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   BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00   

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https://dejure.org/2003,2372
BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - I ZR 206/00 (https://dejure.org/2003,2372)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versendung von unversteuerten Zigaretten im Rahmen des Steueraussetzungsverfahrens; Abhandenkommen von Zigaretten während des Versands; Klage des Versicherers auf Ersatz der dadurch der Versenderin entstandenen Tabaksteuer durch die Empfängerin aus Art. 40 § 3 CIM; ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Zu den ersatzfähigen Aufwendungen im Rahmen eines Transportvertrages

  • Judicialis

    CMR Art. 23 Abs. 4; ; CIM Art. 40 § 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3
    Abgrenzung der "sonstigen aus Anlass der Beförderung des verlorenen Guts" entstandenen Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 23 Abs. 4; CIM Art. 40 § 3
    Begriff der sonstigen aus Anlaß der Beförderung des verlorenen Gutes entstandenen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Beförderung des verlorenen Gutes: Sonstige Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 31
  • MDR 2004, 285
  • VersR 2004, 535
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus BGH, 26.06.2003 - I ZR 206/00
    c) Nach anderer (engerer) Auffassung sind nur solche Kosten gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR zu erstatten, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 13.2.1980 - IV ZR 39/78, VersR 1980, 522, 523 = NJW 1980, 2021; OLG München TranspR 1991, 427, 428; Koller aaO Art. 23 CMR Rdn. 10 m.w.N.; Helm aaO Art. 23 Rdn. 18; MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 23 CMR Rdn. 38; Herber/Piper aaO Art. 23 Rdn. 26; Piper, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Speditions- und Frachtrecht, 7. Aufl., Rdn. 425).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

    Zu den "sonstigen aus Anlass der Beförderung des verlorenen Gutes" entstandenen Kosten zählen nur solche, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, die also nicht schadensbedingt entstanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.6. 2003 - I ZR 206/00, TranspR 2003, 453, 454 = VersR 2004, 535 m. w. N.).

    Legt der Warenversender auf die Haftung des Beförderers für nicht von Art. 23 CMR erfasste Sachfolgeschäden Wert, so hat er die Möglichkeit, gemäß Art. 26 CMR ein besonderes Lieferinteresse zu deklarieren (BGH TranspR 2003, 453, 454 f.).

    Es handelt sich mithin um durch den Diebstahl selbst verursachte Aufwendungen, die nicht nach Art. 23 Abs. 4 CMR erstattungsfähig sind (vgl. BGH TranspR 2003, 453, 454).

  • BGH, 24.11.2005 - I ZR 103/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Berücksichtigung von zulässigerweise

    Zur Unbegründetheit des Schadensersatzanspruches hinsichtlich der Steuerbanderolen vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 206/00 (TranspR 2003, 453).
  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Ansichten zur Auslegung des Art. 23 Abs. 4 CMR auseinandergesetzt und sich der Auffassung angeschlossen, dass zu den sonstigen aus Anlass der Beförderung des Gutes entstandenen Kosten nur solche Aufwendungen zählen, die bei vertragsgemäßer Beförderung gleichermaßen entstanden wären und zum Wert des Gutes am Bestimmungsort beigetragen hätten, also nicht schadensbedingt entstanden sind (BGH, TranspR 2003, 453 = NJW-RR 2004, 31).
  • OLG München, 15.12.2011 - 23 U 3178/11

    Internationaler Straßengüterverkehr: Ersatzfähigkeit der Kosten eines

    Ersatzlos bleiben daher vor allem Folgekosten, zu denen sämtliche schadensbedingten Aufwendungen gehören (BGH NJW-RR 2004, S. 31, 32; BGH NJW 2010, S. 1816, 1817; Koller, Transportrecht, 7. Auflage, 2010, Art. 23 CMR Rz. 10).
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