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   BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17   

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https://dejure.org/2019,54323
BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17 (https://dejure.org/2019,54323)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2019 - I ZR 222/17 (https://dejure.org/2019,54323)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2019 - I ZR 222/17 (https://dejure.org/2019,54323)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 14 Abs 6 MarkenG, § 19 Abs 1 MarkenG
    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante Verletzungshandlung - Club Hotel Robinson

  • IWW

    § 5 Abs. 2 UWG, § ... 545 Abs. 2 ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, § 14 Abs. 6, § 19 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2, 3 Nr. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 1, 2, § 15 Abs. 1 MarkenG, Art. 5 Nr. 3 der EuGVÜ, Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO, Art. 97 Abs. 5 GMV, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

  • JurPC

    Club Hotel Robinson

  • rewis.io

    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante Verletzungshandlung - Club Hotel Robinson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer relevante Verletzungshandlung im Inland; Fall einer inländischen Kennzeichenbenutzung mit Auslandsberührung der Wortmarke "Robinson Club"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Club Hotel Robinson

  • datenbank.nwb.de

    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante Verletzungshandlung - Club Hotel Robinson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Relevante Markenrechtsverletzung im Inland regelmäßig bereits dann wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine inländische relevante Markenrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 810
  • GRUR 2020, 647
  • MMR 2020, 542
  • MIR 2020, Dok. 044
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18

    Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 22 = WRP 2020, 730 - Club Hotel Robinson, mwN), folgt aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO, soweit die Klage auf eine Verletzung der Klagemarken gestützt ist.
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - I ZR 136/17, GRUR 2019, 79 Rn. 11 = WRP 2019, 73 - Tork; Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 22 = WRP 2020, 730 - Club Hotel Robinson).

    Bei der behaupteten Verletzung einer nationalen Marke liegt der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs der unerlaubten Handlung in dem Vertragsstaat, in dem die Marke geschützt ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 27 - Wintersteiger; BGH, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 14 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP; Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 138/16, GRUR 2018, 924 Rn. 17 = WRP 2018, 1074 - ORTLIEB I; BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 36 - Club Hotel Robinson).

  • LG Düsseldorf, 15.01.2021 - 38 O 3/21

    Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG gegen

    Letzterer ist bei unlauteren Wettbewerbshandlungen überall dort belegen, wo sich die Handlung bestimmungsgemäß (zumindest auch) auswirken soll (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson [unter B III 2 a]).
  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Letzterer ist bei unlauteren Wettbewerbshandlungen überall dort belegen, wo sich die Handlung bestimmungsgemäß (zumindest auch) auswirken soll und wettbewerbsrechtlich geschützte Interessen der Marktteilnehmer verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson [unter B III 2 a]; Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 1/11 - Parfumflakon III [unter II 3 b, c und e aa und bb]; Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12 - englischsprachige Pressemitteilung [unter B II 2 und 3]; EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360/12, Coty Germany GmbH/First Note Perfumes NV [Rn. 56 ff.]).

    Demgemäß ist bei im Internet begangenen unlauteren Wettbewerbshandlungen - bei gerügten Verletzungen etwa von Urheber-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten kann das anders liegen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, eDateAdvertisingGmbH/X und Martinez/MGN Ltd [Rn. 48 ff.]; BGH, Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17 - Club Hotel Robinson [unter B III 1 a bb (2)]; Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16 [unter B I 1]; s.a. Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09 [unter II 2 b und c]) - die gerichtliche Zuständigkeit an einem bestimmten Ort nicht schon deshalb gegeben, weil dort der rechtsverletzende Inhalt über das Internet abgerufen werden kann.

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 147/18

    Querlieferungen

    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, die auch unter Geltung des § 545 Abs. 2 ZPO in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 110/16, GRUR 2018, 516 Rn. 12 = WRP 2018, 461 - formstrip II; Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 138/16, GRUR 2018, 924 Rn. 12 = WRP 2018, 1074 - Ortlieb I; Urteil vom 7. November 2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 22 = WRP 2020, 730 - Club Hotel Robinson), folgt aus dem Umstand, dass die Beklagte in Deutschland eine Niederlassung unterhält.
  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 442/20

    Fehlender Inlandsbezug bei ausländischer Domain und überwiegend fremdsprachigen

    Andererseits ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat, oder ob dieser etwa durch die Schaffung von Bestellmöglichkeiten aus dem Inland oder die Lieferung auch ins Inland zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 39 - Club Hotel Robinson).

    So soll der Gefahr begegnet werden, dass es zu einer uferlosen Ausdehnung des Schutzes nationaler Kennzeichenrechte und zu einer unangemessenen Beschränkung der wirtschaftlichen Entfaltung ausländischer Unternehmen kommen kann (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 28 - Club Hotel Robinson).

    Angesichts des geringen Gewichts der Auswirkungen einer etwaigen Benutzung der Bilder auf die inländischen Interessen der Klägerin fällt es im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung zudem nicht wesentlich zu Lasten der Beklagten ins Gewicht, dass sie nicht von der grundsätzlich vorhandenen technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Internetnutzer, die die Internetseiten von Deutschland aus aufriefen, anhand der IP-Adresse zu erkennen und Maßnahmen zu treffen, die diesen Nutzern den Zugriff auf diese Seite zumindest erschwerten (vgl. BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 46 - Club Hotel Robinson).

  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Namentlich löst nicht jedes im Inland abrufbare Internetangebot für Dienstleistungen oder Waren aus dem Ausland bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche aus (BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 25 - Club Hotel Robinson, mwN).

    Fehlt es an einem solchen ausländischen Schwerpunkt, kann eine Verletzungshandlung im Inland nach den allgemeinen Grundsätzen auch in Fällen mit Auslandsberührung regelmäßig bereits dann gegeben sein, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 28 - Club Hotel Robinson, mwN).

  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 443/20
    Andererseits ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat, oder ob dieser etwa durch die Schaffung von Bestellmöglichkeiten aus dem Inland oder die Lieferung auch ins Inland zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 39 - Club Hotel Robinson).

    So soll der Gefahr begegnet werden, dass es zu einer uferlosen Ausdehnung des Schutzes nationaler Kennzeichenrechte und zu einer unangemessenen Beschränkung der wirtschaftlichen Entfaltung ausländischer Unternehmen kommen kann (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 28 - Club Hotel Robinson).

    Angesichts des geringen Gewichts der Auswirkungen einer etwaigen Benutzung der Bilder auf die inländischen Interessen der Klägerin fällt es im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung zudem nicht wesentlich zu Lasten der Beklagten ins Gewicht, dass sie nicht von der grundsätzlich vorhandenen technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Internetnutzer, die die Internetseiten von Deutschland aus aufriefen, anhand der IP-Adresse zu erkennen und Maßnahmen zu treffen, die diesen Nutzern den Zugriff auf diese Seite zumindest erschwerten (vgl. BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 46 - Club Hotel Robinson).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19

    Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und

    In der Entscheidung "Oscar" (GRUR 2012, 612) und Club Robinson (GRUR 2020, 647) hat der BGH als Indiz für einen commercial effect ausdrücklich auf die Schaffung einer Bestellmöglichkeit aus dem Inland und die Lieferung auch ins Inland abgestellt, da der in Anspruch Genommene zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert und die Beeinträchtigung des Zeicheninhabers dadurch nicht nur unwesentlich ist.
  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

    Behauptet der Kläger die Verletzung einer nationalen Marke, so ist der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in dem Vertragsstaat, in dem die Marke geschützt ist (BGH, Urteil vom 07. November 2019 - I ZR 222/17, juris Rn. 36 - Club Robinson).
  • OLG Hamburg, 15.07.2021 - 5 W 13/21

    Notwendiger Inlandsbezug bei beanstandeten Urheberrechtsverletzungen auf Webseite

  • LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20
  • LG Hamburg, 05.07.2021 - 315 O 137/21
  • LG Hamburg, 10.07.2020 - 416 HKO 31/20
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