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   BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00   

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https://dejure.org/2003,1247
BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00 (https://dejure.org/2003,1247)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2003 - I ZR 203/00 (https://dejure.org/2003,1247)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2003 - I ZR 203/00 (https://dejure.org/2003,1247)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werbebezeichnung nicht als Arzneimittel zugelassener Mittel als "Nahrungsergänzungen" bzw. als "Sportlernahrung"; Werbeaussagen ohne blickfangmäßige Hervorhebung im engen Zusammenhang mit weiteren Werbeaussagen eines einheitlich gestalteten Textes; Würdigung einzelner ...

  • archive.org

    UWG § 1

  • Judicialis

    UWG § 1; ; LMBG § 17 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 Buchst. c; ; HeilmittelwerbeG § 3a; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; AMG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbebeschränkungen im Arzneimittelbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1123
  • GRUR 2003, 631
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00
    Denn pharmakologische Wirkungen sind insoweit nicht festgestellt worden, und Verbraucher, an welche sich die Werbung richtet, werden im allgemeinen nicht annehmen, daß ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn dieses in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen besitzt (vgl. BGHZ 151, 286, 292 - Muskelaufbaupräparate).

    c) Zudem entspricht auch die vom Berufungsgericht geäußerte Ansicht, die Hinweise auf einen Muskelaufbau und eine Muskelvergrößerung deuteten bei isolierter Betrachtung auf Arzneimittel hin, nicht mehr uneingeschränkt der Auffassung der pharmazeutischen und medizinischen Wissenschaft, welche die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts mitbeeinflussen kann (vgl. BGHZ 151, 286, 292 - Muskelaufbaupräparate, m.w.N.).

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß eine Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit zunehmend als Zweck einer Ernährung anerkannt wird (vgl. Rathke, ZLR 2000, 285, 299; Schmidt-Felzmann, ZLR 2000, 859, 867).

    Namentlich ergibt sich aus dem angefochtenen Urteil nicht, daß es sich um Präparate handelt, deren Einnahme mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist (vgl. dazu Forstmann, ZLR 2000, 381, 384; Köhler, GRUR 2002, 844, 849).

  • OLG Stuttgart, 28.07.2000 - 2 U 25/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung bei Muskelaufbaupräparat

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart ZLR 2002, 231).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    In Betracht kommt danach vielmehr auch, dass ein solches Mittel der Befriedigung besonderer physiologischer Bedürfnisse und sich daraus ergebender Ernährungserfordernisse einer speziellen Personengruppe - wie der Hochleistungs-, Kraft- oder Ausdauersporttreibenden - dient und damit ein diätetisches Lebensmittel iS des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst b Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung vom 20. Juni 1963, neugefasst durch Bekanntmachung vom 28. April 2005, BGBl I 1161) darstellt (vgl BGHZ 151, 286, 296 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 203/00 - GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 275/01 - WRP 2004, 1024, 1027).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 73/02

    "Sportlernahrung" als Arzneimittel?

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im Allgemeinen nicht annehmen, dass ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologische Wirkung hat (BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH , Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 273/90, NJOZ 2002, 2563, 2565; BGH, Urteil vom 25.4.2001 - 2 StR 374/00, NJW 2001, 2812, 2813; BGH GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin).

    Sie sind vielmehr im Zusammenhang mit den weiteren Werbeaussagen sowie mit der Aufmachung den dem gesamten Erscheinungsbild des Mittels zu würdigen (BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin m.w.N.).

    Es kann sich vielmehr auch um eine Mittel zur Befriedigung besonderer, die physiologischen Bedürfnisse einer speziellen Personengruppe berücksichtigenden Ernährungserfordernisse und damit um ein diätetisches Lebensmittel handeln (BGH WRP 2004, 1024, 1028 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH NJW 2002, 3469 ff., 3471 - Muskelaufbaupräparate).

    Der Aufbau von (neuem) Muskelgewebe kann daher unter Umständen auch den physiologischen Bedürfnissen bestimmter Personengruppen Rechnung tragen (BGH WRP 2004, 1024, 1028 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin).

    Ein deutlicher Hinweis auf ein Arzneimittel kann dann angenommen werden, wenn die Dosierung des Mittels den ernährungsphysiologisch erforderlichen und möglichen Bedarf um ein Vielfaches übersteigt (BGH WRP 2004, 1024, 1028 - Sportlernahrung II) oder dessen Einnahme mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist (BGH GRUR 2003, 631, 633 - L-Glutamin).

    Dies spricht gerade nicht gegen einen möglichen Ernährungszweck, da hierzu im Grundsatz nach der dargestellten Rechtsprechung des BGH auch die Befriedigung eines besonderen Ernährungsbedürfnisses einer bestimmten Personengruppe, z.B. Sportler, gehören kann, die die körperliche Leistungsfähigkeit nicht nur erhalten, sondern steigern und Muskelgewebe aufbauen wollen (BGH WRP 2004, 1024, 1028 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin).

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 U 61/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für einen Früchtequark

    Aufgrund des Verständnisses des maßgebenden Verbrauchers von dem angegriffenen Werbeslogan für den Früchtequark der Beklagten ist bei gebotener Würdigung des Gesamterscheinungsbildes (vgl. BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin - zur Vorgängervorschrift § 17 Abs. 1 LMBG) eine Irreführung in Form einer zur Täuschung geeigneten Aussage über die Beschaffenheit (die Eigenschaften und die Zusammensetzung) des Produkts gegeben, nämlich hinsichtlich des Zuckergehalts:.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    In Betracht kommt vielmehr auch, daß ein solches Mittel der Befriedigung besonderer physiologischer Bedürfnisse und sich daraus ergebender Ernährungserfordernisse einer speziellen Personengruppe - wie hier der Hochleistungs-, Kraft- oder Ausdauersporttreibenden - dient und damit ein diätetisches Lebensmittel i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 lit. b DiätVO darstellt (BGHZ 151, 286, 296 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urt. v. 3.4.2003 - I ZR 203/00, GRUR 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 - L-Glutamin).

    Daß dies im Grundsatz auch dem Standpunkt des Verordnungsgebers entspricht, belegt die Anlage 8 zu § 4a Abs. 1 DiätVO, die unter Nr. 7 (diätetische) "Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler" anführt (BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Bei den Vorschriften der § 11 LFGB, § 17 LMBG über irreführende Werbung handelt es sich um Marktverhaltensregelungen i.S. von § 4 Nr. 11 UWG, § 1 UWG a.F. (vgl. zu § 17 LMBG BGH, Urt. v. 3.4.2003 - I ZR 203/00, GRUR 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 - L-Glutamin).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

    Ein Mittel, das der Befriedigung besonderer physiologischer Bedürfnisse und sich daraus ergebender Ernährungserfordernisse einer speziellen Personengruppe wie z.B. Sportlern dient, ist nicht als Arzneimittel anzusehen (BGHZ 151, 286, 296 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urt. v. 3.4.2003 - I ZR 203/00, GRUR 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 - L-Glutamin; Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 275/01, GRUR 2004, 793, 796 f. = WRP 2004, 1024 - Sportlernahrung II).

    Eine Sportlernahrung kann in diesem Sinne nicht nur dann einem besonderen Ernährungszweck dienen, wenn sie Mangelzustände nach Höchstleistungen auffüllen soll, sondern auch, wenn sie die Fähigkeit fördern soll, Höchstleistungen erst zu erreichen (BGH GRUR 2003, 631, 632 f. - L-Glutamin; GRUR 2004, 793 796 f. - Sportlernahrung II).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im allgemeinen nicht annehmen, dass ein Präparat, das als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 884 - L-Glutamin; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein).

    Zulässig sind auch diätetische Nahrungsergänzungsmittel (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 885 - L-Glutamin).

  • OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 103/03

    Funktionsarzneimittel bei wissenschaftlichen Rätseln

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im Zweifel aber nicht annehmen, dass ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat tatsächlich ein Arzneimittel ist, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (BGH, Urteil vom 03.04.2003, GRUR 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 ff. = ZLR 2003, 487 ff. = Pharma Recht 2003, 297 ff. "L-Glutamin" m.w.N.).

    Damit verbleibt es namentlich bei der Feststellung, dass ein verständiger Durchschnittsverbraucher im allgemeinen nicht annehmen wird, ein als Nahrungsergänzungsmittel angebotenes Präparat sei tatsächlich ein Arzneimittel, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (BGH, Urteil vom 03.04.2003, GRUR 2003, 631, 632 = WRP 2003, 883 ff. = ZLR 2003, 487 ff. = Pharma Recht 2003, 297 ff. "L-Glutamin"; BGHZ 151, 286, 292 "Muskelaufbaupräparate" und BGH ZLR 2000, 375, 379 "L-Carnitin").

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06

    "Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?

    Die Vorstellung der Verbraucher kann unter anderem durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, wobei besondere Bedeutung den pharmakologischen Eigenschaften eines Mittels zukommt, weil ein verständiger Durchschnittsverbraucher im allgemeinen nicht annehmen wird, ein sonstiges - etwa als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel angebotenes - Produkt sei tatsächlich ein Arzneimittel, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH a.a.O. - Muskelaufbaupräparate und - L-Carnitin).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 4 U 12/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Algenpulverprodukts mit den

    Die Beklagte hat diese -vom BGH für den Kläger in zahlreichen Entscheidungen bejahte Voraussetzung (zuletzt Urteile vom 03.04.2003, GRUR 2003, 631 = WRP 2003, 883 -L Glutamin; vom 11.07.2002, BGHZ 151, 286 -Muskelaufbaupräparate und vom 11.07.2002 ZLR 2002, 660) -auch nicht weiter in Abrede gestellt.

    Bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist nicht nur auf die unmittelbar beanstandete Werbeaussage "zur Leistungssteigerung", sondern auf den von den Mitteln erweckten Eindruck anhand des Gesamterscheinungsbildes der Werbung zu achten (BGH GRUR 2003, 631 = WRP 2003, 883 -L-Glutamin).

  • FG Bremen, 07.10.2004 - 4 K 195/02

    Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; Rechtmäßigkeit

  • OLG München, 07.07.2022 - 29 U 431/21

    Unzureichender Sachvortrag zur Irreführungsgefahr der Produktbezeichnung eines

  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 56/07

    "Donaprevent" - Präsentationsarzneimittel trotz Aufdruck

  • LG Berlin, 19.05.2022 - 52 O 273/21

    Zulässigkeit der Vermarktung von Traubensaft als alkoholfreier Wein

  • OLG Köln, 26.05.2004 - 6 U 136/02
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1279

    Zur Beihilfefähigkeit eines nicht als Arzneimittel zugelassenen Fertigpräparats

  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 2909/05

    Einfuhrverbot für Arzneimittel

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2004 - 20 U 79/01

    Abgrenzung von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln;

  • VG Köln, 31.07.2008 - 13 K 3070/00

    Feststellung der Verkehrsfähigkeit von Gamma - Aminobuttersäure in der

  • KG, 18.12.2007 - 5 U 119/04

    Arzneimittelwerbung: Pharmakologische Wirkung von als Nahrungsergänzungsmittel

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1283

    Beihilfefähigkeit des Rezepturpräparats Magnesium-Orotat

  • LG Dortmund, 24.08.2012 - 25 O 178/12

    Unterlassungsanspruch gegen eine Werbemaßnahme für das Produkt "N Lotion"wegen

  • LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes von pflanzlichen Arzneimittelpräparaten

  • OLG Hamburg, 23.10.2006 - 3 W 151/06

    Enzympräparat als Nahrungsergänzungsmittel; Abgrenzung zu Arzneimitteln

  • LG Saarbrücken, 23.12.2019 - 7 HKO 44/19

    Zur Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel

  • LG Heidelberg, 28.03.2018 - 12 O 45/17

    Kinesio-Tapes - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende gesundheitsbezogene

  • LG Dortmund, 06.08.2013 - 25 O 222/13

    Irreführung der Bewerbung einer Kapsel im Hinblick auf ihre Inhaltsstoffe

  • FG München, 18.05.2006 - 14 K 4600/05

    Einfuhr von zulassungspflichtigen Arzneimitteln

  • LG München I, 28.02.2008 - 7 O 496/08

    Lebensmittelrecht: Irreführende Wirkungsaussagen über ein zur Nahrungsergänzung

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