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   BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05   

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https://dejure.org/2008,226
BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05 (https://dejure.org/2008,226)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2008 - I ZR 221/05 (https://dejure.org/2008,226)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05 (https://dejure.org/2008,226)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    40 Jahre Garantie

    UWG §§ 3, 5 Abs. 1; BGB § 202 Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Extreme Garantie - Der Abschluss eines Garantievertrages von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriftendes Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbar und nicht wettbewerbswidrig, wenn er sich auf eine Sache bezieht,die eine entsprechende Lebensdauer hat (40 Jahre Garantie).

  • markenmagazin:recht

    § 3 UWG; § 5 Abs. 1 UWG; § 202 Abs. 2 BGB
    40 Jahre Garantie

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit einer Haltbarkeitsgarantie von 40 Jahren ist wettbewerbsrechtlich erlaubt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Unterlassungsantrags hinsichtlich der Behauptung "P. gewährt für ihr Aluminium-Dach 40 Jahre Garantie"; Kriterien für die Annahme einer missbräuchlichen Mehrfachverfolgung eines Ziels durch Einreichung gleichlautender Klagen durch zwei ...

  • kanzlei.biz

    40 Jahre Garantie

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; BGB § 202 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 Abs. 1; BGB § 202 Abs. 2
    "40 Jahre Garantie"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer die Verjährungsvorschriften des BGB übersteigenden Garantie

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 5 Abs. 1 ; BGB § 202 Abs. 2
    "40 Jahre Garantie"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer die Verjährungsvorschriften des BGB übersteigenden Garantie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    40 Jahre Garantie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarkeit des Abschlusses eines Garantievertrags für die Haltbarkeit einer Sache über eine Laufzeit von 40 Jahren mit den Verjährungsvorschriften des BGB ? Werbung mit solcher Garantie ist nicht wettbewerbswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 8 Abs. 4 UWG; § 202 Abs. 2 BGB; § 13 Abs. 5 UWG
    Der Abschluss eines Garantievertrages ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar.

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    40-Jahres Garantie ist nicht wettbewerbswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Außergewöhnlich lange Garantie nicht immer wettbewerbswidrig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Hersteller können mit einer 40-jährigen Haltbarkeitsgarantie für ihre Produkte werben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aluminiumdach-Hersteller gibt 40 Jahre Garantie - Das widerspricht den Verjährungsvorschriften des BGB nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit Garantie über 40 Jahre nicht wettbewerbswidrig

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    § 202 BGB; § 5 UWG
    Zulässigkeit einer 40-jährigen Garantie

  • juracontent.de PDF, S. 8 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Garantievertrag über 40 Jahre nicht wettbewerbswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hersteller können mit einer 40-jährigen Haltbarkeitsgarantie für ihre Produkte werben

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 40 Jahre Garantie zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung von Herstellern für 40-jährige Haltbarkeitsgarantie für Produkte ist zulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Werbung mit der Aussage: Lebenslange Garantie

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sind 40 Jahre Garantie zuviel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung bei Werbung mit 40 Jahren Garantie?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Garantie über 40 Jahre nicht wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH erlaubt Werbung mit 40-jähriger Garantie - Lange Haltbarkeitsgarantie mit Verjährungsvorschriften des BGB vereinbar

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-jena.de PDF, S. 88 (Entscheidungsbesprechung)

    Unbegrenzt funktionsfähige Zielfernrohre vs. 40 Jahre haltbare Aluminiumdächer - rechtliche Grnezen lang laufender Garantieversprechen (Dr. Jan Eichelberger; GB 1/2009, S. 82)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lebenslange Garantie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aluminiumdächer: Garantievertrag über 40 Jahre zulässig? (IBR 2008, 655)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2995
  • MDR 2008, 1349
  • GRUR 2008, 915
  • NZBau 2008, 765
  • WM 2008, 2066
  • MIR 2008, Dok. 261
  • DB 2008, 1912
  • BauR 2008, 1879
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92

    Zielfernrohr - Irreführung/sonst

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 9. Juni 1994 (I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 - Zielfernrohr) nicht entgegen.

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZR 5/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Ähnlich einem Instandhaltungsvertrag (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2002 - XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946, 947) handelt es sich bei dem selbständigen Garantievertrag um ein Dauerschuldverhältnis, das - anders als die aus ihm erwachsenden Ansprüche - unverjährbar ist (Jauernig/Jauernig, BGB, 12. Aufl., § 194 Rdn. 2; Palandt/Hein-richs, BGB, 67. Aufl., § 194 Rdn. 7; Staudinger/Frank Peters, BGB [2004], § 194 Rdn. 15; Lakkis, jurisPK-BGB, § 194 Rdn. 4).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Dies gilt jedoch nur, wenn kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich ist, den Anspruch in zwei getrennten Verfahren geltend zu machen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82, 83 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Dies gilt jedoch nur, wenn kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich ist, den Anspruch in zwei getrennten Verfahren geltend zu machen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82, 83 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I).
  • BGH, 26.09.1975 - I ZR 72/74

    Anbieten/Gewähren einer 15-jährigen Garantie für die Innenbearbeitung von

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine langjährige Garantieübernahme wettbewerbsrechtlich im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 457 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine langjährige Garantieübernahme wettbewerbsrechtlich im Allgemeinen nicht zu beanstanden, wenn sich die Gewährleistung auf die Haltbarkeit eines Materials oder Werks bezieht, das bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt, und die Garantiezusage für den Besteller nicht praktisch bedeutungslos ist (BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR 1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 457 = WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).
  • BGH, 06.07.2012 - V ZR 122/11

    Übergabevertrag zur vorweggenommenen Erbfolge: Geltungsdauer eines

    Diese Vorschrift soll "ewige", vertraglich begründete Nutzungsrechte, sog. "Erbmieten" oder ähnliche Verhältnisse, verhindern (RGZ 66, 216, 220; Senatsurteil vom 20. Mai 1994 - V ZR 292/92, NJW-RR 1994, 971), schließt jedoch Verpflichtungen für darüber hinausgehende Zeiträume nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, NJW 2008, 2995, 2996 Rn. 16 - 40jährige Haltbarkeitsgarantie).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Die von der Revision gezogene Parallele zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur missbräuchlichen Mehrfachverfolgung ein und desselben wettbewerbswidrigen Verhaltens (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98, BGHZ 144, 165 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; vom 17. Januar 2002 - I ZR 241/99, BGHZ 149, 371 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, GRUR 2008, 915 - 40 Jahre Garantie) ist verfehlt.
  • LG Wiesbaden, 08.10.2015 - 2 O 55/15

    Löschung einer Dienstbarkeit aus dem Grundbuch

    Der Unterhaltsanspruch unterliegt als Stammrecht nicht der Verjährung (BGH, Urt. v. 26.06.2008 - I ZR 221/05).

    Dieser Unterhaltsanspruch selbst unterliegt als Stammrecht nicht der Verjährung (BGH, Urteil vom 26.6.2008 - I ZR 221/05).

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für

    Ein solches Dauerschuldverhältnis unterliegt als solches nicht der Verjährung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 221/05, NJW 2008, 2995 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 14 U 145/10

    Zum Anspruch auf Löschung von Rückauflassungsvormerkungen nach Beendigung eines

    c) Soweit der Widerbeklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH (NJW 2008, 2995) meint, die Vereinbarung einer Bindungsfrist von 35 Jahren sei unbedenklich möglich, weil der BGH auch eine Garantieverpflichtung von 40 Jahren anerkannt habe, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Schleswig, 25.01.2024 - 2 U 38/22

    Verjährung von konkreten Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten

    Der Verjährung unterliegen aber grundsätzlich die aus ihnen erwachsenden Ansprüche (BGH, Urteil vom 26.6.2008, I ZR 221/05, NJW 2008, 2995; BGH, Urteil vom 22.4.2016, V ZR 189/15, NZM 2016, 640; MüKoBGB/Grothe, 9. Aufl. 2021, BGB § 194 Rn. 4, beckOK BGB/Henrich, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 194 Rn. 19).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Wenngleich diese Prämienraten einen einheitlichen Rechtsgrund haben (Versicherungsvertrag), so unterliegen sie doch jeweils für sich gesondert der Verjährung (vgl. Palandt/Ellenberg, BGB 75. Aufl. § 194 Rn. 7 unter Hinweis auf BGH NJW 2008, 2995).
  • OLG München, 02.04.2015 - 6 U 3750/14

    Stromversorgung, AGB

    Entgegen der Ansicht der Beklagten stellt sich die Rechtsverfolgung auch nicht unter dem (erstmals im Berufungsverfahren unter Rekurs auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung und GRUR 2008, 915 Tz. 11 - 40 Jahr Garantie geltend gemachten) Gesichtspunkt einer Mehrfachverfolgung als rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig dar: Wenn die Klägerin wegen der von verschiedenen Stromversorgern verwendeten identischen Klausel betreffend die Voraussetzungen einer Lieferunterbrechung gegen diverse Verwender jeweils gesonderte gerichtliche Verfahren eingeleitet hat, lässt sich hieraus ein Schluss darauf, das Vorgehen der Klägerin sei von sachfremden Erwägungen geleitet, schon deshalb nicht ziehen, weil es sich bei den übereinstimmend auf Unterlassung der Klauselverwendung in Anspruch genommenen Gemeinden/Stadtwerken - anders als in den den zitierten Entscheidungen zugrunde liegenden Konstellationen - (ungeachtet des identischen Prozessvertreters) jeweils um eigenständige, in keinerlei rechtlicher Verbindung oder gar einem Weisungsverhältnis stehende Rechtspersönlichkeiten handelt, ein gegen einen Verwender erstrittenes Urteil mithin keine Rechtswirkungen im Verhältnis zu anderen Stadtwerken entfalten würde.
  • OLG München, 03.08.2009 - 19 U 2171/09

    Arzneimittelhaftung: Darlegungslast des Patienten; Beweiserhebungspflicht des

    4) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s.o.) ist eine Durchsetzung der Arzneimittelhaftung nur dann möglich, wenn das Beweismaß zu Gunsten des anspruchstellenden Patienten herabgesetzt wird (so zu Recht auch Deutsch, NJW 2008, 2995).
  • OLG München, 24.04.2009 - 10 U 4645/08

    Haftung für Arzneimittel: Substanziierungslast des Klägers

    28 4) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s.o.) ist eine Durchsetzung der Arzneimittelhaftung nur dann möglich, wenn das Beweismaß zu Gunsten des anspruchstellenden Patienten herabgesetzt wird (so zu Recht auch Deutsch, NJW 2008, 2995).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2020 - 1 W 20/20

    Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei einem Hinweis auf die

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