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   BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07   

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https://dejure.org/2009,9193
BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07 (https://dejure.org/2009,9193)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 (https://dejure.org/2009,9193)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I ZR 22/07 (https://dejure.org/2009,9193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungsbeiträgen sind rechtswidrig

  • daserste.de (Pressebericht)

    Geld zurück von der Versicherung - Welche Ansprüche haben Kunden bei überhöhtem Ratenzuschlag?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geld zurück von der Versicherung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überhöhter Ratenzuschlag

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Überhöhter Ratenzuschlag

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ratenzuschlägen bei Versicherungsverträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjährige Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 98/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss von Versicherungsverträgen mit monatlicher

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjährige Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.
  • LG Stuttgart, 26.04.2011 - 20 O 211/10

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Zuschlag

    Einer Grundsatzentscheidung sei das damals beklagte Versicherungsunternehmen durch Anerkenntnis zuvorgekommen (Anerkenntnisurteil des BGH vom 29. Juli 2009, I ZR 22/07).
  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 51/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.
  • LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04

    AGB-Verbandsklage: Teilweise Verweigerung der Rückabwicklung des Vertrages für

    Mit Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009 (Aktenzeichen I ZR 22/07) wurde das der eingelegten Berufung stattgebende Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 11.09.2012 - 16 U 88/12

    Versicherungsvertrag: Einordnung von Ratenzahlungszuschlägen bei monatlicher

    Dass diese Entscheidung des Landgerichts Bamberg nach Abänderung durch das OLG Bamberg (Versicherungsrecht 2007, 529) letztlich vom BGH durch Anerkenntnisurteil vom 29. Juli 2009 (I ZR 22/07) bestätigt wurde, lässt keinerlei Rückschluss darauf zu, dass der Bundesgerichtshof etwa die Auffassung des Landgerichts Bamberg teilen könnte.
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 5 U 32/12

    Grundsätze zur Rechtsnatur der Vereinbarung unterjähriger Ratenzahlungen bei

    Das von der Klägerin angeführte Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009, Az. I ZR 22/07 ist allein aufgrund des Anerkenntnisses des beklagten Versicherers und nicht aufgrund einer sachlichen Prüfung der Klage durch das Gericht ergangen.
  • LG Bonn, 24.10.2011 - 1 O 430/10

    Möglichkeit der Vereinbarung einer unterjährigen Versicherungsbeitragszahlung

    Während die obergerichtliche Rechtsprechung in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Bamberg (Urt. v. 24.01.2007, - 3 U 35/06 -, aufgehoben durch Anerkenntnisurteil des BGH v. 29.07.2009, I ZR 22/07-) , soweit ersichtlich einheitlich, die Rechtsauffassung vertritt, dass die hier streitgegenständlichen Bestimmungen nicht die Voraussetzungen eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs oder der sonstigen Finanzierungshilfe erfüllen (vgl. zuletzt Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm v. 31.08.2011, - 20 U 81/11 I - Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 15.07.2010, - 20 U 51/10 - nochmals bestätigt gemäß Beschluss des Oberlandesgerichts v. 05.11.2010, - 20 U 100/10 - OLG Stuttgart, Urteil v. 23.10.2010, - 7 U 187/10- und Beschluss v. 31.01.2011, - 7 U 199/10 - Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 14.02.2011, - 9 U 3/11 - OLG Nürnberg, Beschluss v. 11.04.2011, - 8 U 1757/10 -), wird dies in der erstinstanzlichen Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur unterschiedlich beurteilt (bejahende Auffassung: Palandt-Weidenkaff, 70. Auflage 2011, Vor § 506 BGB Rn.3; Staudinger-Kessal-Wulf zur alten Rechtslage (2004), § 499 BGB Rn. 9; zuletzt Landgericht Frankfurt (Main), Urt. v. 12.10.2011, 2-06 O 111/11; verneinend demgegenüber beispielhaft BeckOK-BGB- Möller, 20. Edition 2011, § 506 BGB Rn.10; Looschelders VersR 200, 977 ff; Hadding, VersR 2010, 697 ff. m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 04.03.2011 - 3 W 27/11

    AGB-Verbandsklage: Teilweise Verweigerung der Rückabwicklung des Vertrages für

    Die Rechtskraft des Urteils ist durch das am 29.07.2009 verkündete Anerkenntnisurteil des BGH (I ZR 22/07) eingetreten.
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