Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,29
BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54 (https://dejure.org/1956,29)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1956 - I ZR 198/54 (https://dejure.org/1956,29)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1956 - I ZR 198/54 (https://dejure.org/1956,29)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,29) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Ausgeliehener LKW-Fahrer

§§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher Dienstverschaffungsvertrag, pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), (keine) Haftungsprivilegierung

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überlassung eines Kraftwagenführers im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung als Rechtsgeschäft; Unentgeltlichkeit einer Leistung als Voraussetzung für das Vorliegen einer Gefälligkeit; Rechtsbindungswille eines Gefälligen als Voraussetzung für eine Gefälligkeit mit ...

Papierfundstellen

  • BGHZ 21, 102
  • NJW 1956, 1313
  • MDR 1957, 22
  • DB 1956, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 14.03.1939 - III 128/37

    1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Die Auskunft, die im Rahmen einer Geschäftsverbindung erteilt wird, muß daher auf rechtlich verpflichtender Gewissenhaftigkeit beruhen (RGZ 139, 103 [105]; 162, 129 [154]).

    Die Haftung gründet sich in derartigen Fällen - ähnlich wie bei Vertragsverhandlungen - regelmäßig auf die Verletzung einer durch Anknüpfung rechtsgeschäftlicher Beziehungen entstandenen Sorgfaltspflicht oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (RGZ 162, 129 [156]).

  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Nur wenn die Klägerin die der Beklagten bekannten Umstände, die die Zuverlässigkeit des Herr in Frage stellten, gekannt und trotzdem dem He. die Führung des Lastzuges anvertraut hätte, käme ein Haftungsverzicht in Frage (vgl. BGHZ 2, 159; BGH L-M § 254 C Nr. 2; Wangemann, Handeln auf eigene Gefahr, NJW 1955, 85).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Auch ein Verschulden des die Belange der Klägerin wahrnehmenden Spediteurs Quaiser, das für die Frage des Haftungsverzichtes von Bedeutung sein könnte (vgl. BGHZ 3, 46 [49 f]), kommt aus denselben Gründen nicht in Frage.
  • RG, 13.12.1906 - VI 130/06

    1. Begriff des Auftrages zu rein tatsächlichen Leistungen. 2. Unter welchen

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Hat der Leistende selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der dem Begünstigten gewährten Hilfe, so wird dies in der Regel für seinen Rechtsbindungswillen sprechen (RGZ 65, 17 [19]; Planck BGB 4. Aufl. § 662 Anm. 2; es kann daher fraglich sein, bedarf aber hier keiner näheren Prüfung, ob der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 165, 309 [313] zugestimmt werden kann).
  • RG, 30.03.1936 - VI 447/35

    1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Der Wert einer anvertrauten Sache, die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann, können auf einen rechtlichen Bindungswillen schließen lassen (RG LZ 1923, 275; RGZ 151, 203 [208]; RG Recht 1923 Nr. 508; Erman BGB Einleitung 11 b vor § 241).
  • RG, 12.12.1932 - VIII 431/32

    Zur Frage der Offenbarungspflicht einer um Auskunft über einen Kunden ersuchten

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Die Auskunft, die im Rahmen einer Geschäftsverbindung erteilt wird, muß daher auf rechtlich verpflichtender Gewissenhaftigkeit beruhen (RGZ 139, 103 [105]; 162, 129 [154]).
  • RG, 09.03.1938 - VI 212/37

    1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr,

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Eine erwiesene Gefälligkeit hat nur dann rechtsgeschäftlichen Charakter, wenn der Leistende den Willen hat, daß seinem Handeln rechtliche Geltung zukommen solle (Stoll, Vertrag und Unrecht, 2. Aufl. § 10 II 3: Rechtsfolgewille), wenn er also eine Rechtsbindung herbeiführen will (RGZ 157, 228 [233]; Palandt BGB 15. Aufl. § 662 Anm. 4 a) und der Empfänger die Leistung in diesem Sinn entgegengenommen hat.
  • RG, 17.03.1930 - VI 418/29

    Unter weichen Umständen kann ein durch einen Fehlschuß verletzter Jagdgast den

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Das gleiche gilt für Gefälligkeiten, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzeln (RGZ 128, 39 [42]).
  • RG, 11.12.1940 - VI 7/40

    Bestehen Vertragspflichten zwischen den Reichsautobahnen und den Arbeitern der

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Hat der Leistende selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der dem Begünstigten gewährten Hilfe, so wird dies in der Regel für seinen Rechtsbindungswillen sprechen (RGZ 65, 17 [19]; Planck BGB 4. Aufl. § 662 Anm. 2; es kann daher fraglich sein, bedarf aber hier keiner näheren Prüfung, ob der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 165, 309 [313] zugestimmt werden kann).
  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
    Bei der gesetzlichen Haftung aus Gefälligkeitsfahrten hat die Rechtsprechung die Aufstellung eines solchen Grundsatzes ausdrücklich abgelehnt (RGZ 145, 390 [394]).
  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 346/14

    Keine Geschäftsführung ohne Auftrag beim Transport von Kindern zu

    Ein Bindungswille wird deshalb in der Regel beim sogenannten Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im gesellschaftlichen Bereich oder bei Vorgängen, die diesen ähnlich sind, zu verneinen sein (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 1991 - III ZR 4/91, NJW 1992, 498 zur Gefälligkeitsfahrt; siehe auch Senat, Urteile vom 3. November 1983 - III ZR 125/82, BGHZ 88, 373, 382 und vom 21. Juni 2012 - III ZR 291/11, NJW 2012, 3366 Rn. 14 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1956 - I ZR 198/54, BGHZ 21, 102, 106 f; vom 2. Juli 1968 - VI ZR 135/67, JZ 1969, 232, 233; vom 17. Mai 1971 - VII ZR 146/69, BGHZ 56, 204, 210 und vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 7 f).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Dabei sind vor allem die wirtschaftliche sowie die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere für den Begünstigten, die Interessenlage der Parteien (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juni 1956 - I ZR 198/54, BGHZ 21, 102, 106 f., vom 21. Juli 2005 - I ZR 312/02, NJW-RR 2006, 117, 120, vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 7 und vom 21. Juni 2012 - III ZR 291/11, NJW 2012, 3366 Rn. 14) und das objektive Bedürfnis nach einer rechtsverbindlichen Regelung (vgl. MüKoBGB/Seiler, 6. Aufl., § 662 Rn. 59 f.) zu berücksichtigen.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Dagegen nehmen das eine Gefälligkeitshandlung betreffende Urteil BGHZ 21, 102, 106 ff = NJW 1956, 1313 und die Entscheidungen des BAG in NJW 1971, 1422, 1423 und in DB 1973, 1129, 1130 an, daß es nicht auf den verborgen gebliebenen inneren Willen des Erklärenden, sondern darauf ankomme, wie der Erklärungsgegner nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände die Äußerung verstehen durfte.

    Das setzt voraus, daß dieser bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß seine Erklärung oder sein Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (so neben Bydlinski und Kramer insbesondere Larenz, Gudian und Brox jeweils aaO; vgl. auch BGHZ 21, 102, 106; Palandt-Heinrichs BGB 43. Aufl. vor § 116 Anm. 4 b).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht