Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1906
BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10 (https://dejure.org/2013,1906)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - I ZR 226/10 (https://dejure.org/2013,1906)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - I ZR 226/10 (https://dejure.org/2013,1906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,1906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen einer bloßen Identität des Mittels mit dem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel "Simplex" für die Einfuhrfähigkeit und Verkehrsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen einer bloßen Identität des Mittels mit dem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel "Simplex" für die Einfuhrfähigkeit und Verkehrsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Ausreichen einer bloßen Identität des Mittels mit dem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel "Simplex" für die Einfuhrfähigkeit und Verkehrsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inverkehrbringen von "Realchemie Fluroxypyr & Aminopyralid"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    Die Zulassung galt dabei nur für Mittel mit gemeinsamem Ursprung; die Mittel mussten daher vom Zulassungsinhaber oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach derselben Formel und unter Verwendung desselben Wirkstoffs hergestellt sein und auch die gleichen Wirkungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 1999 - C-100/96, Slg. 1999, I-1499 = EuZW 1999, 341 Rn. 40 - British Agrochemicals Association; Urteil vom 21. Februar 2008 - C-201/06, Slg. 2008, I-735 Rn. 39 - Kommission/Frankreich).

    Einem von einem konkurrierenden Unternehmen parallel hergestellten Mittel fehlte daher der erforderliche gemeinsame Ursprung, weshalb die für das Referenzmittel bestehende Zulassung von vornherein nicht auch für dieses Mittel galt (EuGH, Slg. 2008, I-735 Rn. 43 - Kommission/Frankreich).

    Der insoweit im Streitfall gegebene Sachverhalt lässt sich schon von vornherein nicht mit den Fällen vergleichen, in denen bei Arzneimitteln das Umpacken oder Umetikettieren als für deren Verkehrsfähigkeit unschädlich angesehen wird (vgl. auch EuGH, Slg. 2008, I-735 Rn. 44 - Kommission/Frankreich); denn in jenen Fällen ist regelmäßig die Primärverpackung erhalten geblieben, so dass auch die Identität der Mittel in der Regel nicht bestritten ist.

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    b) Der Beklagten oblag danach der Nachweis, dass es sich bei dem von ihr in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der Klägerin handelte, für das eine Zulassung bestand (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 = WRP 2010, 250 - Quizalofop; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 32 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, jeweils mwN).

    d) Die nach den Bestimmungen, die im Zeitpunkt der beanstandeten Verhaltensweise der Beklagten gegolten haben, des Weiteren erforderlichen Voraussetzungen der Klageansprüche sind ebenfalls erfüllt (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 29 und 31 - Tribenuronmethyl, mwN).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    Dies reicht für die Annahme eines zumindest fahrlässigen Verhaltens aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Rn. 34 = WRP 2009, 803 - ahd. de, mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    b) Der Beklagten oblag danach der Nachweis, dass es sich bei dem von ihr in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der Klägerin handelte, für das eine Zulassung bestand (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2009 - I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 = WRP 2010, 250 - Quizalofop; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 32 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl, jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    Das Verhalten der Beklagten war auch - anders als ihr Verhalten in dem der Senatsentscheidung "Delan" zugrundeliegenden Fall (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 117/10, GRUR 2012, 407 Rn. 37 = WRP 2012, 456) - als fahrlässig und daher schuldhaft im Sinne des § 9 UWG anzusehen; denn die Beklagte hat sich dabei erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem sie eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Verhaltens jedenfalls in Betracht ziehen musste.
  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    Die Zulassung galt dabei nur für Mittel mit gemeinsamem Ursprung; die Mittel mussten daher vom Zulassungsinhaber oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach derselben Formel und unter Verwendung desselben Wirkstoffs hergestellt sein und auch die gleichen Wirkungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 1999 - C-100/96, Slg. 1999, I-1499 = EuZW 1999, 341 Rn. 40 - British Agrochemicals Association; Urteil vom 21. Februar 2008 - C-201/06, Slg. 2008, I-735 Rn. 39 - Kommission/Frankreich).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2008 - C-428 bis 434/06, Slg. 2008, I-6747 = EuZW 2008, 758 Rn. 42 - UGT- Rioja u. a., mwN).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in den Revisionsverfahren I ZR 226/10 und I ZR 187/09 mit Urteilen jeweils vom 17. Januar 2013 sowie im Revisionsverfahren I ZR 19/11 mit Urteil vom 2. Oktober 2012 entschieden, dass der Reimport von in Deutschland auf einen anderen Unternehmer zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die in den Niederlanden umverpackt und umetikettiert werden, rechts- und wettbewerbswidrig ist, weil der Wiedereinführende weder über eine eigene Zulassung noch über eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügt.

    Zum anderen vertritt der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung vom 17. Januar 2013 - I ZR 226/10 - die Auffassung, dass die Wiedereinfuhr von in Deutschland auf einen anderen Unternehmer zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, die in den Niederlanden umverpackt und umetikettiert werden, rechts- und wettbewerbswidrig ist, weil der Wiedereinführende weder über eine eigene Zulassung noch über eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügt.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weicht folglich nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. Januar 2013 - I ZR 226/10 - ab.

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in den Revisionsverfahren I ZR 226/10 und I ZR 187/09 mit Urteilen jeweils vom 17. Januar 2013 sowie im Revisionsverfahren I ZR 19/11 mit Urteil vom 2. Oktober 2012 ausgeführt, dass.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht