Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.2009

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   BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07 und I ZR 188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,508
BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07 und I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,508)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - I ZR 180/07 und I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,508)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07 und I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,508)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH gibt Rechtsprechung zur Unzulässigkeit sog. "stummer Verkäufer" auf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsmäßigkeit eines Absatzes von Tageszeitungen über ungesicherte, mechanische Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer"); Konkrete Gefahr der Verdrängung von Mitbewerbern als Voraussetzung der Annahme einer allgemeinen, wettbewerbswidrigen Marktbehinderung; Räumlich und ...

  • Betriebs-Berater

    Absatz von Tageszeitungen über "stumme Verkäufer"

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zeitungsabsatz durch "Stumme Verkäufer"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsmäßigkeit eines Absatzes von Tageszeitungen über ungesicherte, mechanische Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer"); Konkrete Gefahr der Verdrängung von Mitbewerbern als Voraussetzung der Annahme einer allgemeinen, wettbewerbswidrigen Marktbehinderung; Räumlich und ...

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsmäßigkeit eines Absatzes von Tageszeitungen über ungesicherte, mechanische Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer"); Konkrete Gefahr der Verdrängung von Mitbewerbern als Voraussetzung der Annahme einer allgemeinen, wettbewerbswidrigen Marktbehinderung; Räumlich und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stumme Verkäufer II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeitungsverkauf über Verkaufshilfen nicht wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Stumme Verkäufer” für Zeitungen sind nicht wettbewerbswidrig

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Stumme Verkäufer" - Der Zeitungsvertrieb über ungesicherte Verkaufshilfen ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Vertrieb von Zeitungen durch stumme Verkäufer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Der Einsatz ungesicherter Verkaufshilfen für den Verkauf von Tageszeitungen ist zulässig - Stumme Verkäufer

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Stumme Verkäufer" locken nicht übertrieben an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stumme Zeitungsverkäufer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkauf über Zeitungsboxen grundsätzlich zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH erlaubt Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitungsverkauf mit "Stummen Verkäufern" ist nicht gleichzusetzen mit "Gratisabgabe": Keine Störung des Wettbewerbs

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zeitungsabsatz mithilfe ungesicherter Verkaufshilfen nicht wettbewerbswidrig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absatz von Tageszeitungen über "stumme Verkäufer"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Stumme Verkäufer II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Stumme Verkäufer haften nicht für Zeitungsdiebstahl

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zeitungsvertrieb über Verkaufsboxen ("Stumme Verkäufer") grundsätzlich zulässig; Verkaufsmethode des Axel Springer-Verlages verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zeitungsvertrieb über ungesicherte Verkaufsboxen grundsätzlich zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesgerichtshof billigt Zeitungsverkauf durch "Stumme Verkäufer"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 917
  • MDR 2010, 825
  • GRUR 2010, 455
  • BB 2010, 969
  • I ZR 188/07
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a. F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6. 2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.

    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-) finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

    bb) Das Drohen einer Rechtsverletzung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG setzt, soweit eine allgemeine Marktbehinderung in Rede steht, voraus, dass das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf unternehmerischer Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maß eingeschränkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln, m. w. N.).

    Im Übrigen könnte auch bei einem Absatzrückgang in der Größenordnung von 10 % noch nicht von einer konkreten Bestandsgefährdung ausgegangen werden (vgl. BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-) finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufgabe von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I).

    a) Nach der noch zu § 1 UWG a. F. ergangenen Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH, Urt. v. 15.2. 1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889) kann die kostenlose Abgabe einer entgeltlichen Zeitung - sofern sie in großem Umfang und über einen langen Zeitraum erfolgt - einen unsachlichen Gewöhnungseffekt erzeugen, so dass die Leser dauerhaft der ihnen durch die kostenlose Abgabe bekannt gewordenen Zeitung den Vorzug geben, auch wenn diese später nicht mehr kostenlos abgegeben wird.

    Der kostenlosen Abgabe stehe eine Vertriebsmethode gleich, bei der - wie beim Vertrieb von Zeitungen über "stumme Verkäufer", die zu einer Schwundquote von 60 % führten - von vornherein mit einer so hohen Diebstahls- oder Schwundquote zu rechnen sei, dass sie im Ergebnis auf eine kostenlose Abgabe hinauslaufe (BGH GRUR 1996, 778, 780 - Stumme Verkäufer).

    Unter diesen Umständen stellt sich die vom Senat in der Entscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH GRUR 1996, 778, 780) aufgeworfene Frage nicht, ob sich die Abgabe der Zeitungen über die Verkaufshilfen ausnahmsweise als wettbewerbsrechtlich unbedenklich darstellt.

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m. w. N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    Von einer solchen Gefahr ist nur dann auszugehen, wenn greifbare Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Entwicklung vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 24.6. 2004 - I ZR 26/02, GRUR 2004, 877, 880 = WRP 2004, 1272 - Werbeblocker; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 12.7; Müller-Bidinger/Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 10 Rdn. 350; Fezer/Büscher aaO § 8 Rdn. 99).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m. w. N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    Da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt (BGHZ 173, 188 Tz. 54 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.11 m. w. N.), liegt die Beweislast hierfür beim Anspruchsteller (MünchKomm. UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 110; Fezer/Büscher aaO § 8 Rdn. 99).
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    aa) Die für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch erforderliche Begehungsgefahr stellt eine materielle Anspruchsvoraussetzung dar (BGH, Urt. v. 28.9. 2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.10 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m. w. N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07
    Die Grenze zur Unlauterkeit ist nach § 4 Nr. 1 UWG erst dann überschritten, wenn eine geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Marktteilnehmer vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 8.11.2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Tz. 13 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung, m. w. N.).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 128/98

    Ad-hoc-Meldung; Behinderung eines Mitbewerbers durch kostenlose Erbringung von

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    a) Der § 3 Abs. 1 UWG zu entnehmende Tatbestand der allgemeinen Marktstörung ist erfüllt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Rn. 25 = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 20 = WRP 2010, 746 - Stumme Verkäufer II).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13

    Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

    Nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung liegt eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher gemäß § 4 Nr. 1 UWG nur dann vor, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 17 = WRP 2010, 746 - Stumme Verkäufer II; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II; Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 26 = WRP 2011, 1321 - Kreditkartenübersendung).

    Dies setzt voraus, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, GRUR 2010, 455 Rn. 17 - Stumme Verkäufer II, mwN).

  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer

    Auch gegen § 4 Nr. 1 UWG a.F. wurde nicht verstoßen; eine rechtlich zulässige Kündigung in Aussicht zu stellen, stellt bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung gemäß Art. 9 Buchst. b UGP-Richtlinie keine unlautere Drohung dar, zumal es an der Eignung fehlt, die Rationalität der Entscheidung deswegen vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH GRUR 2010, 455 Rn 17 - Stumme Verkäufer II).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt, liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Anspruchsteller (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, juris Rn. 24 - Stumme Verkäufer II).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Die die Erstbegehungsgefahr begründenden Umstände müssen die drohende Verletzungshandlung so konkret abzeichnen, dass sich für alle Tatbestandsmerkmale zuverlässig beurteilen lässt, ob sie verwirklicht sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Tz. 17 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urt. v. 29.10.2009 - I ZR 180/07 Tz. 25 - Stumme Verkäufer II).
  • BGH, 23.10.2014 - I ZR 133/13

    Zur Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts

    Da es sich bei der Begehungsgefahr um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt, liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Anspruchsteller (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 24 = WRP 2010, 746 - Stumme Verkäufer II).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    Der von der Beklagten in Aussicht gestellte finanzielle Vor- oder Nachteil ist nicht geeignet, die Rationalität der Entscheidung des Versicherungsnehmers für oder gegen die Beauftragung eines von der Beklagten empfohlenen Anwalts vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13; vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    aa) Eine solche liegt dann vor, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maße eingeschränkt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 455 - Stumme Verkäufer II Tz. 20 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Damit ist eine zuvor in dieser Hinsicht etwa entstandene Erstbegehungsgefahr zumindest nachträglich wieder weggefallen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 23 = WRP 2009, 1139 - Cybersky; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 26 = WRP 2010, 746 - Stumme Verkäufer II; MünchKomm.UWG/Fritzsche aaO § 8 Rn. 98; GroßKomm.UWG/Paal aaO § 8 Rn. 42, jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

    Eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers im Sinne des § 4 Nr. 1 UWG liegt nur dann vor, wenn der Handelnde diese Freiheit durch Belästigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07, GRUR 2010, 455 Rn. 17 = WRP 2010, 746 - Stumme Verkäufer II; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 13 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 72/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 119/09

    Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 120/09

    Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische

  • OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16

    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 119/09

    Berichtigung einer Entscheiudng wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 U 33/14

    "Opt-in"-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

  • OLG Stuttgart, 27.06.2019 - 2 U 143/18

    Hohenloher Landschwein - Unterlassung des Vertriebs von Fleischerzeugnissen mit

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 120/09

    Berichtigung des Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • OLG Naumburg, 23.04.2010 - 10 U 31/09

    "getarnte Werbung" - Wettbewerbsverstoß: Verbot der redaktionellen Werbung bei

  • LG Hamburg, 02.09.2022 - 315 O 330/19

    Elbphilharmonie - Kartellrechtlicher Anspruch auf Zulassung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5594
BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,5594)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,5594)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - I ZR 188/07 (https://dejure.org/2009,5594)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Kaufinteressenten von meinungsbildenden Tageszeitungen durch sog. "stumme Verkäufer"; Abgabe von entgeltlichen Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 1
    Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Kaufinteressenten von meinungsbildenden Tageszeitungen durch sog. "stumme Verkäufer"; Abgabe von entgeltlichen Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 4 Nr. 1
    Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Kaufinteressenten von meinungsbildenden Tageszeitungen durch sog. "stumme Verkäufer"; Abgabe von entgeltlichen Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zeitungsverkauf über Verkaufshilfen nicht wettbewerbswidrig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Vertrieb von Zeitungen durch stumme Verkäufer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkauf über Zeitungsboxen grundsätzlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Stumme Verkäufer haften nicht für Zeitungsdiebstahl

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zeitungsvertrieb über ungesicherte Verkaufsboxen grundsätzlich zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - adhoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.

    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-)finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

    bb) Das Drohen einer Rechtsverletzung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG setzt, soweit eine allgemeine Marktbehinderung in Rede steht, voraus, dass das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf unternehmerischer Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maß eingeschränkt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln, m.w.N.).

    Im Übrigen könnte auch bei einem Absatzrückgang in der Größenordnung von 10% noch nicht von einer konkreten Bestandsgefährdung ausgegangen werden (vgl. BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    b) In den Entscheidungen "20 Minuten Köln" (BGHZ 157, 55) und "Zeitung zum Sonntag" (Urt. v. 20.11.2003 - I ZR 120/00, WRP 2004, 746) hatte der Senat den kostenlosen Vertrieb von zwei Zeitungen zu beurteilen: einer an Haltestellen ausgelegten und an belebten Stellen im Stadtgebiet verteilten Zeitung mit einem redaktionellen Teil, der etwa zwei Drittel ihres Inhalts ausmachte und neben lokalen Nachrichten Berichte insbesondere aus Politik, Kultur und Sport enthielt ("20 Minuten Köln"), sowie einer Sonntagszeitung, die ihrem Erscheinungsbild nach eine Leserzeitung war und redaktionelle Beiträge zu regionalen und überregionalen Themen, eine umfassende Sportberichterstattung und einen ausführlichen Veranstaltungskalender enthielt ("Zeitung zum Sonntag").

    Weil diese Zeitungen im vollen Umfang durch Anzeigen finanziert wurden, lag kein Verschenken geldwerter Leistungen vor; die Rechtsprechung zur massenweisen unentgeltlichen Abgabe von Originalware war deshalb nicht anwendbar (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln).

    Da die Garantie der Pressefreiheit nicht danach unterscheidet, ob sich eine Zeitung mit redaktionellem Textteil allein durch Anzeigen oder daneben auch durch ein vom Leser für den Erwerb zu zahlendes Entgelt finanziert, können entgeltlich vertriebene Zeitungen im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung nicht auf eine höhere Stufe gestellt werden als anzeigenfinanzierte (BGHZ 157, 55, 62 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Der Umstand, dass bei gratis verteilten Zeitungen eine größere Gefahr der Einflussnahme der Werbetreibenden auf die Arbeit, Ausrichtung und personelle Besetzung der Redaktion bestehen mag, rechtfertigt es ebenfalls nicht, der durch die Leserschaft (mit-)finanzierten Tageszeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen (BGHZ 157, 55, 63 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Damit kann weder entgeltlich vertriebenen Zeitungen ein präventiver Schutz zugesprochen noch das unentgeltliche Verteilen von Tageszeitungen unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbsbestands als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGHZ 157, 55, 63 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 - Zeitung zum Sonntag).

    Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führen auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden wäre (BGHZ 157, 55, 64 f. - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 748 f. - Zeitung zum Sonntag).

    Daher führt auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung (BGHZ 157, 55, 65 - 20 Minuten Köln; BGH WRP 2004, 746, 749 - Zeitung zum Sonntag).

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    a) Nach der noch zu § 1 UWG a.F. ergangenen Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889) kann die kostenlose Abgabe einer entgeltlichen Zeitung, sofern sie in großem Umfang und über einen langen Zeitraum erfolgt, einen unsachlichen Gewöhnungseffekt erzeugen, so dass die Leser dauerhaft der ihnen durch die kostenlose Abgabe bekannt gewordenen Zeitung den Vorzug geben, auch wenn diese später nicht mehr kostenlos abgegeben wird.

    Der kostenlosen Abgabe stehe eine Vertriebsmethode gleich, bei der - wie beim Vertrieb von Zeitungen über "stumme Verkäufer", die zu einer Schwundquote von 60% führten - von vornherein mit einer so hohen Diebstahls- oder Schwundquote zu rechnen sei, dass sie im Ergebnis auf eine kostenlose Abgabe hinauslaufe (BGH GRUR 1996, 778, 780 - Stumme Verkäufer).

    Unter diesen Umständen stellt sich die vom Senat in der Entscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH GRUR 1996, 778, 780) aufgeworfene Frage nicht, ob sich die Abgabe der Zeitungen über die Verkaufshilfen ausnahmsweise als wettbewerbsrechtlich unbedenklich darstellt.

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m.w.N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m.w.N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m.w.N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    In Übereinstimmung damit ist auch der Senat in seiner Rechtsprechung zum UWG 2004 davon ausgegangen, dass die zu dieser Fallgruppe entwickelten Grundsätze weiter fortgelten (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 ff. = WRP 2006, 888 - 10% billiger; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Tz. 24 f. = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - adhoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.
  • KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (KG AfP 2007, 579 = ZUM 2008, 137).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07
    Da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt (BGHZ 173, 188 Tz. 54 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.11 m.w.N.), liegt die Beweislast hierfür beim Anspruchsteller (MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 110; Fezer/Büscher aaO § 8 Rdn. 99).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 128/98

    Ad-hoc-Meldung; Behinderung eines Mitbewerbers durch kostenlose Erbringung von

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

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