Rechtsprechung
BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05 |
Volltextveröffentlichungen (23)
- lexetius.com
Namensklau im Internet
BGB § 12
- MIR - Medien Internet und Recht
Namensklau im Internet - Dem als Störer in Anspruch genommenen Betreiber einer Internet-Auktionsplattformobliegt es regelmäßig im Rahmen einer sekundären Darlegungslast vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er nach Kenntnisklarer Rechtsverstöße ergriffen hat und weshalb ...
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Namensklau im Internet
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
§ 12 BGB
Zu der Haftung des Plattformbetreibers, wenn der Name eines Mitglieds gekidnappt wird - bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
BGB § 12
Namensklau im Internet - aufrecht.de
Namensklau im Internet
- stroemer.de
Namensklau im Internet
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inhalt der Darlegungslast und Beweislast des Gläubigers im Falle einer Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform (hier: eBay) nach der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236); Voraussetzungen und Inhalt einer sekundären Darlegungslast des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Namensklau im Internet - Beweislast
- czarnetzki.eu
Darlegungs- und Beweislast bei Störerhaftung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Darlegungs- und Beweislast, wenn jemand den Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts als Störer in Anspruch nimmt
- info-it-recht.de
- Judicialis
BGB § 12
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 12
"Namensklau im Internet"; Inanspruchnahme des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts - rechtsportal.de
BGB § 12
"Namensklau im Internet"; Inanspruchnahme des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Namensklau im Internet
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
IT-Recht - Namensklau im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Namens- und Identitätsmissbrauch - Zur Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Haftung eines Portal-Betreibers
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Haftung von eBay für Namensrechtsverletzungen
- wb-law.de (Kurzinformation)
Ebay haftet bei Verletzung von Namensrechten als Störerin
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei Namensklau im Internet
- internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei Namensklau im Internet
- heise.de (Pressebericht, 11.04.2008)
EBay muss Namensmissbrauch verhindern
- heise.de (Pressebericht, 11.04.2008)
EBay muss Namensmissbrauch verhindern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung von eBay bei Namensklau im Internet - eBay-Recht
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beweisregeln bei wiederholter Verletzung von Namensrechten bei eBay
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Identitätsklau" bei eBay - BGH bestätigt: Wird das Internet-Auktionshaus über Datenmissbrauch informiert, muss es dagegen vorgehen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
EBay haftet für Namensrechtsverletzung bei Identitätsklau nur im Rahmen des Zumutbaren
- juracontent.de
, S. 10 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Internet-Auktionshäuser können bei Verletzung von Namensrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden
- bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)
Internetrecht - Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Haftung von eBay bei Namensklau im Internet
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Haftung von eBay bei "Namensklau” im Internet
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Namensklau im Internet - Haftung von eBay bejaht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namensklau im Internet - Haftung von eBay bejaht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namensklau & Identitätsdiebstahl im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2008)
Ebay haftet bei Namensklau im Internet // Betrüger missbrauchte Namen arglosen Ebay-Nutzers
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 12; TMG § 10 Satz 1 Nr. 2
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Internet-Auktionsbetreibers wegen Verletzung eines Namensrechts ("Namensklau im Internet") - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Namensklau im Internet
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 03.12.2004 - 22 C 225/04
- AG Potsdam, 06.12.2004 - 22 C 225/04
- OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3714
- NJW-RR 2009, 120 (Ls.)
- MDR 2008, 1409
- GRUR 2008, 1097
- GRUR Int. 2009, 261
- NJ 2008, 555
- WM 2008, 2182
- MMR 2008, 818
- MIR 2008, Dok. 303
- K&R 2008, 677
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14
Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …
Noch zutreffend ist der Ausgangspunkt der Überlegungen des Berufungsgerichts, bei der Zumutbarkeit der Sperranordnung handele es sich um eine anspruchsbegründende Voraussetzung, deren tatsächliche Grundlage der Anspruchsteller darzulegen habe (BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 227/05, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet).Erst ein solcher Vortrag versetzt den Anspruchsteller in die Lage, seinerseits die Zumutbarkeit darzulegen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 f. - Namensklau im Internet).
- KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]). - BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14
Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Die Zumutbarkeit der Anordnung hat als anspruchsbegründende Tatsache der Anspruchsteller darzulegen (BGH, Urteil vom 10. April 2008 I ZR 227/05, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet).Erst ein solcher Vortrag versetzt den Anspruchsteller in die Lage, seinerseits die Zumutbarkeit darzulegen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 f. - Namensklau im Internet).
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist …
Die Darlegungs- und Beweislast wird aber dadurch gemildert, dass die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast trifft (…hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 33 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I; Urt. v. 10.4.2008 - I ZR 227/05, GRUR 2008, 1079 Tz. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet; GRUR 2008, 702 Tz. 47 - Internet-Versteigerung III). - OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11
Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet
Demzufolge handelt es sich bei der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit etwaiger von der Beklagten zu treffenden Maßnahmen um eine Voraussetzung für die Einstandspflicht der Beklagten und nicht um eine solche, die erst in einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren im Rahmen des Verschuldens zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 - Namensklau im Internet; OLG Hamburg, MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Spindler, GRUR 2011, 101, 108).Soweit der Anspruchsteller keinen Einblick in die technischen Abläufe bei dem Anspruchsgegner hat, ist der Anspruchsgegner im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast gehalten, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 f. - Namensklau im Internet; OLG Hamburg MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Leistner, ZUM 2012, 722, 734; Spindler, GRUR 2011, 101, 108).
- OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06
Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers …
Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass - sofern die Zumutbarkeit von der grundsätzlich darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin bestritten wurde - die Beklagte substantiiert vortragen muss (Anlage BK 33 zum Verfahren I ZR 227/05).(4) Im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 22.4.08 (Bl. 559) macht die Beklagte geltend, der Bundesgerichtshof habe im Verfahren I ZR 227/05 in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben, dass es für die Bewertung der Zumutbarkeit von Präventivmaßnahmen nicht nur auf den konkreten Einzelfall, sondern auch auf die Implikationen für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle ankomme, die nach dem gleichen Maßstab zu behandeln wären, es mithin auf eine Gesamtschau ankomme, wie sich bestimmte Anforderungen an die Marktplatzbetreiber insgesamt auswirken würden.
- OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07
Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen
Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich bei der Antragstellerin (BGH GRUR 08, 1097, 1099 - Namensklau im Internet).Auf die Grundsätze der bereits zitierten Entscheidung (BGH GRUR 08, 1097, 1099 - Namensklau im Internet) wird insoweit nochmals hingewiesen.
- OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06
Kinderhochstühle II - Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Haftung eines …
Auch bezogen auf die im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsdelikts zu beantwortende Frage der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit zur Verhinderung einer Rechtsverletzung liegt die Darlegungslast grundsätzlich bei der Klägerin(BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 19 -Namensklau im Internet). - OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11
Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch …
Zu einer Störerhaftung kann es erst im Hinblick auf Rechtsverletzungen kommen, die einer klaren Rechtsverletzung nachfolgen, von der einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter Kenntnis verschafft worden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 17 - Namensklau im Internet ;… Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Aufl., § 14, Rn. 375). - OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07
Alphaload
(a) Die Antragsgegnerin zu 1) trifft - anders als hinsichtlich der Frage, inwieweit einen Internetprovider als "passiven" (potentiellen) Störer von vornherein Pflichten zur Überprüfung der Inhalte des von ihm angebotenen Dienstes treffen (vgl. dazu BGH GRUR 08, 1097 - Namensklau im Internet) - die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast dafür, dass ihr eine Beachtung des Verbotes technisch unmöglich oder unzumutbar ist. - OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5869/07
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Haftung eines Domain-Parking-Unternehmen …
- OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - U (Kart) 12/10
Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung einer Internetplattform zur Veräußerung …
- OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5740/07
"staedtler.eu" - Domain-Parker "sedo" haftet nicht als Störer
- LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09
Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer