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   BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59   

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https://dejure.org/1960,316
BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59 (https://dejure.org/1960,316)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1960 - I ZR 24/59 (https://dejure.org/1960,316)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1960 - I ZR 24/59 (https://dejure.org/1960,316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hersteller von Autokennzeichen dürfen vor Straßenverkehrsamt nicht gezielt Personen ansprechen - Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb liegt vor

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1294
  • MDR 1960, 641
  • GRUR 1960, 431
  • DB 1960, 1271
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    a) Die Belästigung der Umworbenen begründet beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 1 UWG die Wettbewerbswidrigkeit, wenn sie nach den Anschauungen des verständigen Verkehrsteilnehmers das mit jeder Werbung mehr oder weniger verbundene, noch tragbare Maß überschreitet (BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; GRUR 1959, 285, 287 - Bienenhonig und S. 277, 279 - Künstlerpostkarten).

    Um in Zweifelsfällen festzustellen, ob eine Werbemethode mit Rücksicht auf die mit ihr verbundene Einwirkung auf die Willensfreiheit des Angesprochenen noch mit den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs vereinbar ist, ist schließlich zu fragen, ob die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen und wie sich eine solche allgemeine Nachahmung auswirken würde (BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; BGHZ 23, 365, 372 - Suwa; GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; Baumbach-Hefermehl aaO Nr. 65 Einl. UWG).

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    Um in Zweifelsfällen festzustellen, ob eine Werbemethode mit Rücksicht auf die mit ihr verbundene Einwirkung auf die Willensfreiheit des Angesprochenen noch mit den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs vereinbar ist, ist schließlich zu fragen, ob die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen und wie sich eine solche allgemeine Nachahmung auswirken würde (BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; BGHZ 23, 365, 372 - Suwa; GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; Baumbach-Hefermehl aaO Nr. 65 Einl. UWG).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    a) Die Belästigung der Umworbenen begründet beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 1 UWG die Wettbewerbswidrigkeit, wenn sie nach den Anschauungen des verständigen Verkehrsteilnehmers das mit jeder Werbung mehr oder weniger verbundene, noch tragbare Maß überschreitet (BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; GRUR 1959, 285, 287 - Bienenhonig und S. 277, 279 - Künstlerpostkarten).
  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    Eine Versagung der Erlaubnis mit Rücksicht auf die Zahl der Wettbewerber käme jedoch nicht in Betracht, da dies auf eine unzulässige ungleiche Behandlung hinauslaufen würde (Baumbach-Hefermehl aaO Allg. 42; Landmann-Rohmer-Eyermann-Fröhler, Gewerbeordnung, 11. Aufl. Einl. 4 II 4 a; BVerwGE 1, 269, 274).
  • OLG Stuttgart, 29.07.1954 - 3 U 35/54
    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    Es kann wiederum aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden, wenn das Berufungsgericht hieraus entnommen hat, daß der so Angesprochene sich durch das Ansprechen stärker belästigt und in seiner Entschlußfreiheit beengt fühlt, als in den Fällen des Ausrufens von Zeitungen, Wettscheinen, Blumen oder gar von Leistungen und Waren auf dem Jahrmarkt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1955, 146).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59
    Um in Zweifelsfällen festzustellen, ob eine Werbemethode mit Rücksicht auf die mit ihr verbundene Einwirkung auf die Willensfreiheit des Angesprochenen noch mit den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs vereinbar ist, ist schließlich zu fragen, ob die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen und wie sich eine solche allgemeine Nachahmung auswirken würde (BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; BGHZ 23, 365, 372 - Suwa; GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; Baumbach-Hefermehl aaO Nr. 65 Einl. UWG).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01

    Ansprechen in der Öffentlichkeit

    Die Annahme des Berufungsgerichts, das gezielte individuelle Ansprechen von Personen an öffentlichen Orten sei grundsätzlich als wettbewerbswidrig zu erachten, entspricht der bislang herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urt. v. 8.4.1960 - I ZR 24/59, GRUR 1960, 431, 432 = WRP 1960, 155 - Kfz-Nummernschilder; Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 23/74, GRUR 1975, 264, 265 = WRP 1975, 212 - Werbung am Unfallort I; Urt. v. 8.7.1999 - I ZR 118/97, GRUR 2000, 235, 236 = WRP 2000, 168 - Werbung am Unfallort IV; KG WRP 1978, 721; OLG Düsseldorf WRP 1986, 212, 213; OLG Köln OLG-Rep 2001, 258; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 60; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 109 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Den Grund hierfür hat der Bundesgerichtshof darin gesehen, daß bei einer solchen Handzettelwerbung der Werbende sich gewissermaßen zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebt, um ersteren noch vor dem Betreten der Verkaufsstätte, also vor dem beabsichtigten Geschäftsabschluß, abzufangen, um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (BGH a.a.O., GRUR S. 201, li. Sp.; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.4.1960 - I ZR 24/59, GRUR 1960, 431, 433 li. Sp. = WRP 1960, 155 - Kraftfahrzeugnummernschilder).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme

    Unter diesem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden wurde es als unlauter angesehen, in unmittelbarer Nähe des Geschäftslokals des Mitbewerbers gezielt Kaufinteressenten anzusprechen (BGH GRUR 1960, 431, 433 - Kfz-Nummernschilder) oder an sie Handzettel zu verteilen (KG GRUR 1984, 601, 602).
  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Kundenausspannende Werbemaßnahmen sind dann wettbewerbswidrig, wenn der Werbende sich mit ihrer Hilfe gleichsam zwischen den - noch nicht konkret zum Kauf entschlossenen - Interessenten und das in seinem Blickfeld liegende Geschäftslokal der Konkurrenz schieben will, um diesen zu hindern, das Geschäftslokal der Konkurrenz wahrzunehmen und es bei einem ruhigen Überblick in den Kreis der Erwägungen einzubeziehen (BGH, GRUR 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschilder).
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Abgesehen davon, daß der Vortrag des Beklagten nicht ersehen läßt, sein Verhalten sei unumgänglich notwendig, um sich einer gegen ihn gerichteten Handlungsweise der Mitglieder der Klägerin zu erwehren, scheitert der Abwehreinwand schon daran, daß bei einer sittenwidrigen Werbung, die sich - wie es auch vorliegend der Fall ist - gegen die Belange der Allgemeinheit richtet, eine Abwehrstellung gegenüber den Mitbewerbern keinen Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit abgibt (BGH GRUR 1955, 541, 543 - Bestattungsinstitut; 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschild).
  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 2 U 205/95

    Anspruch auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbs; Recht eines

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  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 4 U 199/09

    Unterlassungsansprüche des Betreibers einer Abitur- und Studiennachhilfe gegen

    Die Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. hat die Werbung in räumlicher Nähe zum Konkurrenten für unlauter gehalten, wenn auf den Kunden in einer Weise eingewirkt wird, die dieser als lästig empfindet oder wenn der Zugang zwischen Mitbewerber und Kunden erschwert oder versperrt wurde, so dass der Kunde in seinem bereits gefassten Kaufentschluss abgefangen und umgeleitet wird (zusammenfassend BGH, GRUR 1960, 431 - Kraftfahrzeugnummernschilder).

    Erforderlich wäre ein Einfluss, der die freie, rationale Entscheidung des durchschnittlich informierten und situationsadäquat handelnden Verbrauchers beeinträchtigt, so dass der Kunde am Ende das eigentlich angestrebte Angebot zugunsten des dazwischengeschobenen Angebotes vermeidet (vgl. BGH GRUR 1960, 431, 433; BGH GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig - Omsels , UWG, 2005, § 4 Nr. 10 Rn 68).

  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Kundenausspannende Werbemaßnahmen sind dann wettbewerbswidrig, wenn der Werbende sich mit ihrer Hilfe gleichsam zwischen den - noch nicht konkret zum Kauf entschlossenen - Interessenten und das in seinem Blickfeld liegende Geschäftslokal der Konkurrenz schieben will, um diesen zu hindern, das Geschäftslokal der Konkurrenz wahrzunehmen und es bei einem ruhigen Überblick in den Kreis der Erwägungen einzubeziehen (BGH, GRUR 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschilder).
  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage - Beiderseitige unlautere

    Regelmäßig ist nach ständiger Rechtsprechung gegenüber Unterlassungsansprüchen die Berufung auf eigenen unlauteren Wettbewerb des Klägers gänzlich ausgeschlossen, da dem das Interesse der Allgemeinheit an der Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen entgegensteht (BGH GRUR 1956, 270, 273 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein; RG JW 1936, 806; RG GRUR 1944, 88).

    Nur ganz ausnahmsweise wird eine Unterlassungsklage als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn eine wechselseitige Abhängigkeit der beiderseitigen Wettbewerbsmaßnahmen besteht und der Kläger sich durch die Klage mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas) oder wenn das beanstandete Verhalten nur die unumgänglich notwendige Abwehr eines Angriffs darstellt und nicht über das zur Abwehr notwendige Maß in die Belange der Allgemeinheit oder sonstiger Dritter eingreift (BGH GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein).

  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Dieser von der Rechtsprechung (BGH LM Nr. 179 zu § 1 UWG - Grabsteinaufträge; BGHZ 43, 278, 282 [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; GRUR 60, 431, 432) für die Beurteilung neuer Werbemethoden entwickelte Grundsatz greift im vorliegenden Falle nicht durch.
  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 217/02

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses durch Anbieten von EDV-Programmen für

  • OLG Celle, 20.02.2003 - 13 U 209/02

    Wettbewerbswidrigkeit von Kunden anlockenden Maßnahmen nach § 1 Gesetz gegen den

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 38/65

    Werbung für Seife aus 'anerkanntem Schwerbeschädigtenbetrieb'

  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 71/63

    Aufnahme von Kunden durch einen Mietwagen trotz ausdrücklicher Bestellung eines

  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 50/74

    Werbung am Unfallort II

  • KG, 25.03.1986 - 5 U 6150/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 115/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

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