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   BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00   

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https://dejure.org/2002,145
BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00 (https://dejure.org/2002,145)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2002 - I ZR 235/00 (https://dejure.org/2002,145)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00 (https://dejure.org/2002,145)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Benutzung des Zeichens "BIG BERTHA" - Keine rechtserhaltende Markenbenutzung durch die Verwendung eines Zeichens ausschließlich als Unternehmenskennzeichen - Voraussetzungen einer Warenähnlichkeit - Kriterien zur ...

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 25 Abs. 1; ; MarkenG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 26 Abs. 1; ; MarkenG § 49 Abs. 1 Satz 1; ; MarkenG § 55 Abs. 1; ; MarkenG § 115; ; MarkenG § 153 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen; Bekanntheit einer Marke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Beurteilung der Bekanntheit einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 428
 
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Wird zitiert von ... (152)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    In einem solchen Fall gilt sie im Verletzungsverfahren nur für diesen Teil als eingetragen, mit der Folge, dass nur die tatsächlich benutzten Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2006 - I ZR 110/03, GRUR 2006, 937 Rn. 22 = WRP 2006, 1133 - Ichthyol II; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 432 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Eine Marke ist bekannt im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, wenn sie einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch die Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist, ohne dass bestimmte Prozentsätze des Bekanntheitsgrades zu fordern sind (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-301/07, Slg. 2009, I-9429 = GRUR 2009, 1158 Rn. 24 - Pago/Tirolmilch; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 432 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    aa) Eine Marke ist bekannt im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, wenn sie einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch die Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist, ohne dass bestimmte Prozentsätze des Bekanntheitsgrades zu fordern sind (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-301/07, Slg. 2009, I9429 = GRUR 2009, 1158 Rn. 24 - Pago/Tirolmilch; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 432 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
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