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   BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03   

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https://dejure.org/2006,954
BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Unterbindung der gerichtlichen Prüfung eines Anspruchs durch Unterlassungsklage; Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Bestehen von Ansprüchen aus ...

  • info-it-recht.de

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und wettbewerbswidrige Anschwärzung (Unbegründete Abnehmerverwarnung)

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 8; ; BGB § 823 Ai; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 8; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 8 ; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004; UWG § 4 Nr. 8
    Eingriff in Gewerbebetrieb des Lieferanten durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung der Abnehmer ("Unbegründete Abnehmerverwarnung")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1432
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 1006
  • GRUR 2006, 433
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15

    Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien

    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    67 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht kann ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Ansprüche aus Schadensersatz und auf Unterlassung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 -Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, BGH GRUR 1955, 150 -Farina Belgien und die zum Patentrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II).

    Die Privilegierung der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes steht somit einem aus §§ 823 Abs. i, 1004 BGB hergeleiteten Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte Abnehmerverwarnungen nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (vgl BGH GRUR 2006, 433 -Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1955, 150 - Pahna Belgien).

    Denn auch bei Abwägung der im vorliegenden Fall widerstreitenden Belange ist wegen der überwiegenden schützenswerten Interessen der Klägerin die Rechtswidrigkeit zu bejahen: Dem Interesse der Beklagten, zur Verteidigung ihrer Markenrechte gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, steht das Interesse der Klägerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (so auch BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR . 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 411).

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende Unterlassungsanspruch ist -anders als ein etwaiger Schadensersatzanspruch -verschuldensunabhängig (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 414; Ströbele/Hacker/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 14 Rdnr. 492; Palandt/Herrler, BGB, 76. Auflage, § 1004 Rdnr. 13; zum Schadensersatzanspruch etwa: BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung, Tz. 23; BGH GRUR 1974, 290 - maschenfester Strumpf, BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Aus dem festgestellten rechtswidrigen Eingriff ergibt sich schließlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der erforderlichen Wiederholungsgefahr nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433, Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Anspruchsberechtigt ist auch der Lieferant, dessen Abnehmer - rechtswidrig und schuldhaft - abgemahnt werden (BGH, GRUR 2006, 433 - unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Hiernach ist die Regelung des § 823 Abs. 1 BGB zwar weiterhin auf alle außer gerichtlichen Verwarnungen aus einem Schutzrecht anwendbar ist (BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 = GRUR 2006, 219, 222 - Detektionseinrichtung; BGH, GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; GRUR 2006, 433, 434 f. - Unbegründete Abnehmerverwarnung; vgl. a. BGH, NJW 2008, 147).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter

    c) Erweist sich aufgrund dessen die Schutzrechtsverwarnung als unberechtigt, so steht der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu, weil die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, wie der Große Senat für Zivilsachen klargestellt hat (GRUR 2005, 882, 883 f.), einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch des Lieferanten und nicht nur des Herstellers darstellt (s. ferner BGH GRUR 2006, 433 Tz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung - und BGH GRUR 2006, 219 Tz. 14 - Detektionseinrichtung II).

    (1) Nach herkömmlicher, ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechender Auffassung ergibt sich die Rechtswidrigkeit schon daraus, dass die Verwarnung unberechtigt war (Nachweise bei BGH GRUR 2006, 433 Tz. 20 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), doch hat der I. Zivilsenat neuerdings offen gelassen, ob hieran festzuhalten ist oder ob nicht - statt eine per-se-Rechtswidrigkeit anzunehmen - wie auch sonst eine Prüfung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist (BGH ebenda sowie ferner GRUR 2006, 432 - Tz. 24 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II.).

    Angesichts der Gefahren der Abnehmerverwarnung ist dem zuletzt genannten Interesse der Vorzug zu geben (BGH GRUR 2006, 433 - Tz. 21), zumal es sich vorliegend "nur" um einen ergänzenden Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG handelt, bei dem ähnlich wie bei ungeprüften Schutzrechten strengere Anforderungen zu stellen sind (hierzu BGH, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Gloy/Loschelder-Hasselblatt, § 45 Rn. 121), und bei der besonders gefährlichen Abnehmerverwarnung ist ohnehin besondere Sorgfalt geboten (BGH, a.a.O., 337; Hasselblatt, a.a.O., § 45 Rn. 122).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen und Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen (BGH GRUR 2011, 152, Rz. 67 - Kinderhochstühle im Internet ; BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 2006, 432 Rz. 20 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II ; BGH GRUR 2006, 433 Rz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; BGH GRUR 1995, 150 - Farina Belgien ).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; vgl. BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte ).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Die Beklagte hat die durch den Eingriff indizierte Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 2006, 433, Rz. 22 - Unbegründete Abnehmerverwarnung) nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt.

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    - Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 20 W 133/12

    Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 167/15

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

  • OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15

    Unterlassung der Behauptung der Räumungsverpflichtung durch Bewohner einer

  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2014 - 20 W 89/12

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren wegen Verletzung einer Marke

  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 3 U 107/18

    Verletzung von wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechten: Rechtswidrigkeit

  • LG Köln, 27.03.2015 - 14 O 60/15

    Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine

  • OLG München, 08.03.2012 - 29 U 3837/11

    Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung

  • LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
  • LG Düsseldorf, 13.09.2016 - 4a O 134/15

    Spritzgussteil mit formschlüssigem Wechselbild

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