Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1824
BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1988 - I ZR 218/86 (https://dejure.org/1988,1824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben über Zuzahlungen Versicherter beim Erwerb von Feinbrillen; Grundsatz freier Preisbestimmung; Gewährung eines Rabatts; Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PrAngVO § 1 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 101
  • MDR 1989, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngV a.F., die hier in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.11.1983, BVerfGE 65, 248 = GRUR 1984, 276 = WRP 1984, 128) für nichtig erachtet (Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58 = WRP 1985, 19).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Auszug aus BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngV a.F., die hier in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 8.11.1983, BVerfGE 65, 248 = GRUR 1984, 276 = WRP 1984, 128) für nichtig erachtet (Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58 = WRP 1985, 19).
  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Vielmehr entfällt die im Wettbewerbsrecht geltende Vermutung, ein Wettbewerber werde sein in der Vergangenheit gezeigtes Verhalten auch in der Zukunft fortsetzen oder wiederholen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.10.2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum), immer dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit des fraglichen Verhaltens in der Vergangenheit umstritten war, aufgrund einer Gesetzesänderung nunmehr aber eindeutig zu bejahen ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I; Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, GRUR 1997, 665 = WRP 1997, 719 - Schwerpunktgebiete; Urt. v. 30.10.1997 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 591, 592 f. = WRP 1998, 502 - Monopräparate; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., vor § 13 Rdn. 20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 46 Rdn. 39).
  • BGH, 28.11.1996 - I ZR 197/94

    Brillenpreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Brillenpreise II - »Endpreis i. S. des § 1 Abs. 1 PAngV ist beim Verkauf einer Brille an das Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse auch dann das Entgelt, das der Optiker von der Kasse und dem Versicherten insgesamt erhält, wenn der Optiker Brillen nur an Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen abgibt (Ergänzung zu BGH NJW-RR 1989, 101 ff. - Brillenpreise I).«.

    Denn dadurch wird nur ein Teil des zu zahlenden Entgelts belegt (BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I).

    Als solche ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BGH NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise I), der Selbstzahlerpreis anzusehen.

    Dies war der Beklagten im Streitfall insbesondere deshalb möglich, weil sich der Senat zur Angabe des Endpreises beim Vertrieb von Brillen an kraft Gesetzes Krankenversicherte bereits im Jahre 1988 in einer Entscheidung geäußert hat, die spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres durch Veröffentlichungen bekannt geworden ist (BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I).

  • BGH, 03.12.2009 - III ZR 73/09

    Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von

    Denn es kann nicht angenommen werden, dass derjenige, der bei zweifelhafter Rechtslage sein Verhalten mit vertretbaren Gründen gegen den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verteidigt, auch dann auf einer Fortsetzung oder Wiederholung seines Handelns besteht, wenn der Gesetzgeber die offene Frage eindeutig im Sinne des zuvor streitigen Verbots entschieden hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2001 - I ZR 29/99 - GRUR 2002, 717, 719; vom 30. Oktober 1997 - I ZR 185/95 - GRUR 1998, 591, 592 f; vom 13. März 1997 - I ZR 34/95 - GRUR 1997, 665 und vom 29. September 1988 - I ZR 218/86 - NJW-RR 1989, 101, 102; so auch Bornkamm in Köhler/ Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.43; Piper in Piper/Ohly, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 4. Aufl., § 8 Rn. 22).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme vor, daß die Beklagte sich künftig bei einer Erinnerungswerbung für ihr Präparat nicht nach den gesetzlichen Vorschriften richten wird, so daß auch eine Erstbegehungsgefahr nicht bejaht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 102 - Brillenpreise).
  • OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 63/12

    Fachinformation, Fachinformation I - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung:

    Ebenso wenig, wie im Falle einer Gesetzesänderung ohne entsprechende Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass eine nach neuer Rechtslage rechtswidrige Handlung, die in der Vergangenheit (rechtmäßig) vorgenommen wurde, erneut erfolgen werde (vgl. BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I; Teplitzky, Kap. 10 Rn. 18), ist im vorliegenden Fall die Annahme gerechtfertigt, die Beklagten würden nach Neufassung der Fachinformation die alte, von der Legitimationswirkung der Zulassung nicht mehr erfasste Version weiterverwenden.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 34/95

    Schwerpunktgebiete - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Es liegt auch kein Anhaltspunkt dafür vor, daß die Beklagte unter Geltung der Berufsordnung eine Werbung nach Art der angegriffenen Anzeige wieder vornehmen werde (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 10l, 102 - Brillenpreise; auch Ullmann, WRP 1996, 1007, 1010).
  • OLG Köln, 20.01.2017 - 6 U 65/16

    Irreführung von Werbeaussagen zur Äquipotenz eines Arzneimittels mit einem

    Ebenso wenig, wie im Falle einer Gesetzesänderung ohne entsprechende Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass eine nach neuer Rechtslage rechtswidrige Handlung, die in der Vergangenheit (rechtmäßig) vorgenommen wurde, erneut erfolgen werde (vgl. BGH NJW-RR 1989, 101 - Brillenpreise I; Teplitzky, Kap. 10 Rn. 18), ist im vorliegenden Fall die Annahme gerechtfertigt, die Antragsgegner würden nach Neufassung der Fachinformation ein Werbemittel verwenden, das sich auf die überholte Version der Fachinformation bezieht.
  • LG Münster, 19.02.2009 - 24 O 128/08

    Ausstellen von Hörgeräten im Schaufenster ohne Preisauszeichnungen als

    Zur Begründung verweist sie unter anderem auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Brillenpreise I (AZ: I ZR 218/86) und Brillenpreise II (AZ: I ZR 197/94).

    Die Ausstellung von Hörgeräten ist vielmehr vergleichbar mit der Ausstellung von Brillen, also mit den Sachverhalten, die Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen I ZR 218/86 - Brillenpreise I - und zu dem Aktenzeichen I ZR 197/94 - Brillenpreise II - waren.

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 265/89

    Kilopreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Aber auch nach Sinn und Zweck der Regelung, die dahin geht, für Preistransparenz, Preisklarheit und Preiswahrheit zu sorgen (BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101= MDR 1989, 229 - Brillenpreise) und damit dem Verbraucherschutz dient, bedarf es für Waren in Fertigpackungen allgemein und so auch im vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV der Angabe des Endpreises.
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 141/90

    Kilopreise IV - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Ziel der Preisangabenverordnung ist es aber, dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung zu verschaffen und zugleich zu verhindern, daß er seine Preisvorstellungen anhand untereinander nicht vergleichbarer Preise gewinnen muß(BGH, Beschl. v. 14.11.1980 - I ZR 23/79, GRUR 1981, 289 = WRP 1981, 209 - Kilopreise I; BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 218/86, NJW-RR 1989, 101, 103 - Brillenpreise; BGH, Urt. v. 23.5.1991 - I ZR 265/89, GRUR 1991, 847, 848 [BGH 23.05.1991 - I ZR 265/89] - Kilopreise II; BGH, Urt. v. 6.6.1991 - I ZR 291/89, GRUR 1991, 845, 846 [BGH 06.06.1991 - I ZR 291/89] = WRP 1991, 652 - Nebenkosten).
  • OLG Hamburg, 30.01.2014 - 3 U 133/12

    Fachinformation II - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Fachinformation als

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1992 - 7 L 3808/91

    Ausstellung ; Goldschmuck; Auszeichnung; Endpreis; Bearbeitungsgebühr;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht