Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.10.2012

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   BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11   

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BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11 (https://dejure.org/2013,1907)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - I ZR 19/11 (https://dejure.org/2013,1907)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - I ZR 19/11 (https://dejure.org/2013,1907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer unveränderten Verpackung und einer unveränderten Etikettierung für die Verkehrsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit des Vorliegens einer unveränderten Verpackung und einer unveränderten Etikettierung für die Verkehrsfähigkeit eines Pflanzenschutzmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Der Senat hat zudem mittlerweile entschieden, dass die Formulierung "chemisch (nicht) identisch" für sich allein bei Pflanzenschutzmitteln nicht hinreichend bestimmt ist im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 15 ff. = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl).

    b) Der Umstand, dass ein Kläger in einem Unterlassungsantrag den Wortlaut des Gesetzes wiederholt, führt jedoch dann nicht zur Unzulässigkeit der Klage, wenn er dabei zugleich deutlich macht, dass er kein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich sein Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl, mwN).

    b) Der Beklagten oblag danach der Nachweis, dass es sich bei dem von ihr in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der Klägerin handelte, für das eine Zulassung bestand (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 = WRP 2010, 250 - Quizalofop; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 32 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, jeweils mwN).

    d) Die nach den Bestimmungen, die im Zeitpunkt der beanstandeten Verhaltensweise der Beklagten gegolten haben, des Weiteren erforderlichen Voraussetzungen der Klageansprüche sind ebenfalls erfüllt (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 29 und 31 - Tribenuronmethyl, mwN).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Die Zulassung galt dabei nur für Mittel mit gemeinsamem Ursprung; die Mittel mussten daher vom Zulassungsinhaber oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach derselben Formel und unter Verwendung desselben Wirkstoffs hergestellt sein und auch die gleichen Wirkungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 1999 - C-100/96, Slg. 1999, I-1499 = EuZW 1999, 341 Rn. 40 - British Agrochemicals Association; Urteil vom 21. Februar 2008 - C-201/06, Slg. 2008, I-735 Rn. 39 - Kommission/Frankreich).

    Einem von einem konkurrierenden Unternehmen parallel hergestellten Mittel fehlte daher der erforderliche gemeinsame Ursprung, weshalb die für das Referenzmittel bestehende Zulassung von vornherein nicht auch für dieses Mittel galt (EuGH, Slg. 2008, I-735 Rn. 43 - Kommission/Frankreich).

    Der insoweit im Streitfall gegebene Sachverhalt lässt sich schon von vornherein nicht mit den Fällen vergleichen, in denen bei Arzneimitteln das Umpacken oder Umetikettieren als für deren Verkehrsfähigkeit unschädlich angesehen wird (vgl. auch EuGH, Slg. 2008, I-735 Rn. 44 - Kommission/Frankreich); denn in jenen Fällen ist regelmäßig die Primärverpackung erhalten geblieben, so dass auch die Identität der Mittel in der Regel nicht bestritten ist.

  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2008 - C-428 bis 434/06, Slg. 2008, I-6747 = EuZW 2008, 758 Rn. 42 - UGT- Rioja u. a., mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Dies reicht für die Annahme eines zumindest fahrlässigen Verhaltens aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Rn. 34 = WRP 2009, 803 - ahd. de, mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    b) Der Beklagten oblag danach der Nachweis, dass es sich bei dem von ihr in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der Klägerin handelte, für das eine Zulassung bestand (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 = WRP 2010, 250 - Quizalofop; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 32 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, jeweils mwN).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Für das mit dem Unterlassungsantrag zu 2 verfolgte, aber schon vom Unterlassungsantrag zu 1 im vollen Umfang erfasste Begehren fehlt es daher am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08, GRUR 2011, 345 Rn. 53 = WRP 2011, 451 - Hörgeräteversorgung II).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Das Verhalten der Beklagten war auch - anders als ihr Verhalten in dem der Senatsentscheidung "Delan" zugrundeliegenden Fall (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 117/10, GRUR 2012, 407 Rn. 37 = WRP 2012, 456) - als fahrlässig und daher schuldhaft im Sinne des § 9 UWG anzusehen; denn die Beklagte hat sich dabei erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens jedenfalls in Betracht ziehen musste.
  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11
    Die Zulassung galt dabei nur für Mittel mit gemeinsamem Ursprung; die Mittel mussten daher vom Zulassungsinhaber oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach derselben Formel und unter Verwendung desselben Wirkstoffs hergestellt sein und auch die gleichen Wirkungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 1999 - C-100/96, Slg. 1999, I-1499 = EuZW 1999, 341 Rn. 40 - British Agrochemicals Association; Urteil vom 21. Februar 2008 - C-201/06, Slg. 2008, I-735 Rn. 39 - Kommission/Frankreich).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in den Revisionsverfahren I ZR 226/10 und I ZR 187/09 mit Urteilen jeweils vom 17. Januar 2013 sowie im Revisionsverfahren I ZR 19/11 mit Urteil vom 2. Oktober 2012 entschieden, dass der Reimport von in Deutschland auf einen anderen Unternehmer zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die in den Niederlanden umverpackt und umetikettiert werden, rechts- und wettbewerbswidrig ist, weil der Wiedereinführende weder über eine eigene Zulassung noch über eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügt.

    Zutreffend hat die Klägerin selbstausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei dem Verfahren I ZR 19/11 "exakt um den Reimport des Produkts B. C. 'D. ' durch die Klägerin unter der Bezeichnung 'E. Mesosulfuron & Iodosulfuron' [geht] (S. 4)".

    Zudem hat der Bundesgerichtshof auch in den Revisionsverfahren I ZR 19/11 und I ZR 187/09 entschieden, dass die Wiedereinfuhr von in Deutschland auf einen anderen Unternehmer zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die in den Niederlanden umverpackt und umetikettiert werden, rechts- und wettbewerbswidrig ist (s.o.).

  • LG Düsseldorf, 03.04.2020 - 38 O 212/19

    Wettbewerbsrecht: Geschenkbox für Apothekenmitarbeiter

    Nimmt ein Anspruchssteller in seinem Antrag auf ein bestimmtes Verhalten Bezug, macht er damit deutlich, dass es ihm um das Verbot dieser konkreten Verhaltensweise geht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - I ZR 19/11 [unter II 1 b]).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in den Revisionsverfahren I ZR 226/10 und I ZR 187/09 mit Urteilen jeweils vom 17. Januar 2013 sowie im Revisionsverfahren I ZR 19/11 mit Urteil vom 2. Oktober 2012 ausgeführt, dass.
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