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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05 (1)   

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https://dejure.org/2008,629
BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05 (1) (https://dejure.org/2008,629)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - I ZR 196/05 (1) (https://dejure.org/2008,629)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - I ZR 196/05 (1) (https://dejure.org/2008,629)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 5
    Urlaubsgewinnspiel

  • aufrecht.de

    Werbung für Gewinnspiel

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Tranzparenzgebotes des § 4 Nr. 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bzgl. der Werbung für ein Gewinnspiel; Mitteilung von Informationen hinsichtlich eines schon zum Zeitpunkt der Werbung aktuell bestehenden Aufklärungsbedürfnisses eines Vebrauchers; ...

  • Glücksspiel & Recht

    Urlaubsgewinnspiel

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 5
    "Urlaubsgewinnspiel"; Anforderungen an die Information über die Voraussetzungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 5
    "Urlaubsgewinnspiel"; Anforderungen an die Information über die Voraussetzungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgewinnspiel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urlaubsgewinnspiel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationspflichten bei der Werbung für ein Gewinnspiel mit Werbecharakter ? Keine Pflicht zu umfassenden Angaben über Teilnahmebedingungen bei bloßer Ankündigung ohne gleichzeitige Teilnahmemöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einer Anzeigenwerbung für ein Gewinnspiel reicht es aus, wenn mitgeteilt wird, bis wann wie teilgenommen werden kann und wie die Gewinner ermittelt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Werbung für Gewinnspiel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Möbelhaus veranstaltet Urlaubsgewinnspiel - Teilnahmebedingungen müssen klar und eindeutig angegeben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtangaben bei Bewerbung eines Gewinnspiels

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Gewinnspielwerbung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu Transparenzanforderungen bei bloßer Ankündigung eines Gewinnspiels

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflichtangaben bei Bewerbung eines Gewinnspiels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2509
  • MDR 2008, 1114
  • GRUR 2008, 724
  • MIR 2008, Dok. 212
  • DB 2008, 1564
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 14.10.2005 - 6 U 57/05

    Urlaubsgewinnspiel, Gewinnspiel - Beschreibung der Teilnahmebedingungen, Werbung

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05
    Das Berufungsgericht hat die Klage mit diesem Antrag abgewiesen (OLG Köln GRUR-RR 2006, 196).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    a) Sind die Verbraucher nach § 4 Nr. 4 UWG über die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren, müssen ihnen diese Informationen grundsätzlich schon im Rahmen der Werbung zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 9 ff. = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).

    Unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 13 - Urlaubsgewinnspiel).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Der mit § 4 Nr. 4 UWG verfolgte Schutzzweck gebietet es daher, grundsätzlich auch die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in seinen Anwendungsbereich einzubeziehen (BGH, Urt. v. 30.4. 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Tz. 9 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; vgl. zu der vom Schutzzweck her vergleichbaren Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG: BGH, Urt. v. 10.1. 2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 10 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel; Fezer/Steinbeck aaO § 4-4 Rdn. 24; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 4 Rdn. 40).

    Kann der Verbraucher aufgrund einer Anzeigenwerbung noch nicht ohne weiteres - etwa mittels einer angegebenen Rufnummer - die beworbene Preisvergünstigung in Anspruch nehmen, benötigt er allerdings noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 - Urlaubsgewinnspiel; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 4.17; Harte/Henning/Bruhn aaO § 4 Rdn. 62 ff.; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 4 Rdn. 40 f.).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es dann aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 - Urlaubsgewinnspiel).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass schon die Ankündigung eines Gewinnspiels mit Werbecharakter von § 4 Nr. 5 UWG erfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 10 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).

    Dies hat Einfluss auf den Umfang der Informationspflicht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 250, 251; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 17; Bruhn in Harte/Henning a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 35 f.; Seichter in Ullmann a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 30; zur Anzeigenwerbung in Tageszeitungen vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 ff. - Urlaubsgewinnspiel).

    Daraus folgt, dass unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden müssen (vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 13 - Urlaubsgewinnspiel).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Kann der Verbraucher nach dem Inhalt der in Rede stehenden Werbung noch nicht ohne weiteres die beworbene Preisvergünstigung in Anspruch nehmen, benötigt er allerdings noch keine umfassenden Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme (vgl. zu der vom Schutzzweck her vergleichbaren Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG: BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Rn. 11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel; zu § 4 Nr. 4 UWG: BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 4.17; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 62 ff.; Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 4 Rn. 40 f.).

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem die Maßnahme den Umworbenen in seiner Kaufentscheidung beeinflussen kann, wobei dies aber grundsätzlich bereits der Zeitpunkt der Werbung ist (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227, 228; OLG München GRUR 2005, 356, 357; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 63; HK-WettbR/Plaß, 2. Aufl., § 4 Rdn. 318; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.17; Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-4 Rdn. 13; vgl. auch - zur seinerzeit noch geltenden Zugabeverordnung - BGH, Urt. v. 17.9.1998 - I ZR 117/96, GRUR 1999, 515, 518 = WRP 1999, 424 - Bonusmeilen und - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 9-11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).
  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14

    Unlauterer Wettbewerb: Transparenzgebot - zeitliche und räumliche Beschränkung

    Unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums reicht es in solchen Fällen aus, dem Verbraucher diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, GRUR 2008, 724 Rn. 11 - Urlaubsgewinnspiel; GRUR 2010, 649 Rn. 23 - Preisnachlass nur für Vorratsware).".
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 4 U 49/15

    Sternchenhinweis auf Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme

    Dem Verbraucher müssen nach § 4 Nr. 4 UWG die notwendigen Informationen zu den Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme grundsätzlich schon im Rahmen der Werbung zur Verfügung gestellt werden (vgl. BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - I ZR 196/05 - Urlaubsgewinnspiel, GRUR 2008, 724 Rn. 9 ff.; Urteil vom 11.3. 2009 - I ZR 194/06 - Geld-zurück-Garantie II, GRUR 2009, 1064 Rn. 33).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 196/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Werbung für

    Bereits in der Werbung sind dem Verbraucher die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die nach den Besonderheiten des Einzelfalls ein Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 10 f. = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).
  • OLG Jena, 17.08.2016 - 2 U 14/16

    Irreführung durch Angaben über den Wert des Gewinnes bei einem

    Auch die Ankündigung eines solchen Gewinnspiels unterfällt bereits der Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG a.F. (BGH GRUR 2008, 724 Rn. 9 - Urlaubsgewinnspiel) bzw. der des § 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG.
  • OLG Köln, 22.09.2009 - 6 U 26/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer nicht näher erläuterten

    Der Schutzzweck des Transparenzgebots gemäß § 4 Nr. 4 UWG gebietet es, schon die Werbung für eine Verkaufsförderungsmaßnahme in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (BT-Dr 15/1487, S. 17; BGH, GRUR 2008, 724 [Rn. 10] - Urlaubsgewinnspiel m.w.N.; Senat, GRUR-RR 2006, 57 - Zugabe "solange der Vorrat reicht"; GRUR-RR 2008, 250 [251] - Einführungsrabatt bis zu 8000 Euro).
  • BPatG, 30.04.2020 - 30 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUGOMOFELL (Wort-Bild-Marke)/HUGO (Unionswortmarke)"

  • LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HKO 932/18

    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel ohne Angabe der Teilnahmebedingungen

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
  • LG Essen, 02.10.2020 - 44 O 6/20

    Werbung, Gewinnspiel

  • BPatG, 03.07.2019 - 30 W (pat) 33/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "view one (Wort-Bild-Marke)/VIEW (IR-Marke mit

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
  • BPatG, 11.01.2017 - 29 W (pat) 75/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ART KOSMOS (Wort-Bild-Marke)/KOSMOS" - zur

  • BPatG, 12.07.2018 - 30 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MACADERM (IR-Marke)/Mucaderma" - zur

  • BPatG, 14.06.2018 - 30 W (pat) 4/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "IhrArzt24 (Wort-Bild-Marke)/Sechsstern mit

  • BPatG, 21.01.2021 - 30 W (pat) 517/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "MyGecko/Geck" - Einrede mangelnder Benutzung - keine

  • BPatG, 25.06.2020 - 30 W (pat) 518/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNICUT friseure (Wort-Bild-Marke)/unicut" - zur

  • BPatG, 19.07.2018 - 30 W (pat) 543/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pentotussin/SEDOTUSSIN" - Einrede mangelnder

  • LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14

    Anzeigenwerbung, Gewinnspielteilnahme, Rabattaktion

  • LG Bielefeld, 15.12.2009 - 10 O 39/09

    Anspruch eines Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Apotheke

  • BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 553/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "SONIC/sensonic (Unionsmarke)" - zur

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05   

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https://dejure.org/2006,2700
BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - I ZR 196/05 (https://dejure.org/2006,2700)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 417
  • MDR 2007, 352
  • GRUR 2007, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05

    Zulassung der Revision bei nur für einen Teil des Streitstoffs gegebenen

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Außer Betracht zu bleiben haben allerdings die Teile des Streitstoffs, zu denen in der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (BGH, Beschl. v. 13.3.2006 - I ZR 105/05, NJW-RR 2006, 717 Tz 3 f.; Beschl. v. 11.5.2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Tz 8 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 131/05

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Außer Betracht zu bleiben haben allerdings die Teile des Streitstoffs, zu denen in der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (BGH, Beschl. v. 13.3.2006 - I ZR 105/05, NJW-RR 2006, 717 Tz 3 f.; Beschl. v. 11.5.2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Tz 8 f.).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Auszug aus BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05
    Die weitergehenden Klageanträge zu 1 bis 3 und den Klageantrag zu 4 hat das Berufungsgericht abgewiesen (OLG Köln MD 2006, 204 = OLG-Rep 2006, 1058).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten bezüglich der nicht zuerkannten Rechtsanwaltskosten aus einem anderen zwischen den Parteien geführten Verfahren ist zwar zulässig, insbesondere ist der Beschwerdewert (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) aufgrund der gebotenen Zusammenrechnung mit dem Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer erreicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11; vom 11. April 2019 - V ZR 91/18, NZM 2019, 630 Rn. 4), jedoch unbegründet.
  • KG, 31.10.2018 - 21 U 24/16

    Urteilsergänzungsantrag: Verwerfung eines Antrags auf Ergänzung des

    Aus dem von den Beklagten angeführten Beschluss des BGH vom 4. Oktober 2006 (I ZR 196/05 folgt nichts Abweichendes.

    Daraus folgt, dass zur Bestimmung des Werts einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Berufungsurteil der Wert einer zugelassenen Revision hinzuzurechnen ist, die die Partei gegen das angegriffene Urteil eingelegt hat (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006, I ZR 196/05, Rz. 10 f).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Bei der im Streitfall gegebenen Sachverhaltskonstellation, bei der die in der Vorinstanz unterlegene Partei sowohl die vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt als auch gegen die teilweise Nichtzulassung Beschwerde erhoben hat, richtet sich die mit der Revision geltend zu machende Beschwer nach dem Wert der insgesamt erstrebten Änderung des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, GRUR 2007, 83 Rn. 11 - Nur auf Neukäufe).
  • BGH, 11.04.2019 - V ZR 91/18

    Anfechtungsklage gegen den Wirtschaftsplan betreffende Beschlüsse einer

    Dabei sind, wenn die Partei - wie hier - eine von dem Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und im Umfang der Nichtzulassung eine Beschwerde gegen diese Nichtzulassung der Revision erhoben hat, die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Werts nach § 26 Nr. 8 EGZPO zusammenzurechnen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, NJW-RR 2007, 417 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 120/20

    Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und

    a) Hat eine Partei eine vom Berufungsgericht beschränkt zugelassene Revision eingelegt und - soweit das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhoben, sind die Werte der zugelassenen Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde für die Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer im Sinne von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zusammenzurechnen, weil diese Bestimmung nicht isoliert auf den Wert der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern auf den mit der Revision geltend zu machenden Wert der Beschwer abstellt (vgl. zu § 26 Nr. 8 EGZPO aF BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - I ZR 196/05, GRUR 2007, 83 Rn. 11 = WRP 2006, 1519 - Nur auf Neukäufe).
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