Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1488
BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86 (https://dejure.org/1988,1488)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 (https://dejure.org/1988,1488)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - I ZR 244/86 (https://dejure.org/1988,1488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Alleinvertriebsrecht für den Vertrieb bestimmter Artikel und Produkte - Auskunftsanspruch einer Herstellerfirma über Bezug und Lieferungen eines Vertragshändlers von und an Drittunternehmen - Rechte aus der Einbindung eines Vertragshändlers in die Absatzorganisation ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Fenster und Profile -, AA des VH, Eingliederung in die Absatzorganisation, Revisionsrecht des U, VHV, Preisbindung, nachvertragliche Umsatzentwicklung, Unternehmervorteile

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1304
  • NJW-RR 1988, 1305
  • ZIP 1988, 1177
  • MDR 1988, 1026
  • BB 1988, 1770
  • DB 1988, 2404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86
    Seine Ausführungen entsprechen der Rechtsprechung des Senats (st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 2.7.1987 - I ZR 188/85, ZIP 1987, 1383, 1385).

    Die Klägerin hatte sich zudem keinerlei Kontroll- und Überwachungsbefugnisse - von der Nachprüfung von Reklamationen abgesehen - oder das Recht zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen vorbehalten, wie das in den Fällen, in denen die entsprechende Anwendung des § 89 b HGB bejaht worden ist, regelmäßig der Fall ist (vgl. dazu BGH a.a.O. ZIP 1987, 1383; Urt. v. 14.4.1983 - I ZR 20/81, NJW 1983, 2877, 2878).

  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 216/85
    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86
    Das Berufungsgericht ist in seiner Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt (vgl. BGHZ 83, 12, 14 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; Urt. v. 6.3.1987 - V ZR 216/85, BGHR ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1 - Erledigungsstreit 1).
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81

    Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86
    Da der Beklagten im Zeitpunkt der Zahlung noch Auskunftsansprüche zustanden, wie sie im einzelnen in dem rechtskräftig gewordenen Teilurteil des Berufungsgerichts vom 2. März 1984 dargestellt sind, befand sich die Beklagte mit der Zahlung dieses Betrages nicht in Verzug, da sie bis zur Erteilung der Auskunft ein Zurückbehaltungsrecht hatte (vgl. dazu BGHZ 84, 42, 44) [BGH 07.05.1982 - V ZR 90/81].
  • BGH, 14.04.1983 - I ZR 20/81

    Kfz-Eigenhändler

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86
    Die Klägerin hatte sich zudem keinerlei Kontroll- und Überwachungsbefugnisse - von der Nachprüfung von Reklamationen abgesehen - oder das Recht zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen vorbehalten, wie das in den Fällen, in denen die entsprechende Anwendung des § 89 b HGB bejaht worden ist, regelmäßig der Fall ist (vgl. dazu BGH a.a.O. ZIP 1987, 1383; Urt. v. 14.4.1983 - I ZR 20/81, NJW 1983, 2877, 2878).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86
    Das Berufungsgericht ist in seiner Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt (vgl. BGHZ 83, 12, 14 [BGH 15.01.1982 - V ZR 50/81]; Urt. v. 6.3.1987 - V ZR 216/85, BGHR ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1 - Erledigungsstreit 1).
  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 95/01

    Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Vertragshändlervertrag

    Auf dieses Vertragsverhältnis ist Handelsvertreterrecht entsprechend anwendbar, wenn der Vertragshändler durch den Rahmenvertrag handelsvertretertypische Rechte und Pflichten übernommen hat und in erheblichem Umfang Aufgaben erfüllt, wie sie auch vom Handelsvertreter wahrgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - I ZR 244/86, NJW-RR 1988, 1305 unter D 2).

    Aus den vorgelegten "Jahresvereinbarungen" für die Jahre 1994, 1998 und 1999 ergaben sich weder eine Abnahmepflicht der Klägerin noch Kontroll- oder Überwachungsbefugnisse der RC bzw. der Beklagten, die für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Handelsvertretervertrag sprechen könnten (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 aaO); insbesondere bestand keine vertragliche Verpflichtung der Klägerin, sich für den Absatz der Waren der Marke RC einzusetzen (vgl. Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl., § 28 II 2 c; Manderla in Martinek-Semler, Handbuch des Vertriebsrechts, 1996, § 14 Rdnr. 13).

  • BGH, 10.02.1993 - VIII ZR 47/92

    Treuepflicht des Herstellers bei Aufnahme des Direktvertriebs - Überlassung des

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Juni 1988 (I ZR 244/86 = WM 1988, 1642 = NJW-RR 1988, 1305), auf die die Revision sich stützt, lag eine Fallgestaltung zugrunde, die sich von der hier zu beurteilenden im entscheidenden Punkt gerade dadurch unterscheidet, daß der Händlerin dort außer der Pflicht zur Verwendung des Herstellermarkenzeichens keine konkreten Pflichten für die Ausgestaltung des Vertriebs auferlegt worden waren (aaO. unter D 2).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 352/04

    Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Einbindung in die

    Ein Alleinvertriebsrecht in einem bestimmten Gebiet und eine ausschließliche Bezugsverpflichtung sowie die damit verbundene Verpflichtung, den Verkauf zu betreiben, reichen für die Annahme, der Vertragshändler habe Aufgaben eines Handelsvertreters zu erfüllen, regelmäßig nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - I ZR 244/86, NJW-RR 1988, 1305, unter D 2).
  • BGH, 17.10.1991 - I ZR 248/89

    Kündigung des Versicherungsvertretervertrages aus wichtigem Grund durch

    Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, daß der Klägerin aufgrund der ungerechtfertigten fristlosen Kündigung dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung gegen die Beklagte zusteht (BGH, Urt. v. 14.11.1966 - VII ZR 112/64, NJW 1967, 248, 250; Urt. v. 27.01.1982 - VIII ZR 295/80, NJW 1982, 2432; Urt. v. 08.06.1988 - I ZR 244/86, ZIP 1988, 1177, 1179; st. Rspr.).

    Denn dabei handelte es sich nicht um eine freiwillige unternehmerische Entscheidung der Klägerin, sondern - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat - um die Folge des vorangegangenen vertragswidrigen Verhaltens der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.1988 - I ZR 244/86, a.a.O. unter II. 1. a).

  • OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93

    Analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler

    Es ist anerkannt, dass eine entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler, die aufgrund eines Dauervertrages im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterverkaufen, grundsätzlich möglich ist (vgl. Baumbach-Duden Hopt, a.a.O. Überbl v § 373 Anm. 5 E; Schlegelberger, HGB Bd. 2, 5. Aufl., § 84 Rn 20a; BGH NJW 1984, 2102 ff., BGH NJW-RR 1988, 1305 ).

    Voraussetzung ist nach st, Rspr. des BGH, dass zwischen dem Eigenhändler und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachung so in die Absatzorganisation eines Lieferanten eingliedert, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat und verpflichtet ist, bei Vertragsbeendigung seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstammes sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH NJW-RR 1988, 42; NJW-RR 1988, 1305 ).

    Der BGH (NJW-RR 1988, 1305 ) hat diese Voraussetzungen beispielsweise bei einem Händler, dem das Alleinvertriebsrecht für zwei Länder übertragen worden war, der seine Fenster ausschließlich bei dem Lieferanten beziehen und auf eigene Rechnung und unter eigener Preisgestaltung vertreiben sollte, verneint.

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 19 U 113/11
    Erforderlich sind insoweit produkt- und/oder tätigkeitsbezogene Vorschriften, welche die Ausgestaltung der Pflichten im Einzelnen im Hinblick auf die Ausrichtung und die Organisation des Herstellers regeln (BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 (Köln), NJW-RR 1988, 1305, Senat, Urteil vom 27.04.2007, a.a.O., bei juris Rn. 73).

    Die Beklagte hatte sich zudem keinerlei Kontroll- und Überwachungsbefugnisse oder das Recht zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen vorbehalten, wie das in den Fällen, in denen die entsprechende Anwendung des § 89b HGB bejaht worden ist, regelmäßig der Fall ist (BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 (Köln), NJW-RR 1988, 1305 m.w.N.).

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11

    Anspruch auf Zahlung von entgangenem Gewinn

    Erforderlich sind vielmehr produkt- und/oder tätigkeitsbezogene Vorschriften, welche die Ausgestaltung jener Pflichten im Einzelnen im Hinblick auf deren Ausrichtung auf die Organisation des Herstellers/Lieferanten regeln (vgl. BGH vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - Rn. 42; OLG Köln vom 12.01.2007 a.a.O. Rn. 73; vom 20.05.1994 - 19 U 237/93 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris).

    Die Beklagte besaß auch keine spezifischen Kontroll- und Überwachungsbefugnisse im Hinblick auf die inhaltliche Vertriebstätigkeit der Klägerin oder das Recht der Beklagten zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der Klägerin, wie dies bei einem Handelsvertreterverhältnis typisch ist (vgl. BGH vom 09.10.2002 a.a.O. Rn. 9; vom 08.06.1988 a.a.O. Rn. 43; OLG Köln vom 20.05.1994 a.a.O. Rn. 12).

  • OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften des Handelsvertreterrechts bei An- und Verkauf von

    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

    Schließlich war es - ungeachtet dessen, dass vorliegend nicht die analoge Anwednung des § 89 b BGB und die hierzu geforderten Vorstellungen in Rede stehen - auch Ausdruck der eigenständigen und unabhängigen Stellung der Beklagten, dass sie in dem Vertrag gerade nicht die Verpflichtung übernommen hatte, der Klägerin bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien den Kundenstamm zu übertragen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdn.43, zitiert nach JURIS; so auch der Senat, vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

  • BGH, 07.11.1991 - I ZR 51/90

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers aufgrund Zusatzabrede nach

    Der Senat ist in der von der Revision herangezogenen Entscheidung vom 8. Juni 1988 (I ZR 244/86, ZIP 1988, 1177) nicht davon ausgegangen, daß das Vorhandensein von Kontroll- und Überwachungsbefugnissen allein über die Einbindung in die Absatzorganisation entscheide.
  • OLG Köln, 15.01.2010 - 19 U 112/09

    Beweislast für einen Handelsvertretervertrag

    Es ist nicht erkennbar, dass die N. J. aufgrund vertraglicher Abmachung so in die Absatzorganisation der Beklagten eingliedert war, dass sie wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hatte (vgl. zur analogen Anwendung der §§ 84, 89b HGB bei Eigenhändlern BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 -, Rdn. 41, zitiert nach JURIS; BGH NJW 1982, 2819 [BGH 25.03.1982 - I ZR 146/80] ; OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30); Baumbach/Hopt, HGB , 33. Aufl., § 84, Rdnr. 11 f.).
  • OLG Köln, 06.11.1991 - 13 U 143/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht