Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15   

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BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,36022)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • rewis.io

    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des BGH für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses bei Anfechtung eines im Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Urteils mit der Nichtzulassungsbeschwerde; separate Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 706 Abs. 1
    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs nicht nur dann für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses zuständig, wenn gegen ein Berufungsurteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, sondern auch ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 706 Abs. 1
    Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs als Geschäftsstelle des Gerichts des höheren Rechtszugs für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtskraftzeugnis kann auch separat erteilt werden!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur - auch separat möglichen - Erteilung des Rechtskraftzeugnisses durch die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs im Anschluss an ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen ein die Wiederaufnahme ablehnendes Berufungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als befangen abgelehnte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtskraftzeugnis vom Bundesgerichtshof

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das separat erteilte Rechtskraftzeugnis

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Brauchen wir eine Missbrauchsgebühr?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1653
  • MDR 2021, 1285
  • FamRZ 2021, 1813
  • WM 2022, 2245
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Es kommen insoweit nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, NJW 2016, 1022 Rn. 9, mwN).

  • BGH, 26.01.1956 - VI ZA 106/55

    Zuständigkeit für die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Die Zuständigkeit des Urkundsbeamten des Gerichts der höheren Instanz beginnt mit Einreichung einer Rechtsmittelschrift, nicht schon mit Einreichung nur eines Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1956 - VI ZA 106/55, Rpfleger 1956, 97, 98).

    "Anhängig" ist vom Standpunkt der Geschäftsstelle zu verstehen, die mit der Bearbeitung der Sache im Rechtsmittelzug bis zur Rücksendung der Akten auch noch befasst bleibt, wenn das Gericht seine rechtsprechende Tätigkeit bereits abgeschlossen hat oder das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist (BGH, Rpfleger 1956, 97, 98).

  • BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).

    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5, mwN).

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Das Zeugnis hat nur formelle Bedeutung; insoweit genießt es allerdings die Beweiskraft des § 418 ZPO (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1959 - III ZR 138/58, BGHZ 31, 388, 391 [juris Rn. 10]).

    Das Rechtskraftzeugnis wird nur auf Antrag erteilt (BGHZ 31, 388, 390 f. [juris Rn. 9]).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 143/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung einer Streitverkündungsschrift: Dauer der

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Außerordentliche Rechtsbehelfe wie die Nichtigkeitsklage und die Restitutionsklage (§ 578 ZPO), das Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO), die Anhörungsrüge (§ 321a ZPO) oder die Verfassungsbeschwerde hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft; sie führen allerdings bei erfolgreicher Geltendmachung zu deren rückwirkenden Beseitigung (zur Anhörungsrüge vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 143/11, NJW 2012, 3087 Rn. 13; MünchKomm.ZPO/Götz, 6. Aufl., § 705 Rn. 4; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vorbemerkungen zu §§ 578-591 Rn. 18 bis 19).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an seiner Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
    Die Rechtkraft wird nur gehemmt, wenn ein Rechtsmittel an sich statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 24. Oktober 1984 - GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, 357 f. [juris Rn. 13 f.]).
  • BGH, 24.05.2023 - I ZB 18/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Völlig ungeeignetes oder

    Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern auf die Überprüfung ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.

  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die Unparteilichkeit der abgelehnten Gerichtsperson und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, WM 2022, 2245 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die Unparteilichkeit der abgelehnten Gerichtsperson und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, WM 2022, 2245 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 88/22

    Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren und für Anhörungsrügen

    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig

    Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 91/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 94/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 89/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 95/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 97/22
    Im Ablehnungsverfahren geht es nicht um die Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson, sondern um ihre persönliche (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die fristgerecht eingelegten und auch ansonsten zulässigen Erinnerungen des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) bleiben in der Sache ohne Erfolg.

  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 92/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 90/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 98/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 96/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 99/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 101/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 100/22
  • BGH, 01.03.2023 - I ZB 93/22
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

  • BGH, 27.04.2023 - III ZB 46/22

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde; Uneingeschränkte nachprüfung prozessualer

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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55025
BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,55025)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,55025)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,55025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d. Anwaltszwangs; Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d. Anwaltszwangs; Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsportal.de

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d. Anwaltszwangs; Beiordnung eines Notanwalts

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde, Anhörungsrüge - und der Anwaltszwang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    dd) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Übrigen geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

    Das gilt auch für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, mit denen - wie hier - eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 544 Abs. 4 ZPO zurückgewiesen worden ist (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 12).

    Eine Begründung ist nur dann ausnahmsweise geboten, wenn vom eindeutigen Wortlaut einer Norm abgewichen wird und der Grund hierfür nicht ohne weiteres erkennbar ist, oder wenn ein im Zeitpunkt der Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde bestehender Zulassungsgrund vor der Entscheidung über diese wegfällt und deswegen eine Prüfung der Erfolgsaussichten auf der Grundlage anderer als der von der Vorinstanz als tragend angesehenen Gründe erforderlich ist (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 13).

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, NJW 2008, 2635 f.; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4 - BAVARIA).

  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZR 241/15

    Revisionsverfahren in Zivilsachen vor dem BGH: Beiordnung eines Notanwalts zur

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Die Beiordnung eines am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts allein zu dem Zweck, einen Rechtsbehelf entgegen dem Rat des Prozessbevollmächtigten einzulegen und durchzuführen und hierbei die rechtlichen Überlegungen der Beklagten zur Grundlage eines Begründungsschriftsatzes zu machen, würde dem Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung zuwiderlaufen, der darin besteht, die Rechtspflege durch eine leistungsfähige und in Revisionssachen besonders qualifizierte Anwaltschaft zu stärken und die Rechtsuchenden kompetent zu beraten (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VIII ZR 241/15, NJW-RR 2017, 187 Rn. 6).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 228/12

    Anhörungsrüge gegen Urteil des BGH: Überraschungsentscheidung im

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 159/14

    Anforderungen an die Zulassung einer Anhörungsrüge wegen behaupteter

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 98/11

    Notanwalt: Voraussetzungen für die Beiordnung

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    aa) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 25.04.2012 - IX ZR 126/10

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge vor dem BGH bei unterlassener Einlegung

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO); dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10) oder eine Gegenvorstellung.
  • BGH, 22.08.2011 - IV ZR 77/11

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    aa) Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 22. August 2011 - IV ZR 77/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können mit der Anhörungsrüge nur neue und eigenständige Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Rechtsmittelgericht gerügt werden (BVerfG, NJW 2008, 2635 f.; BGH, MarkenR 2014, 343 Rn. 4 - BAVARIA).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15
    aa) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33084
BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33084)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33084)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GKG § 6 Abs. 1 S. 1; GKG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Fälligkeit einer gerichtlichen Verfahrensgebühr für die erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2003 - V ZR 416/02

    Fälligwerden von Gerichtskosten mit der Verwerfung einer

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).

    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439).

  • BFH, 14.10.2005 - IV E 1/05

    Kostenerinnerung wegen Verfassungsbeschwerde gegen Hauptsacheentscheidung - keine

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BFH, 24.06.2004 - VII E 4/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15
    Sie steht deshalb ebenfalls einem Ansatz der Gerichtskosten gegen die Beklagte im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (vgl. BFH/NV 2004, 1539).
  • BGH, 24.11.2014 - IX ZB 63/14

    Erinnerung gegen den Kostenansatz: Unzulässigkeit des per E-Mail eingelegten

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BGH, 02.11.2016 - VIII ZA 22/16

    Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - I ZR 196/15
    c) Die von der Beklagten erhobene Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 hat keine aufschiebende Wirkung und hindert die Fälligkeit der Gerichtskosten nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 416/02, JurBüro 2004, 439; Beschluss vom 24. November 2014 - IX ZB 63/14, juris Rn. 2; Beschluss vom 2. November 2016 - VIII ZA 22/16, juris Rn. 4; vgl. BFH/NV 2006, 561, 562).
  • BGH, 18.02.2020 - I ZR 154/18

    Erfolglose Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs; Keine

    Deshalb könnte die Kostenforderung des Bundes bei Absehen von einem Kostenansatz nach § 5 GKG verjähren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - I ZR 196/15, juris Rn. 5 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33083
BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33083)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33083)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2018,33083)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15
    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

    Auch eine gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung lässt das durch eine verfahrensabschließende Entscheidung bereits untergegangene Ablehnungsrecht nicht wieder aufleben (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 6 mwN).

    Die im vorliegenden Verfahren von der Beklagten erhobene Anhörungsrüge ist mangels Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) unzulässig (BGH, Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).

    Bei einem unzulässigen Rechtsbehelf scheidet ein Eintritt in eine erneute Sachprüfung aus (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3, 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 4).

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 195/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beiordnung eines Notanwalts wegen

    Auszug aus BGH, 17.05.2018 - I ZR 196/15
    Der Senat hat die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 als unzulässig verworfen; den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts hat er zurückgewiesen (I ZR 195/15, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15   

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https://dejure.org/2022,8663
BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2022,8663)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2022 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2022,8663)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2022 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2022,8663)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 28/19

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Ablehnungsgesuche

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann weder mit einer erneuten Anhörungsrüge noch über den Umweg einer Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 2. März 2015 - V ZR 219/13, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 249/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 28/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 02.03.2015 - V ZR 219/13

    Unanfechtbarkeit einer nach dem Gesetz unanfechtbaren Entscheidung mit einer

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann weder mit einer erneuten Anhörungsrüge noch über den Umweg einer Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 2. März 2015 - V ZR 219/13, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 249/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 28/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 249/14

    Unanfechtbarkeit des eine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann weder mit einer erneuten Anhörungsrüge noch über den Umweg einer Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 2. März 2015 - V ZR 219/13, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 249/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 28/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 04.10.2016 - VIII ZA 32/15

    Anforderungen an den Nachweis der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - I ZR 196/15
    Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann weder mit einer erneuten Anhörungsrüge noch über den Umweg einer Gegenvorstellung anfechtbar gemacht werden (BGH, Beschluss vom 2. März 2015 - V ZR 219/13, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 249/14, juris Rn. 1; Beschluss vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 28/19, juris Rn. 5).
  • BAG, 21.03.2023 - 6 AZN 56/23

    Unstatthaftigkeit einer weiteren Anhörungsrüge

    Die weitere Anhörungsrüge vom 31. Januar 2023 ist bereits unzulässig, weil ein erneuter Rechtsbehelf gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge als unzulässig verworfen bzw. als unbegründet zurückgewiesen wurde, wegen der Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung nach § 78a Abs. 4 Satz 4 ArbGG nicht statthaft ist (vgl. BAG 19. November 2014 - 10 AZN 618/14 (A) - Rn. 2 f.; zum wortgleichen § 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO vgl. BGH 29. März 2022 - I ZR 196/15 - Rn. 1 mwN; 2. März 2015 - V ZR 219/13 - Rn. 3 mwN; 10. Februar 2012 - V ZR 8/10 - Rn. 2 f. mwN; zuvor schon BVerfG 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 - Rn. 5 mwN; sh.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2021 - I ZR 196/15   

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https://dejure.org/2021,57146
BGH, 09.12.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,57146)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,57146)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2021,57146)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - I ZR 196/15
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 09.12.2021 - I ZR 196/15
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2017 - I ZR 196/15   

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https://dejure.org/2017,103000
BGH, 29.06.2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,103000)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,103000)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - I ZR 196/15 (https://dejure.org/2017,103000)
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