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   BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05   

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https://dejure.org/2009,176
BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05 (https://dejure.org/2009,176)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - I ZR 191/05 (https://dejure.org/2009,176)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - I ZR 191/05 (https://dejure.org/2009,176)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Telemedicus

    Elektronischer Zolltarif

  • Telemedicus

    Elektronischer Zolltarif

  • webshoprecht.de

    Verletzung des Datenbankschutzes durch Herunterladen auf die Festplatte

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Rechten als Datenbankhersteller augrund der Tätigung von Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank; Verletzung des Vervielfältigungsrechts eines Datenbankherstellers durch Kopie einer auf CD-ROM ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Urheberschutz an Datenbanken, wesentliche Entnahme von Daten - Zolltarif

  • kanzlei.biz

    Elektronischer Zolltarif

  • debier datenbank

    Elektronischer Zolltarif

    §§ 5, 87a, 87b, 97 UrhG

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    UrhG § 87a; ; UrhG § 87b

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Elektronischer Zolltarif

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 87a; UrhG § 87b; 31996L0009
    Begründung von Rechten als Datenbankhersteller augrund der Tätigung von Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank; Verletzung des Vervielfältigungsrechts eines Datenbankherstellers durch Kopie einer auf CD-ROM ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87a; UrhG § 87b; 31996L0009
    Begründung von Rechten als Datenbankhersteller augrund der Tätigung von Aufwendungen für den Erwerb einer fertigen Datenbank oder einer Lizenz an einer solchen Datenbank; Verletzung des Vervielfältigungsrechts eines Datenbankherstellers durch Kopie einer auf CD-ROM ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 87a, 87b UrhG
    Wann sind Aufwendungen für eine Datenbank "nach Art oder Umfang wesentlich” iSv. § 87a UrhG?

  • Telemedicus (Zusammenfassung)

    Datenabgleich mit Datenbanken rechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Datenabgleich mit der Datenbank eines Mitbewerbers - elektronischer Zolltarif

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Datenbankhersteller kann Datenabgleich für das Produkt eines Mitbewerbers verbieten

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Elektronischer Zolltarif: Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 87b, 97 UrhG
    Datenabgleich mit Daten aus fremder Datenbank zur Aktualisierung und Änderung rechtswidrig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Herausgeber des »Elektronischen Zolltarifs« stehen Rechte als Datenbankhersteller zu

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutz von Datenbanken

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiger Datenabgleich mit fremder Datenbank

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Umfang von Datenbankherstellerrechten

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz von Datenbanken

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Datenabgleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1558
  • GRUR 2009, 852
  • MMR 2009, 615
  • K&R 2009, 579
  • afp 2009, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).

    Er ist weit auszulegen und erfasst jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung des Datenbankherstellers die Ergebnisse seiner Investition anzueignen und ihm damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihm ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).

    Daher wird diese Vervielfältigung vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Datenbank umfasst, in den die Klägerin beim Verkauf der CD-ROM in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zumindest konkludent eingewilligt hat (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 54 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Tz. 51 - Directmedia Publishing; Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).

    Angaben zu dem Verhältnis des entnommenen Datenvolumens zum Gesamtvolumen der Datenbank lassen sich dem Berufungsurteil nicht entnehmen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 70 - BHB-Pferdewetten).

    Für die Frage, ob die entnommenen Elemente ein in qualitativer Hinsicht wesentlicher Teil der Datenbank "Tarife" sind, kommt es darauf an, ob die menschlichen, technischen und finanziellen Anstrengungen des Datenbankherstellers für Beschaffung, Überprüfung und Darstellung dieser Daten eine wesentliche Investition darstellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 76 - BHB - Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 5.3.2009 - C-545/07 Tz. 73 - Apis/Lakorda).

    In jedem Fall handelt es sich um eine Entnahme aller seit der letzten Version in die CD-ROM "Tarife" eingearbeiteter Änderungen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 65 - BHB-Pferdewetten).

    Der Begriff der Entnahme bzw. der Vervielfältigung setzt keinen direkten Zugang zu der betreffenden Datenbank voraus (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 52, 53 - BHB-Pferdewetten; Dreier/Schulze a.a.O. § 87b Rdn. 2).

  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Er ist weit auszulegen und erfasst jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung des Datenbankherstellers die Ergebnisse seiner Investition anzueignen und ihm damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihm ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Übertragung der Datenbank der Klägerin von der CD-ROM auf die Festplatte eines Computers und damit auf einen anderen Datenträger eine genehmigungspflichtige Vervielfältigung i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG bzw. eine Entnahme i.S. des Art. 7 Abs. 2 lit. a der Datenbankrichtlinie darstellt (vgl. Erwägungsgrund 44 der Richtlinie; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 47 - Directmedia Publishing; Schricker/Vogel a.a.O. § 87b UrhG Rdn. 16; Dreier/Schulze a.a.O. § 87b Rdn. 4, § 16 Rdn. 7; Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).

    Daher wird diese Vervielfältigung vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Datenbank umfasst, in den die Klägerin beim Verkauf der CD-ROM in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zumindest konkludent eingewilligt hat (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 54 - BHB-Pferdewetten; GRUR 2008, 1077 Tz. 51 - Directmedia Publishing; Möhring/Nicolini/Decker a.a.O. § 87b Rdn. 3).

    Da sich die unzulässige Datenentnahme der Beklagten schon aus der Erstellung der Änderungsliste oder der automatischen Übernahme aller Änderungsdaten ergibt, kommt es im vorliegenden Fall auch nicht auf die Frage an, ob die Übernahme von Daten in eine andere Datenbank aufgrund individueller Prüfung eine Entnahme i.S. der Datenbankrichtlinie ist (vgl. BGH GRUR 2007, 688 Tz. 17 - Gedichttitelliste II; EuGH GRUR 2008, 1077 Tz. 31 ff. - Directmedia Publishing).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).

    Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition bezieht sich auf die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (vgl. EuGH GRUR 2005, 252 Tz. 27 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 43 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Unerheblich ist, dass alle in "Tarife" abrufbaren Daten aus dem EZT stammen (vgl. EuGH GRUR 2005, 254 Tz. 25 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03

    Sächsischer Ausschreibungsdienst

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Privatperson aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit einem Amt eine Aufgabe - etwa die Veröffentlichung bestimmter Informationen - erfüllt, die andernfalls das Amt unmittelbar erfüllen müsste (vgl. BGH, Beschl. v. 28.9.2006 - I ZR 261/03, GRUR 2007, 500 Tz. 20 f. = WRP 2007, 663 - Sächsischer Ausschreibungsdienst).

    Vielmehr ist entscheidend, ob dies für die Datenbank als solche, d.h. als Zusammenstellung der einzelnen Daten, der Fall ist (vgl. BGH GRUR 2007, 500 Tz. 13 - Sächsischer Ausschreibungsdienst).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).

    Der Begriff der mit der Darstellung des Inhalts der Datenbank verbundenen Investition bezieht sich auf die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden (vgl. EuGH GRUR 2005, 252 Tz. 27 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 43 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Zeitlich hat das Berufungsgericht den Schadensersatzanspruch und den diesen vorbereitenden Auskunftsanspruch unter Heranziehung der früheren Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307 - Gaby) auf Verletzungshandlungen beschränkt, die nach der ersten festgestellten Verletzung begangen wurden.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Ansprüche, die auf Erstbegehungsgefahr gestützt sind, betreffen einen anderen Streitgegenstand (BGHZ 166, 253 Tz. 25 - Markenparfümverkäufe; vgl. auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 10 Rdn. 12).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Für die Frage, ob die entnommenen Elemente ein in qualitativer Hinsicht wesentlicher Teil der Datenbank "Tarife" sind, kommt es darauf an, ob die menschlichen, technischen und finanziellen Anstrengungen des Datenbankherstellers für Beschaffung, Überprüfung und Darstellung dieser Daten eine wesentliche Investition darstellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 76 - BHB - Pferdewetten; EuGH, Urt. v. 5.3.2009 - C-545/07 Tz. 73 - Apis/Lakorda).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Der Senat hat diese Rechtsprechung nach Verkündung des Berufungsurteils aufgegeben (BGHZ 173, 269 Tz. 23 ff., 56 - "Windsor Estate").
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 6 U 123/02

    Urheberrechte an einer Datenbank; Vervielfältigung unwesentlicher Teile

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
    Vielmehr hat das Berufungsgericht zu Beginn seiner Ausführungen die Erwägungen aus seinem Urteil vom 30. Oktober 2002 in dem Verfügungsverfahren 6 U 123/02 zwischen den Parteien wiedergegeben.
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04

    Gedichttitelliste I

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 145/84

    AOK-Merkblatt

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Hat der Kläger sein Unterlassungsbegehren zunächst nur mit einer Wiederholungsgefahr begründet, kann er sich in der Revision nicht auf eine Erstbegehungsgefahr stützen, da in das Revisionsverfahren kein neuer Streitgegenstand eingeführt werden kann (vgl. BGH 30. April 2009 - I ZR 191/05 - Rn. 58, NJW-RR 2009, 1558) .
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Maßgeblich ist daher, ob sich gerade in den übernommenen Datensätzen ein wesentlicher Teil der Investition in die Datenbank verkörpert (BGH, GRUR 2011, 724 Rn. 32 - Zweite Zahnarztmeinung II; vgl. zu einem solchen Fall BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Rn. 47 - Elektronischer Zolltarif).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen allein die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht dagegen die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 42 - BHB-Pferdewetten; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Rn. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 47/08, GRUR 2010, 1004 Rn. 18 = WRP 2010, 1403 - Autobahnmaut).

    Das Erfordernis der Wesentlichkeit ist im Hinblick auf das mit der Datenbankrichtlinie verfolgte Ziel auszulegen, einen Schutz zu schaffen, der einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen zu Speicherung und Verarbeitung vorhandener Informationen bietet (vgl. BGH, GRUR 2009, 852 Rn. 23 - Elektronischer Zolltarif).

    Die Entnahme oder Vervielfältigung muss nicht unmittelbar von der Ursprungsdatenbank aus erfolgen, sondern kann auch indirekt über eine andere unzulässige Quelle vorgenommen werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 852 Rn. 56 - Elektronischer Zolltarif).

  • OLG Hamburg, 27.07.2017 - 3 U 220/15

    DIN-Normen - Urheberrechtliche Unterlassungsklage einer deutschen

    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Privatperson aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit einem Amt eine Aufgabe - etwa die Veröffentlichung bestimmter Informationen - erfüllt, die andernfalls das Amt unmittelbar erfüllen müsste (BGH, Urt. v. 30.04.2009, I ZR 191/05, GRUR 2009, 852, Rn. 31 - Elektronischer Zolltarif; Beschl. v. 28.9.2006, I ZR 261/03, GRUR 2007, 500 Rn. 20 f. - Sächsischer Ausschreibungsdienst).
  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH ( GRUR 09, 852 ).

    Ein Datenbankherstellerrecht wegen wesentlicher Investitionen in die Darstellung der Datenbank kann auch bestehen, wenn der Hersteller der Datenbank die Daten selbst von einem Dritten erworben hat ( BGH GRUR 2009, 852 Rz.28 - Elektronischer Zolltarif ).

    Personalkosten für die Programmwartung sind auch nach der Rechtsprechung des BGH Kosten, die der Darstellung des Inhalts einer Datenbank zuzurechnen sind ( BGH GRUR 2009, 852 Rn.27 - Elektronischer Zolltarif ).

    Anders als in der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH, die eine auf einer CD gespeicherte Datenbank betraf ( BGH GRUR 2009, 852 ), muss die im Internet bereit gehaltene Datenbank der Klägerin zum Zwecke des Auslesens nicht in dem Arbeitsspeicher des Nutzers zwischengespeichert werden.

    Die Klägerin bezieht sich hierbei auf die Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" der BGH ( GRUR 2009, 852 Rz.44 ff. ).

  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10

    Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf

    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH bezieht sich der Begriff der quantitativen Wesentlichkeit (so die Terminologie in Art. 7 Abs. 1 Datenbankrichtlinie; § 87 b Abs. 1 Satz 1 UrhG spricht insofern von einem nach "seinem Umfang" wesentlichen Teil) auf das entnommene und/oder weiterverarbeitete Datenvolumen der Datenbank und ist im Verhältnis zum Volumen des gesamten Inhalts der Datenbank zu beurteilen (EuGH GRUR 2005, 244, 250 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2009, 852, 855 - Elektronischer Zolltarif).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen zwar - im Blick auf Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie, dessen Umsetzung § 87a Abs. 1 UrhG dient - nur die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht aber die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 42 - BHB-Pferdewetten; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Tz. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urt. v. 13.8.2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Tz. 15 - Gedichttitelliste III).

    Der Begriff der Weiterverwendung ist daher dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 51 - BHB-Pferdewetten; vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.10.2008 - C-304/07, GRUR 2008, 1077 Tz. 33 f. - Directmedia Publishing; BGH GRUR 2009, 852 Tz. 35 - Elektronischer Zolltarif).

  • OLG Hamburg, 08.06.2017 - 5 U 54/12

    Schutz des Herstellers einer medizinischen Datenbank: Erfordernis der relevanten

    Das Erfordernis der Wesentlichkeit i.S.v. § 87a Abs. 1 UrhG ist im Hinblick auf das mit der Datenbankrichtlinie verfolgte Ziel auszulegen, einen Schutz zu schaffen, der einen Anreiz für die Einrichtung von Systemen zu Speicherung und Verarbeitung vorhandener Informationen bietet (BGH GRUR 2011, 724, 725 - Zweite Zahnarztmeinung II; BGH GRUR 2009, 852 - Elektronischer Zolltarif).
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