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   BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02   

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https://dejure.org/2005,2395
BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2395)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - I ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2395)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - I ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2395)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auftragserteilung an einen Konzern; Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen in einem Konzern; Anspruch eines international tätigen Speditionsunternehmens auf Freistellung von einer Schadensersatzpflicht wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 133 B; ; BGB § 157 B

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Zustandekommen eines Vertrages mit einem konzerngebundenen Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welches Unternehmen ist Vertragspartner bei Konzernbeauftragung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der richtige Vertragspartner im Konzern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der richtige Vertragspartner im Konzern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verträge mit Konzernen: Wer ist Vertragspartner? (IBR 2006, 1168)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 978
  • ZIP 2006, 137
  • MDR 2006, 436
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 119/78

    Verjährung von Herausgabeansprüchen des Kommittenten

    Auszug aus BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02
    c) Der Anspruch der Klägerin aus positiver Forderungsverletzung gegen die Beklagte als Auftraggeberin des Speditionsvertrags (§§ 407 ff. HGB a.F.) unterlag nach altem Transportrecht der Verjährungsvorschrift des § 195 BGB (vgl. auch BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 119/78, NJW 1981, 918, 919).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Bei Auftragserteilung an einen Konzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefasst sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers, dass der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns zustande kommt, der mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist (BGH, Urteil vom 07.07.2015, I ZR 24/02, NJW-RR 2006, 979, dort Rn 17), d.h. mit dem "zuständigen" Konzernunternehmen (vgl. Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 164, Rn 5).
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13

    Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07. Juli 2005 - I ZR 24/02 -.

    Für diese Konstellation stellte der BGH fest, dass es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers entspricht, dass der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzern zustande kommt, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut sei (BGH NJW-RR 2006, 978).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2009 - 7 U 219/07

    Anspruch auf Provision für vermittelte Krankenversicherungensverträge;

    Im Falle des Vertragsschlusses mit einem Unternehmen in einem Versicherungskonzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefasst sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Versicherungsvertreters, dass der beabsichtigte Vertretungsvertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns zu Stande kommt, die Versicherer im Sinne des § 92 Abs. 2 HGB ist (vgl. zum Transportrecht: BGH, NJW-RR 2006, 978 Tz. 17).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 13/18

    Auslegung einer an Konzern gerichteten Willenserklärung bezüglich Vertragspartner

    Diese geht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Auftragserteilung an einen Konzern oder Unternehmensverbund erfolgt, in dem mehrere selbständige Unternehmen zusammengefasst sind, in der Regel dahin, den beabsichtigten Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns abzuschließen, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - I ZR 24/02, NJW-RR 2006, 978; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 2000 - VIII ZR 99/99, NJW 2000, 3344; Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 164 Rn. 116).
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