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   BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85   

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https://dejure.org/1987,1693
BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85 (https://dejure.org/1987,1693)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1987 - I ZR 237/85 (https://dejure.org/1987,1693)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - I ZR 237/85 (https://dejure.org/1987,1693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Werbehinweisrechts des Warenzeicheninhabers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; WZG § 15
    "Ankündigungsrecht II"; Umfang des Ankündigungsrechts des Warenzeicheninhabers; Irreführende Verwendung eines Herstellerzeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1443
  • MDR 1988, 113
  • GRUR 1987, 823
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    Dies hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tatbestände des Kennzeichnungsrechts und des Erstvertriebsrechts bereits entschieden (vgl. RGZ 103, 359, 362 - Singer; BGHZ 23, 100, 102 - Taeschner/Pertussin; BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538, 540 - Ola).

    So wie der Zeicheninhaber auch nach dem Inverkehrsetzen der Ware die ordnungsgemäße Zeichenverwendung an der Ware selbst oder an ihrer Verpackung überwachen kann (vgl. etwa RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 82, 152, 156 f. [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis), ist er auch bei der Benutzung seines Warenzeichens in der Werbung zu einer entsprechenden Überwachung berechtigt.

  • RG, 12.04.1929 - II 416/28

    1. Wann wird eine unterirdisch lagernde flüssige Ware durch eine oberhalb der

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    Auf der Grundlage der Stellin-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 124, 273, 276) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Werbehinweisrecht lediglich einen Schutz des Zeicheninhabers gegen unlauteren Wettbewerb durch falsche Herkunftsangaben bedeute und deshalb nur solche Benutzungen des fremden Zeichens in geschäftlichen Ankündigungen verhindern solle, die geeignet seien, das Publikum über die Herkunft aus einem Betrieb irrezuführen (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR 1983, 327, 329; P. Ulmer, NJW 1969, 11, 15 f.; Baumbach-Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 15, Rdn. 67 f.).

    Auch dieses Recht ist, wie bereits das Reichsgericht im Stellin-Urteil (RGZ 124, 273, 276) ausgeführt hat, durch § 15 WZG (damals noch § 12 WZG) ausdrücklich allein dem Inhaber vorbehalten und bezieht sich - im Gegensatz zur unmittelbaren Herkunftskennzeichnung an der Ware oder ihrer Verpackung oder Umhüllung selbst - auf jede die Ware ankündigende Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr.

  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 39/55

    Warenzeichenschutz und Transitverkehr

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    Dies hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tatbestände des Kennzeichnungsrechts und des Erstvertriebsrechts bereits entschieden (vgl. RGZ 103, 359, 362 - Singer; BGHZ 23, 100, 102 - Taeschner/Pertussin; BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538, 540 - Ola).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    So wie der Zeicheninhaber auch nach dem Inverkehrsetzen der Ware die ordnungsgemäße Zeichenverwendung an der Ware selbst oder an ihrer Verpackung überwachen kann (vgl. etwa RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 82, 152, 156 f. [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis), ist er auch bei der Benutzung seines Warenzeichens in der Werbung zu einer entsprechenden Überwachung berechtigt.
  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    So wie der Zeicheninhaber auch nach dem Inverkehrsetzen der Ware die ordnungsgemäße Zeichenverwendung an der Ware selbst oder an ihrer Verpackung überwachen kann (vgl. etwa RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 82, 152, 156 f. [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis), ist er auch bei der Benutzung seines Warenzeichens in der Werbung zu einer entsprechenden Überwachung berechtigt.
  • LG Düsseldorf, 11.01.1983 - 4 O 62/82
    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    Auf der Grundlage der Stellin-Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 124, 273, 276) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß das Werbehinweisrecht lediglich einen Schutz des Zeicheninhabers gegen unlauteren Wettbewerb durch falsche Herkunftsangaben bedeute und deshalb nur solche Benutzungen des fremden Zeichens in geschäftlichen Ankündigungen verhindern solle, die geeignet seien, das Publikum über die Herkunft aus einem Betrieb irrezuführen (vgl. auch LG Düsseldorf, GRUR 1983, 327, 329; P. Ulmer, NJW 1969, 11, 15 f.; Baumbach-Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 15, Rdn. 67 f.).
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    Dies hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tatbestände des Kennzeichnungsrechts und des Erstvertriebsrechts bereits entschieden (vgl. RGZ 103, 359, 362 - Singer; BGHZ 23, 100, 102 - Taeschner/Pertussin; BGH, Urt. v. 28.11.1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538, 540 - Ola).
  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85
    So wie der Zeicheninhaber auch nach dem Inverkehrsetzen der Ware die ordnungsgemäße Zeichenverwendung an der Ware selbst oder an ihrer Verpackung überwachen kann (vgl. etwa RGZ 103, 359, 363 ff. - Singer; RGZ 161, 29, 37 ff. - Zählerersatzteile; BGH, Urt. v. 16.5.1952 - I ZR 143/51, GRUR 1952, 521, 522 - Nachfüllung von Feuerlöschern; BGHZ 82, 152, 156 f. [BGH 30.10.1981 - I ZR 7/80] - Öffnungshinweis), ist er auch bei der Benutzung seines Warenzeichens in der Werbung zu einer entsprechenden Überwachung berechtigt.
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Durch das Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren werde, so hat der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen "Ankündigungsrecht I und II" ausgeführt, nicht nur das Erstvertriebsrecht erschöpft, sondern auch das den Weitervertrieb durch entsprechende Ankündigungen erst ermöglichende Ankündigungsrecht; ohne Nennung der Originalware, also ohne Anbringung der Marke auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen, sei der bestimmungsgemäße Weitervertrieb praktisch nicht möglich (BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 237/85, GRUR 1987, 823, 824; vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 24 Rdn. 5).
  • OLG Jena, 25.05.2016 - 2 U 514/15

    Markenlogo auf Werkstattpylone - Wettbewerbsverstoß eines Autohausbetreibers:

    Dabei gilt, dass insbesondere dann, wenn eine Vielzahl von Marken genannt wird, der relevante Durchschnittsverbraucher umso weniger davon ausgeht, dass der Händler in all diese Vertriebsorganisationen eingebunden ist (vgl. ähnlich: BGH GRUR 1987, 823 - Ankündigungsrecht II).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

    b) Als rechtsfehlerfrei erweist sich jedoch die Annahme des Berufungsgerichts, in der Anbringung der Marke auf den Faltschächtelchen liege eine Verletzung des allein der Klägerin zustehenden Ankündigungsrechts im Sinne des § 15 WZG, nämlich ihres grundsätzlich ausschließlichen Rechts, ihre Marke zur Werbung für die in der Rolle eingetragenen Waren zu verwenden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 237/85, GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Mit dem Inverkehrbringen der so bezeichneten Waren hat sich das Recht des Kennzeichnungsinhabers zur (ausschließlichen) Ankündigung der Ware unter der Marke, die zugleich Firmenbestandteil ist, erschöpft, weil es nach dem Inverkehrbringen der Ware auch Dritten - besonders dem mit dem Vertrieb befaßten Handel - möglich sein muß, die entsprechend gekennzeichneten Waren auch unter Verwendung der Originalmarke und des Namens des Herstellerunternehmens zu bewerben (BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGH, Urt. v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 237/85, GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II).
  • OLG Naumburg, 03.08.2000 - 7 U 141/99

    "Mitsubishi"; Verwendung einer fremden Marken in der Werbung für eigene

    Er darf auch die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung ankündigen (so zum Warnzeichengesetz beispielsweise BGH GRUR 1987, 707 ff. - Ankündungsrecht I; GRUR 1987, 823 ff. - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841 ff. - Suchwort; für den Geltungsbereich der nunmehrigen Markenrechtslinie EUGH Rechtssache C - 337/95, GRUR int.
  • LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00

    Kfz-Händler darf EU-Neuwagen mit Markennamen bewerben; Zulässigkeit der Werbung

    Wie auch die Klägerin grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (siehe nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).
  • OLG Bremen, 12.03.1992 - 2 U 88/91

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch i.R.d. Nutzungsuntersagung eines als

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  • LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99

    Mercedesstern

    Wie auch die Ast. grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (s. nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom EuGH für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).
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