Rechtsprechung
BGH, 17.10.2013 - I ZR 226/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Stauereiunternehmens: Wirksamkeit einer Haftungsbegrenzung bei der Beschädigung von Ladegut - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit mehrerer Haftungsbegrenzungsregelungen in den Allgemeinen Stauereibedingungen (ASB) wegen Verstoßes gegen das in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB normierte Transparenzgebot
- rewis.io
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Stauereiunternehmens: Wirksamkeit einer Haftungsbegrenzung bei der Beschädigung von Ladegut
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit mehrerer Haftungsbegrenzungsregelungen in den Allgemeinen Stauereibedingungen (ASB) wegen Verstoßes gegen das in § 307 Abs. 1 S. 2 BGB normierte Transparenzgebot
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Transport- und Speditionsrecht: Haftungsbeschränkung eines Stauereibetriebes
Verfahrensgang
- LG Bremen, 16.11.2011 - 11 O 235/09
- OLG Bremen, 23.11.2012 - 2 U 143/11
- BGH, 17.10.2013 - I ZR 226/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95
Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der …
Auszug aus BGH, 17.10.2013 - I ZR 226/12
Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einer nur leichten Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen selbst bei Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten eine wirksame Haftungsbeschränkung durch eine summenmäßige Haftungsbegrenzung und durch die Möglichkeit einer entgeltlichen Wertdeklaration seitens des Auftraggebers erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - I ZR 233/95, TranspR 1998, 374, 377 = VersR 1998, 1049).