Vertriebssystem mit einem Mittel - nämlich dem der Täuschung - um die beabsichtigte Wirkung bringen zu wollen, das von der Rechtsordnung grundsätzlich - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen besonderer Rechtfertigung - mißbilligt und von anständigen Kaufleuten demgemäß nicht angewendet wird.
  • OLG Schleswig, 17.09.1985 - 6 U 24/85
    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Es hat jedoch - unter ergänzendem Hinweis auf seine Ausführungen in dem zwischen denselben Parteien ergangenen Berufungsurteil im einstweiligen Verfügungsverfahren (GRUR 1986, 259, 260) - die Voraussetzungen eines sittenwidrigen Schleichbezugs auch im vorliegenden Fall als erfüllt angesehen, weil die Beschaffung einer Ware gegen den erklärten und bekannten Willen des Herstellers durch Vorschieben von Strohmännern und damit durch Täuschung einen unlauteren Angriff auf die Entschließungsfreiheit des Herstellers darstelle.
  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Mißachtung einer Bindung - insoweit auch ohne Nachweis der Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmannes unter Verheimlichung des wahren Abnehmers, beschafft (vgl. RGZ 136, 65, 73 - Effka-Margarine; 151, 239, 243 - Seifenstraßenhandel; BGHZ 4O, 135, 138 - Trockenrasierer II).
  • RG, 05.04.1932 - II 192/31

    1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Preisbindungen für

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Mißachtung einer Bindung - insoweit auch ohne Nachweis der Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmannes unter Verheimlichung des wahren Abnehmers, beschafft (vgl. RGZ 136, 65, 73 - Effka-Margarine; 151, 239, 243 - Seifenstraßenhandel; BGHZ 4O, 135, 138 - Trockenrasierer II).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs gelten die dort zum Schleichbezug entwickelten und nach wie vor anerkannten Grundsätze (BGH, Beschl. v. 15.7.1999 - I ZR 130/96, GRUR 1999, 1113, 1114 = WRP 1999, 1022 - Außenseiteranspruch I) aber für Direktvertriebssysteme entsprechend (BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 918 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug; Urt. v. 7.2.1991 - I ZR 104/89, GRUR 1991, 614, 615 = WRP 1991, 391 - Eigenvertriebssystem).
  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10

    Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf

    Es widerspricht der guten kaufmännischen Sitte, ein von einem Anbieter in Ausübung seines insoweit grundsätzlich freien und schützenswerten Rechts zur Wahl seiner Vertriebsweise geschaffenes und durch Verträge grundsätzlich auf Lückenlosigkeit angelegtes Vertriebssystem mit einem Mittel - nämlich dem der Täuschung - um die beabsichtigte Wirkung bringen zu wollen (BGH GRUR 1988, 916, 918 - PKW-Schleichbezug).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Denn in diesen Fällen handelt der Außenseiter stets wettbewerbswidrig, ohne daß es insofern auf die lückenlose Einhaltung des Systems ankäme (vgl. BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II [KartellS]; BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 56/92, GRUR 1994, 827 = WRP 1994, 730 - Tageszulassungen).
  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur

    Auch an diesen Bestrebungen ist - solange sie nicht mit unredlichen Mitteln, wie z.B. der Verleitung des gebundenen Vertragshändlers zum Vertragsbruch, der Ausnutzung eines solchen Vertragsbruches oder des Schleichbezuges mittels Täuschung durchgesetzt werden (vgl. dazu - im Rahmen von § 1 UWG - z.B. BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62]; BGH, Urteile vom 9. November 1967 - KZR 9/65 = GRUR 1968, 272, 274 unter II 2 a; 14. Juli 1988 - I ZR 184/86 = LM UWG § 1 Nr. 496; 7. Februar 1991 - I ZR 104/89 = GRUR 1991, 614, 615 unter II 1 undvom 5. Dezember 1991 - I ZR 63/90 unter II 2 b - zur Veröffentlichung bestimmt -) - rechtlich grundsätzlich nichts zu beanstanden.
  • OLG Hamburg, 28.05.2009 - 3 U 191/08

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerberbehinderung bei Flugbuchungen über ein

    Anerkanntermaßen dient der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs nicht nur dem Schutz selektiver Vertriebssysteme, sondern findet auch auf Direktvertriebssysteme Anwendung (BGH, GRUR 1988, 916, 918 - PKW-Schleichbezug; GRUR 1991, 614, 615 - Eigenvertriebssystem).
  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 104/89

    Eigenvertriebssystem

    Die in der Rechtsprechung für den Schutz vertikaler Vertriebsbindungssysteme entwickelten Rechtsgrundsätze sind bei einem Eigenvertriebssystem, bei dem der Hersteller die Verkäufe selbst unmittelbar oder mittels Abschlußvertretern tätigt, nicht ohne weiteres entsprechend anwendbar (Ergänzung zu BGH NJW-RR 1988, 1441 = LM § 1 UWG Nr. 496 = GRUR 1988, 916 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug).

    Es hat nicht hinreichend beachtet, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juli 1988 (I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - Pkw Schleichbezug) diese Grundsätze als auf das Eigenvertriebskonzept der Klägerin nicht unmittelbar anwendbar angesehen und eine entsprechende Teilanwendung für den Fall des Schleichbezugs mittels Täuschung mit einer Begründung gerechtfertigt hat, die keine Anhaltspunkte dafür bietet, daß die genannten Grundsätze über den entschiedenen Sonderfall hinaus generell entsprechend anzuwenden seien.

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92

    Tageszulassungen - Täuschung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Mißachtung einer Vertriebsbindung - insoweit auch ohne Nachweis der praktischen Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmanns unter Verheimlichung des wahren Abnehmers beschafft (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - Pkw-Schleichbezug; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag).
  • LAG Köln, 17.03.2011 - 7 Sa 1225/10

    Sittenwidrige Vertragsabsprache zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer zu Lasten

    Das Urteil des BGH vom 14.07.1988 in Sachen I ZR 184/86 sei nicht einschlägig.

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht für seine Rechtsauffassung schließlich auch die Grundsätze der Entscheidung des BGH vom 14.07.1988, I ZR 184/86 herangezogen.

  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Mißachtung einer Vertriebsbindung - insoweit auch ohne Nachweis der Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmannes unter Verheimlichung des wahren Abnehmers, beschafft (BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - Pkw-Schleichbezug).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 162/92

    Preisrätselgewinnauslobung II - Getarnte Werbung

    Das Verschweigen eines solchen für die richtige Einschätzung des Charakters und des Werts sowohl des Rätselspiels als solchen als auch der ausgelobten Preise wesentlichen Umstands ist - wie grundsätzlich alle bewußten Täuschungshandlungen im geschäftlichen Verkehr zur Erzielung materieller Vorteile (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 f. = WRP 1988, 734 - Pkw-Schleichbezug; BGH, Urt. v. 7.10.1993 - I ZR 293/91, GRUR 1994, 126, 127 = WRP 1994, 28 - Folgeverträge m.w.N.) - mit den Anforderungen an lauteren Wettbewerb unvereinbar.
  • OLG Köln, 20.02.1990 - 22 U 165/89

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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