Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1045
BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - I ZR 234/87 (https://dejure.org/1989,1045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsgeltung - Klagezeichen - Kennzeichnung - Verweckslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinn - Warenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 16, § 24, § 31
    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr eines Zeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1516
  • MDR 1990, 126
  • GRUR 1990, 274
  • DB 1990, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Es genügt insoweit bereits die Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH GRUR 90, 274, 275 - Klettverschluss).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Doch erfährt dieser Grundsatz dann Einschränkungen, wenn der verwendete Begriff beschreibender Art ist und derart mit der Ware in Verbindung gebracht wird, daß der Verkehr hierin eine Benennung der Ware ihrer Gattung nach sieht (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen ist; es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52]- Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca; BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    a) Zwar genügt - was das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat - den Erfordernissen des Benutzungszwangs nur eine Verwendung des Zeichens, die warenzeichenmäßig erfolgt, das heißt so, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der bezeichneten Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen kann (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202, 206 - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 17.5. 1984 - I ZR 5/82, GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial; BGHZ 94, 218, 221 [BGH 28.03.1985 - I ZR 111/82] - Shamrock I); hierfür genügt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits die bloße, nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses (BGH aaO - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 22.6. 1962 - I ZR 27/61, GRUR 1962, 647, 649 - Strumpfzentrale; BGH, Urt. v. 6.7. 1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06

    Markenschutz für die Wortmarke Shisha

    L....." eine selbständige kennzeichnende Funktion zukommt, die geeignet ist, trotz Einfügen in die Gesamtbezeichnung, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (BGH GRUR 1961, 643, 645 Meßmer-Tee, GRUR 1989, 425 - Herzsymbol, GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

    Eine Umwandlung in eine Beschaffenheitsangabe kommt nur dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag festzustellen ist, dass nur ein völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs mit dem Zeichen Herkunftsvorstellungen bezüglich eines bestimmten Unternehmens verbindet (BGH GRUR 1964, 458 - Düssel; BGH GRUR 1990, 274 - Klettverschluss).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Diesem Umstand kommt deshalb erhebliche Bedeutung zu, weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wiederholt der Erfahrungssatz anerkannt worden ist, daß der Verkehr die Verwendung eines Begriffs um so eher als namensoder zeichenmäßig ansieht, je mehr der Begriff ihm bereits als Namens- oder Warenkennzeichnung - sei es auch eines anderen als des konkreten Benutzers - bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 121 - SL m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß; BGHZ 113, 115, 120 f. - SL).
  • OLG Hamburg, 18.07.2002 - 3 U 65/02

    Zur Kennzeichnungskraft einer Marke für bestimmte Waren

    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 -Klettverschluß; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 -INBUS).
  • OLG Hamburg, 21.05.2008 - 5 U 92/07

    Markenrechtsverletzung: Anbringung der Gesamtbezeichnung "Sumitomo Bakelite" auf

    Eine solche Entwicklung kann vor allem dann eintreten, wenn der Markeninhaber sein Markenrecht nicht gegen die Benutzung durch Dritte und damit gegen Rechtsverletzungen verteidigt (vgl. BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluss; LG Düsseldorf GRUR 1990, 278, 279 - INBUS).
  • LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen

    Es ist nicht unüblich und dem Verkehr auch durchaus geläufig, dass Waren mitunter nicht nur mit einer Kennzeichnung, sondern mit mehreren - sogenannten Zweitzeichen - versehen werden, denen gleichfalls eine auf die Herkunft der Ware hinweisende Funktion zukommen kann (BGH GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß ).
  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

  • OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95

    Picasso

  • OLG Köln, 21.04.1999 - 6 U 206/96

    Markenrechtsverletzung bei Verwendung des eigenen Namens im Hinblick auf

  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

  • LG Mannheim, 15.02.1991 - 7 O 117/90

    Verletzung von Namensrechten; Bezeichnung eines Regionalmagazins im Fernsehen;

  • BPatG, 18.07.2001 - 32 W (pat) 203/00
  • OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 217/89

    Rechtswirksame Übertragung eines Warenzeichens ohne den dazugehörigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht