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   BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03   

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https://dejure.org/2006,1394
BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2006 - I ZR 198/03 (https://dejure.org/2006,1394)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für einen während eines Transports einer Sendung eingetretenen Schadens; Nachweis des Vorhandenseins der in einer Rechnung angegebenen Waren in einer Sendung; Vorlage einer erst zehn Tage nach der Einlieferung einer Sendung erstellten Rechnung; Zustandekommen von ...

  • tis-gdv.de

    HGB, Verbotsgut, Freeway

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zehn Tage alte Rechnung ist kein Sendungsinhaltsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Mitverschulden des Versenders - Beweiswert von Handelsrechnung und Lieferschein im kaufmännischen Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1282
  • MDR 2007, 668
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Dies ist auch in Form einer Eventualanfechtung möglich, die für den Fall erklärt wird, dass das Rechtsgeschäft nicht den in erster Linie behaupteten Inhalt hat oder nicht ohnehin nichtig ist (Bestätigung von BGH, Urteile vom 15. Mai 1968, VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN; vom 28. September 2006, I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282 Rn. 17).

    Zwar ist eine Anfechtungserklärung wegen ihres Gestaltungscharakters grundsätzlich bedingungsfeindlich (BGH, Urteil vom 28. September 2006 - I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282 Rn. 17 mwN).

    Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich dann nämlich aus der künftigen gerichtlichen Klarstellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes (BGH, Urteile vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099 unter B III mwN; vom 28. September 2006 - I ZR 198/03, aaO).

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28. September 2006 - I ZR 198/03, NJW-RR 2007, 1282, 1285 Rn. 32; v. 3. Juli 2008 - I ZR 183/06; NJW-RR 2009, 46, 48 Rn. 24).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt ( BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; BGH TranspR 2008, 163 Tz. 35).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 32).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24).
  • LG Bonn, 15.05.2020 - 1 O 50/19

    Sendungsverlust - Unzureichende Kennzeichnung - Quote

    Es entspricht auch nicht der Lebenserfahrung, dass Handelsunternehmen ohne weiteres unzutreffende Rechnungen ausstellen, so dass derartigen Dokumenten bei der Rekonstruktion des Inhaltes einer Warensendung im jeweiligen Einzelfall ein gewisser (Hilfs-) Beweiswert zukommen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW-RR 2013, 813, 814 Rd.16ff.; BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284f.; BGH NJW-RR 2007, 28, 29f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 18 U 160/07

    Haftung des Transportunternehmens für Sendungsverlust - Zur Anwendbarkeit des

    Jedoch setzt der Anscheinsbeweis nicht in jedem Fall voraus, dass sowohl der Lieferschein als auch eine korrespondierende Rechnung vorgelegt werden; vielmehr kann sich der Tatrichter die Überzeugung (§ 287 ZPO) von der Richtigkeit der Behauptung, es seien die in einer Rechnung oder in einem Lieferschein enthaltenen Waren zur Beförderung übergeben worden, anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt (BGH NJW-RR 2007, 1282, 1284 f.).

    Die von der Klägerin vorgelegte Handelsrechnung der Versenderin datiert vom 15.05.2006, also einen Tag vor dem 16.05.2006, an dem die Frachtstücke unstreitig der Beklagten zur Beförderung übergeben worden sind, so dass eine zeitliche Kongruenz zwischen Rechnungs- und Beförderungsdatum besteht (auf diesen Gesichtspunkt stellt auch BGH NJW-RR 2007, 1282, 1285 ab).

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen eines vollständigen

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der beklagte Transporteur dagegen keine substantiierten 20 Einwände erhebt (BGH, Urt. v. 28.9.2006 I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; Urt. v. 20.9.2007 I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34 f. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 61/06

    Haftung des Luftfrachtführers für den Verlust von Transportgut

  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 204/06

    Mitverschulden des Versenders einer Paketsendung; Prozentuale Begrenzung des

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2008 - 18 U 82/07

    Beweiswürdigung: Schadensersatzanspruch wegen eines qualifizierten Verschuldens

  • LG Bonn, 27.10.2017 - 1 O 8/17

    Hinterlegung - Sicherungszession - Vorpfändbare Forderung

  • OLG Köln, 22.10.2013 - 3 U 51/13

    Formularmäßige Freizeichnung eines Transportdienstleisters von der Haftung für

  • OLG München, 19.04.2012 - 23 U 164/11

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr von Italien nach Deutschland: Minderung

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 215/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • LG Düsseldorf, 12.11.2009 - 31 O 68/09

    Nachweis des Nichtankommens von bestimmten Sendungen kann u.a. durch

  • OLG Koblenz, 27.04.2009 - 5 W 238/09

    Unzulässiges selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung erst im

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 238/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • LG Bonn, 08.11.2007 - 14 O 136/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs einer

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