Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.12.2014

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12   

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https://dejure.org/2014,25552
BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gelbe Wörterbücher

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gelbe Wörterbücher

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 148 ZPO
    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens bei einem gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahren; Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • Betriebs-Berater

    Langenscheidt Wörterbücher Gelb als Markenzeichen

  • rewis.io

    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens bei einem gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahren; Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelbe Wörterbücher

  • datenbank.nwb.de

    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (39)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt-Herausgeber gewinnt Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Nur einer darf Gelb

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Farbe Gelb darf nur für Langenscheidt-Wörterbucher verwendet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Langenscheidt Farbmarke gelb - hochgradige Waren- und Zeichenähnlichkeit zwischen Langenscheidt-Wörterbüchern und Sprachlernsoftware eines Mitbewerbers

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Langescheidt Farbmarke gelb - hochgradige Waren- und Zeichenähnlichkeit zwischen Langenscheidt-Wörterbüchern und Sprachlernsoftware eines Mitbewerbers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Farbmarke "Gelb"

  • faz.net (Pressemeldung, 18.09.2014)

    Gelb als Markenzeichen - Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wo gelb drauf ist, muß Langenscheidt drin sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenstreit: Verletzungsverfahren vs. Löschungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelbe Wörterbücher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt Verlag siegt im Streit um Farbmarke Gelb

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • Jurion (Kurzinformation)

    Markenmäßige Verwendung des Farbtons "Gelb" für zweisprachige Wörterbücher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschützte Farbe "Gelb" für Wörterbücher

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Langenscheidt Wörterbücher Gelb als Markenzeichen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Gelbe Wörterbücher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Sprachlernsoftware in gelber Verpackung verletzt Langenscheidt-Farbmarke "Gelb” - Ausnahmsweise markenmäßige Benutzung

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt behält gelbe Farbmarke

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Schutz der Farbmarke "Gelb” für Langenscheidt-Wörterbücher

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Farben vor Gericht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Schutz einer Farbmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schutz einer Farbmarke

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Farbenmarken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Reichweite des Farbmarkenschutzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Farbmarken beachten - Gelb verpackte Wörterbücher sind rechtswidrig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, die den Duden-Wörterbüchern des Langenscheidt-Verlags ähnlich sieht

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    "Langenscheidt-Gelb" als abstrakte Farbmarke geschützt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Gelb verpackte Sprachlernprodukte verletzen Langenscheidt-Farbmarke

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Langenscheidts Farbmarke "Gelb" - Untersagung für Mitbewerber Benutzung der Farbe Gelb für Sprachlernsoftware

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Gelbe Wörterbücher

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Farbmarkenschutz für Langenscheidt

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gelbe Wörterbücher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1277
  • GRUR 2014, 1101
  • MIR 2014, Dok. 101
  • BB 2014, 2369
  • afp 2014, 524
 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von grafischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 153 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. - Farbe gelb; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr auf Grund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

    Die erst im Berufungsurteil ausgesprochene Entscheidung, das Verfahren nicht auszusetzen, unterliegt keiner revisionsrechtlichen Prüfung (vgl. zu § 148 ZPO BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 15 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher, mwN; zu einem Fall, in dem das Berufungsgericht keine Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG getroffen hatte vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 45 bis 48 = WRP 2013, 793 - Internetvideorecorder II).

    Die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG ist allerdings in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen und damit auch noch im Revisionsverfahren möglich (vgl. zu § 148 ZPO BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 16 - Gelbe Wörterbücher, mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer parallelen Anhängigkeit von Verletzungsklage und registerrechtlichem Löschungsverfahren beim Senat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 176/12, juris Rn. 2 ff.; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 16 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).

    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1986 - X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; Urteil vom 28. August 2003 - I ZR 257/00, BGHZ 156, 112, 119 - Kinder I; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 17 - Gelbe Wörterbücher).

    Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig, weil der Verkehr eine im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung verwendete Farbe in der Regel nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel ansieht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGHZ 156, 126, 136 f. - Farbmarkenverletzung I; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 - Lila-Schokolade; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher, mwN).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher).

    Bei der Frage, ob eine Farbe markenmäßig verwendet wird, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Waren- oder Dienstleistungssektor abzustellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 838 Rn. 20 - DDR-Logo; Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20 - CCCP; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 27 - Gelbe Wörterbücher; GRUR 2015, 1012 Rn. 24 - Nivea-Blau).

    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung für die Annahme der markenmäßigen Verwendung des Kollisionszeichens (BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 29 - Gelbe Wörterbücher).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine einheitliche Kombinationsmarke aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke dominiert oder prägt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang; Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 33 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 50/11, GRUR 2012, 930 Rn. 45 = WRP 2012, 1234 - Bogner B/ Barbie B; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 54 - Gelbe Wörterbücher).

    (3) Die im Streitfall zu beurteilende Verwendung der roten Farbe unterscheidet sich von der Farbverwendung in dem der Entscheidung "Gelbe Wörterbücher" zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der Senat die Farbe "Gelb" aufgrund ihres durchgängigen und großflächigen, nicht ausschließlich im räumlichen Zusammenhang mit den Wort- und Bildelementen erfolgten Einsatzes als eigenständiges Kennzeichen neben den Wort- und Bildzeichen angesehen hat; der Senat hat deshalb diese Elemente beim Zeichenvergleich unberücksichtigt gelassen und allein auf die sich gegenüberstehenden Gelbtöne abgestellt (vgl. BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 32, 53 und 55).

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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2014 - I ZR 228/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52530
BGH, 18.12.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,52530)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,52530)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,52530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 MarkenG, § 321a ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge gegen Urteil des BGH: Überraschungsentscheidung im Markenrechtsverletzungsverfahren

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 148 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke als notwendige Voraussetzung für die Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen Urteil des BGH: Überraschungsentscheidung im Markenrechtsverletzungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke als notwendige Voraussetzung für die Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke als notwendige Voraussetzung für die Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rechtsauffassung des Gerichts - und die Hinweispflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Geldhäuser streiten um Verwendung eines roten Farbtons

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14

    Umzugsvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen von

    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2  BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 195/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beiordnung eines Notanwalts wegen

    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZB 61/13

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 237/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 139/15

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils

    Die Partei hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2015 - I ZB 61/13, juris mwN; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris mwN).
  • BGH, 20.12.2022 - KZR 89/20

    Rückzahlung von Infrastrukturentgelten i.R.e. Anhörungsrüge

    Das Verfahren der Anhörungsrüge dient nicht dazu, die Senatsentscheidung nochmals inhaltlich zur Überprüfung zu stellen oder einer Partei die Möglichkeit zu eröffnen, mit dem Bundesgerichtshof nach dessen Entscheidung ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt zu diskutieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 10, vom 28. Juni 2022 - EnVR 17/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.12.2022 - KZR 84/20

    Rückzahlung von Infrastrukturentgelten i.R.e. Anhörungsrüge

    Das Verfahren der Anhörungsrüge dient nicht dazu, die Senatsentscheidung nochmals inhaltlich zur Überprüfung zu stellen oder einer Partei die Möglichkeit zu eröffnen, mit dem Bundesgerichtshof nach dessen Entscheidung ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt zu diskutieren (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 10, Beschluss vom 28. Juni 2022 - EnVR 17/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.12.2022 - KZR 8/21

    Erstattung der Entgeltzuschläge als Kosten der Infrastruktur; Anhörungsrüge wegen

    Das Verfahren der Anhörungsrüge dient nicht dazu, die Senatsentscheidung nochmals inhaltlich zur Überprüfung zu stellen oder einer Partei die Möglichkeit zu eröffnen, mit dem Bundesgerichtshof nach dessen Entscheidung ihren gegenteiligen Rechtsstandpunkt zu diskutieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 10, vom 28. Juni 2022 - EnVR 17/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d.

    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 159/14

    Anforderungen an die Zulassung einer Anhörungsrüge wegen behaupteter

    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 247/14

    Nichterforderlichkeit einer Begründung für eine mit ordentlichen Rechtsmitteln

    Die Partei hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Gericht sich in dem von ihr für richtig erachteten Sinn mit ihrem Vorbringen befasst (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZR 137/12, MarkenR 2014, 343 Rn. 2 - BAVARIA; Beschluss vom 18. Dezember 2014 - I ZR 228/12, juris Rn. 2; Beschluss vom 21. Januar 2016 - I ZR 159/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 258/16

    Beschränkung einer Anhörungsrüge auf neue und eigenständige Verletzungen des Art.

  • BGH, 11.05.2017 - I ZR 75/16

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

  • BGH, 10.08.2021 - EnVR 74/19

    Kenntnisnahme des Vorbringens eines Betroffenen durch das Gericht hinsichtlich

  • BGH, 21.09.2016 - I ZR 153/15

    Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 24.09.2020 - I ZR 142/19

    Anhörungsrüge betreffend eine widersprüchliche Begründung des Senats

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 281/14

    Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge von

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 17/20

    Bestimmung und Überprüfung des Produktivitätsfaktors

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 12/20

    Bestimmung und Überprüfung des Produktivitätsfaktors

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