Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.04.2011

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10329
BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,10329)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,10329)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,10329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG
    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Beteiligung eines Urhebers an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes bei fortlaufender Nutzung des Werkes durch den Verwerter in Form des Vertriebs von Vervielfältigungsstücken; Ausrichtung der Vergütung des Urhebers an die Zahl und den Preis der ...

  • online-und-recht.de

    Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Beteiligung eines Urhebers an jeder wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes bei fortlaufender Nutzung des Werkes durch den Verwerter in Form des Vertriebs von Vervielfältigungsstücken; Ausrichtung der Vergütung des Urhebers an die Zahl und den Preis der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Vertragsänderungen in Übersetzervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    In diesem Fall reicht es aus, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 13 - Talking to Addison, mwN).

    Gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 UrhG ist § 32 UrhG anwendbar nicht "soweit", sondern "sofern" von dem eingeräumten Recht nach dem 30. Juni 2002 Gebrauch gemacht wird (BGHZ 182, 337 Rn. 16 - Talking to Addison, mwN).

    b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.

    Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison; BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    Daran hält der Senat - wie er in der ebenfalls heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" näher ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 20 bis 31) - auch unter Berücksichtigung der dagegen vorgebrachten Einwände fest.

    Der Senat hat in der heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" im einzelnen ausgeführt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 32 bis 43), dass die angemessene Beteiligung des Übersetzers an Erlösen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt, danach grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes beträgt.

    Im Übrigen können sich besondere Umstände auf die Bemessung der angemessenen Vergütung unmittelbar nur insoweit auswirken, als sie die Dauer oder den Umfang der Verwertung des Werkes beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 29).

  • OLG München, 27.11.2008 - 29 U 5319/07

    Urheberrecht: Anspruch auf Abänderung einer Übersetzervergütung

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. November 2008 - 29 U 5319/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht den Hilfsantrag zu II auf Verurteilung zur Einwilligung in die vom Berufungsgericht formulierte Änderung des Übersetzungsvertrages, den Auskunftsantrag zu III 2 bis 4 und den Zahlungsantrag zu IV 1 und 2 abgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Parteien hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen (OLG München, ZUM 2009, 300).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 230/06

    Erfolgsbeteiligung für Übersetzer

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.

    Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison; BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 20/09
    Die Übersetzungen des Klägers stellen, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, persönliche geistige Schöpfungen dar, die nach § 2 Abs. 2, § 3 Satz 1 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97, GRUR 2000, 144 f. - Comic-Übersetzungen II, mwN).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    b) Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts teilweise auf (Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 20/09 -, ZUM 2011, S. 403 ff.).

    Die Frage, ob die Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 3 UrhG in der Auslegung des Bundesgerichtshofs - derzufolge § 32 UrhG bei vor dem 30. Juni 2002 geschlossenen Verträgen auch auf Verwertungshandlungen vor diesem Datum Anwendung findet, wenn in der Zeit danach noch Verwertungshandlungen stattgefunden haben (vgl. BGHZ 182, 337 ; BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 20/09 -, "Drop City", ZUM 2011, S. 403 ) - eine echte Rückwirkung entfaltet (zur Unterscheidung vgl. BVerfGE 98, 17 ; 101, 239 ; 132, 302 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung, weil das übersetzte Werk "Drop City" erst 2003 erschienen ist und auch die Taschenbuchlizenzierung erst 2003 erfolgte.

  • OLG München, 21.12.2017 - 29 U 2619/16

    Nachvergütungsansprüche für den Chef-Kameramann des Films "Das Boot"

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in mehreren zu § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG ergangenen Entscheidungen vom 20. Januar 2011 festgestellt, dass ein Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die eine angemessene Vergütung gewährt wird, keine Geldschuld betrifft, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. BGH GRUR 2011, 328 Tz. 74 - Destructive Emotions; ZUM 2011, 403 Tz. 50 - Angemessene Übersetzervergütung IV, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2011 - I ZR 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12907
BGH, 07.04.2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,12907)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,12907)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - I ZR 20/09 (https://dejure.org/2011,12907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsurteil wird auch bei Abweisen des Auskunftsantrags durch das Berufungsgericht aufgehoben; Aufhebung eines Berufungsurteils auch bei Abweisen des Auskunftsantrags durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer

    Veränderung der Absatzvergütung ist nicht veranlasst bei einem zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar abweichenden, aber noch angemessenen vereinbarten Normseitenhonorar; Veränderung der Absatzvergütung bei einem zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 319 Abs. 1; ZPO § 321a
    Veränderung der Absatzvergütung ist nicht veranlasst bei einem zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar abweichenden, aber noch angemessenen vereinbarten Normseitenhonorar; Veränderung der Absatzvergütung bei einem zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - I ZR 20/09
    Der Senat hat in der Entscheidung "Destructive Emotions" (I ZR 19/09, GRUR 2011, 328 = WRP 2011, 470), auf die er in dem hier in Rede stehenden Urteil insoweit verwiesen hat (Rn. 19), ausgeführt, dass es nicht nur ein einziges angemessenes Seitenhonorar gibt, sondern eine ganze Bandbreite von Seitenhonoraren, die im Einzelfall als angemessen anzusehen sein können.

    Eine Veränderung der Absatzvergütung ist dagegen nicht veranlasst, wenn das vereinbarte Normseitenhonorar zwar vom durchschnittlichen Normseitenhonorar abweicht, aber noch angemessen ist (GRUR 2011, 328 Rn. 31).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Destructive Emotions", auf die er in dem hier in Rede stehenden Urteil auch insoweit verwiesen hat (Rn. 20), deutlich gemacht, dass die Beteiligung des Übersetzers an den Nettoerlösen aus der Vergabe von Nebenrechten mit dem Grundsatz im Einklang stehen muss, dass es erforderlich, aber auch ausreichend ist, die Übersetzervergütung auf ein Fünftel der Autorenvergütung zu ermäßigen, um der gegenüber dem Originalwerk in aller Regel nachgeordneten schöpferischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Übersetzung gerecht zu werden (GRUR 2011, 328 Rn. 41).

    Er hat deshalb entschieden, dass die angemessene Beteiligung des Übersetzers an Erlösen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt, grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes beträgt (GRUR 2011, 328 Rn. 42).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht