Rechtsprechung
BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwandes bei qualifiziertem Verschulden des Frachtführers i.S.v. § 435 Handelsgesetzbuch (HGB); Unterlassener Hinweis auf den Wert der zu transportierenden Pakete und den bei Verlust drohenden ungewöhnlich hohen Schadens als ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Transportgut (wertvolles) - besondere Sicherungsmaßnahmen
- tis-gdv.de
- Judicialis
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Sicherungsmaßnahmen bei hochwertigem Transportgut
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
Gewicht des Mitverschuldens bei unterlassenem Hinweis des Versenders auf das Risiko eines außergewöhnlich hohen Schadens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das Abhandenkommen eines Pakets - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.03.2006 - 31 O 38/04
- OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
- BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 175
- MDR 2009, 96
- VersR 2009, 1428
- DB 2008, 2704
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre …
Das folgt aus der Funktion des fraglichen Hinweises, der dem Frachtführer die Möglichkeit eröffnen soll, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen oder von der Ausführung des Frachtvertrages Abstand zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 205/06, TranspR 2008, 394 Rn. 20 = NJW-RR 2009, 175;… BGH TranspR 2010, 143 Rn. 15). - BGH, 13.08.2009 - I ZR 76/07
Berücksichtigung des Mitverschuldenseinwands auch i.F.d. qualifizierten …
Die Ursächlichkeit des Mitverschuldens fehlt nur dann, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urt. v. 3.7.2008 - I ZR 205/06, TranspR 2008, 394 Tz. 20 m.w.N.).Ohne besonderen Sachvortrag des Anspruchstellers ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte (BGH TranspR 2008, 394 Tz. 20).
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch darauf überprüft werden, ob alle in Betracht zu ziehenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164; BGH TranspR 2008, 394 Tz. 21).
Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH TranspR 2008, 394 Tz. 21 m.w.N.).
- BGH, 03.03.2016 - I ZR 245/14
Frachtführerhaftung: Unterlassener Hinweis des Versenders auf den die Obergrenze …
Zwar obliegt es bei einem entsprechenden Sachvortrag des Anspruchstellers zur fehlenden Ursächlichkeit der unterlassenen Wertangabe nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich dem Frachtführer, darzulegen und gegebenenfalls auch zu beweisen, dass der unterlassene Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes für den entstandenen Schaden zumindest mitursächlich war (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2008 - I ZR 205/06, TranspR 2008, 394 Rn. 20 = VersR 2009, 1428;… Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 16/07, TranspR 2009, 410 Rn. 32).
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 3/07
Mitverschulden aufgrund unterlassener Wertdeklaration bei Versendung durch einen …
Die Ursächlichkeit des Mitverschuldens fehlt nur dann, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urt. v. 3.7.2008 - I ZR 205/06, TranspR 2008, 394 Tz. 20 m.w.N.).Ohne besonderen Sachvortrag des Anspruchstellers ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte (BGH TranspR 2008, 394 Tz. 20).
Sie kann im Revisionsverfahren jedoch darauf hin überprüft werden, ob alle in Betracht zu ziehenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (…vgl. BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 186/03, NJW-RR 2007, 1110 Tz. 28 = TranspR 2007, 164; BGH TranspR 2008, 394 Tz. 21).
Die Abwägung darf insbesondere nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle festgestellten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen (BGH TranspR 2008, 394 Tz. 21 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen …
Wenn ein Transporteur bei einem Auslandstransport nur am Beginn des Transports besondere Sicherungsmaßnahmen ergreift, die transportierten Pakete aber erst später im Ausland in Verlust geraten, ist die unterlassene Wertdeklaration nicht kausal für den eingetretenen Schaden (vgl. BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 17).Dieses Mitverschulden kann auch dann in Betracht kommen, wenn ein Mitverschulden wegen unterlassener Wertdeklaration sich mangels Kausalität nicht auswirkt (vgl. BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 18, i.V.m. Tz. 17).
Ohne besonderen Sachvortrag des Anspruchstellers ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf einen ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte (BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 20).
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 16/07
Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 Abs. 1 CMR; Obliegenheit des Versenders …
Bei einem entsprechenden Sachvortrag des Anspruchstellers zur fehlenden Ursächlichkeit der unterlassenen Wertangabe obliegt es nach den allgemeinen Grundsätzen allerdings dem Frachtführer, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der unterlassene Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes für den entstandenen Schaden zumindest mitursächlich war (BGH, Urt. v. 3.7.2008 - I ZR 205/06, TranspR 2008, 394 Tz. 20). - LG Bonn, 05.08.2015 - 3 O 365/13
Schadensersatz bei verspäteter Zustellung des Angebots ohne Mitverschulden!
Die Aufklärungspflicht ist hierbei im Einzelfall zu bewerten (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2008, TranspR 2008, 394, 396 f.) und die Sendung der Klägerin war keiner besonderen Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes durch Diebstahl ausgesetzt. - OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14
Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs
Dabei stellt die in Abs. 2 der Vorschrift behandelte Schadensabwendungs- und -minderungspflicht einen Unterfall, nämlich einen besonderen Anwendungsfall, des in Abs. 1 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatzes dar (BGH NJW-RR 2009, 175/177). - OLG München, 14.04.2011 - 23 U 3364/10
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Mitverschulden des …
- KG, 12.06.2018 - 9 U 11/16
Kausalität des Mitverschuldens bei unterlassener Löschung eines Grundpfandrechts
§ 254 Abs. 2 BGB enthält lediglich klarstellend besondere Anwendungsfälle des § 254 Abs. 1 BGB; hinsichtlich der Rechtsfolgen trifft § 254 Abs. 1 BGB für sämtliche Fälle des Mitverschuldens eine einheitliche Regelung (BGH, Urteil vom 03. Juli 2008 - I ZR 205/06 -, Rn. 22, juris). - OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - 18 U 85/16
Haftung eines Transportdienstleisters wegen Verlustes eines Pakets auf dem …