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   BGH, 03.04.2003 - I ZR 209/00   

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https://dejure.org/2003,17791
BGH, 03.04.2003 - I ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,17791)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2003 - I ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,17791)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2003 - I ZR 209/00 (https://dejure.org/2003,17791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 04.04.2003)

    Telekom darf den Namen T-Interconnect nicht mehr verwenden

  • heise.de (Pressebericht, 04.04.2003)

    Telekom darf den Namen T-Interconnect nicht mehr verwenden

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Die Beklagte ist bereits durch Anerkenntnisurteil des Senats vom 3. April 2003 (I ZR 209/00) verpflichtet, es zu unterlassen, zur Kennzeichnung von Netzdienstleistungen für auf Internet basierende Geschäfte das Kennzeichen "T-InterConnect" zu verwenden, unter diesem Kennzeichen Netzdienstleistungen für auf Internet basierende Geschäfte anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, und Auskunft über Verletzungshandlungen zu erteilen.

    Das Berufungsgericht hat die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung allerdings rechtsfehlerhaft für die Zeit ab dem 26. Juli 2000, dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren 6 U 222/99 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, auf eine Bindungswirkung des Anerkenntnisurteils des erkennenden Senats vom 3. April 2003 (I ZR 209/00) gestützt.

  • OLG Stuttgart, 29.07.2004 - 2 U 36/04

    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und

    Deshalb erging am 03.04.2003 Anerkenntnisurteil durch den Bundesgerichtshof (beigezogene Revi-sionsakte I ZR 209/00 - Bl. 56 bis 59).
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